76 Anwälte für Erfindung | Seite 4

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Profil-Bild Patentanwalt Dipl.-Ing. Jörg Michael Weidener
sehr gut
Patentanwalt Dipl.-Ing. Jörg Michael Weidener
VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft mbB, Rüttenscheider Str. 62, 45130 Essen 6652.068793799 km
Die Durchsetzung von Schutz­rechten ist ein unternehmens­strategisches Muss. Die Innovationskraft der „alten Industrien“ ist ein Schlüssel für den Erfolg exportorientierter Standorte.
Patentrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erfindung unterstützt Sie Herr Patentanwalt Dipl.-Ing. Jörg Michael Weidener
aus 12 Bewertungen Aufgrund der positiven Bewertungen habe ich mich mit Herrn Jörg Weidener in Kontakt gesetzt und beraten lassen. Ich … (09.12.2023)
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Patentanwalt Dr. Lars Hoppe
VKK Patentanwälte PartG mbB, Edisonstraße 2, 87437 Kempten (Allgäu) 7062.6591608464 km
Ideen verändern - Patente schützen!
Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erfindung bietet Herr Patentanwalt Dr. Lars Hoppe
(05.02.2024) Ich kann Dr. Lars Hoppe und sein Team nur weiterempfehlen. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht und bereits …
Profil-Bild Rechtsanwalt, Patentanwalt Dr. Bernhard Bittner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt, Patentanwalt Dr. Bernhard Bittner LL.M.
Hannke, Bittner & Partner, Prüfeninger Str. 1, 93049 Regensburg 7099.3334155244 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erfindung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt, Patentanwalt Dr. Bernhard Bittner LL.M.
aus 10 Bewertungen Persönliches Gespräch (22.05.2021)
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Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Meyer & Dörring PartGmbB Patentanwälte, Nürnberger Str. 49, 91052 Erlangen 6999.3893893535 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Herr Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer ist Ihr Ansprechpartner für Erfindung
(14.03.2024) Herr Meyer half mir zügig mit großer Freundlichkeit und Ehrlichkeit, ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. 😊

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfindung

Fragen und Antworten

  • Erfindung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfindung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfindung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erfindung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfindung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Erfindung wird die Schöpfung von etwas Neuem - einem Erzeugnis oder einem Verfahren, etwa zur Herstellung eines Erzeugnisses - bezeichnet, mit dem man z. B. bisherige Probleme lösen kann oder das eine effektivere Arbeitsweise ermöglicht. Hier ist beispielsweise das Fracking oder die Röntgenmaschine zu nennen.

Ein Erfinder kann seine Erfindung mit Schutzrechten wie einem Patent oder einem Gebrauchsmuster vor einer rechtswidrigen Nachahmung bzw. der Produktpiraterie bewahren. Schließlich steht etwa einem Patentinhaber das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung zu. Voraussetzung für den Ideenschutz ist allerdings, dass es sich um eine technische Erfindung handeln muss, die neu und gewerblich nutzbar ist sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Damit können etwa Entdeckungen oder Pläne nicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt werden.

Denn eine Entdeckung wird vielmehr dann angenommen, wenn lediglich etwas schon Existierendes, aber bisher Unbekanntes gefunden wird, z. B. die Schwerkraft, Röntgenstrahlung oder eine bisher unentdeckte Tier- oder Pflanzenart. Bei einer Erfindung dagegen werden z. B. häufig der bisherige Stand der Technik als Grundlage für die Forschung herangezogen und bestehende Erzeugnisse weiterentwickelt. So wurde etwa das Telefon nicht allein von Alexander Graham Bell erfunden. Auch andere Forscher, wie z. B. Philipp Reis, beschäftigten sich zuvor mit der elektrischen Übertragung von Signalen, sodass Alexander Graham Bells Erfindung auf deren Arbeit basierte.

Im Erfinderrecht gilt daher: Wer verhindern möchte, dass seine Erfindung „gestohlen" wird, sollte sie rechtzeitig beim Patentamt anmelden und z. B. Patentschutz anstreben. Im Falle einer Patentverletzung muss der Hersteller einer Fälschung mit einer Abmahnung durch den Patentinhaber oder sogar einer Unterlassungsklage rechnen. Hier kann ein Patentanwalt bestimmt weiterhelfen.

Wurde die Erfindung von einem Beschäftigten während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, stellt sich die Frage, wem die Rechte daran zustehen: dem Arbeitgeber oder seinem Mitarbeiter? Denn grundsätzlich steht das Recht an einer Erfindung dem Erfinder selbst zu. Ausnahmen gibt es aber im Arbeitsrecht. Hier ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden, wonach eine Diensterfindung dem Chef zusteht. Der Arbeitgeber muss seinem kreativen Angestellten jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine angemessene Vergütung als Ausgleich für den Rechtsverlust an der Erfindung zahlen.

(VOI)

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