3.558 Anwälte für Ermittlungsverfahren | Seite 149

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John, Straße des 17. Juni 5, 04425 Taucha 6986.2956435238 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ermittlungsverfahren
(05.05.2022) Gute und schnelle Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Kanzlei Hesterberg, Bgm.-Finsterwalder-Ring 10, 82515 Wolfratshausen 7123.3495554875 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Ermittlungsverfahren bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin hat mich zu 100 Prozent unterstützt.kann ich jedem weiterempfehlen sie lässt sich nicht unterkriegen (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ermittlungsverfahren
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Hartung
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Hartung
Kanzlei Hartung, Kölner Str. 6, 51379 Leverkusen 6671.1905578303 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Ermittlungsverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Helmut Hartung
aus 88 Bewertungen Herr Hartung hat uns sehr gut, kompetent, umgehend und realistisch beraten. Er hat immer sehr zeitnah und … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolai Doszna
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolai Doszna
Kanzlei Doszna, Neupforte 24, 52062 Aachen 6629.04850566 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nikolai Doszna vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren
aus 19 Bewertungen I had 2 traffic law cases with Mr. Doszna: one as an accused of a traffic violation and the other as a victim of an … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ermittlungsverfahren

Fragen und Antworten

  • Ermittlungsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ermittlungsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ermittlungsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ermittlungsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ein Ermittlungsverfahren wird aufgenommen, wenn eine Strafanzeige oder andere Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Antragsdelikte, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung, werden nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dabei bezeichnet man die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Staatsanwalt über die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen entscheidet. Besonders schwerwiegende Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören einer Wohnung, muss dagegen ein Ermittlungsrichter anordnen. Bei Gefahr im Verzug kann aber wiederum anderes gelten. Die wesentliche Ermittlungsarbeit findet aber regelmäßig durch die Polizei statt. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen ermittelt.

Oft beginnt die Ermittlung am Tatort, etwa in der Wohnung, in der ein Einbruch begangen wurde. In anderen Fällen beginnt sie woanders, bei Mord beispielsweise am Fundort der Leiche. Sodann folgen ggf. verschiedene Ermittlungsmaßnahmen wie Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmung, Sachverständigenvernehmung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme.

Oft werden im Ermittlungsverfahren auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die erkennungsdienstliche Behandlung kann beispielsweise die Anfertigung von Fotos oder die Abnahme von Fingerabdrücken zur Wiedererkennung von Verdächtigen sein. Auch kann eine Observation, also eine Beobachtung bestimmter Personen oder Plätze, erfolgen. Bei längerfristiger Observation eines Verdächtigen muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Raum stehen und andere Ermittlungsmaßnahmen weniger Erfolg versprechen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob bei Gericht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Davor hat der Beschuldigte Anspruch auf rechtliches Gehör, das heißt, er darf sich zu den Vorwürfen äußern. Er kann aber auch Schweigen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Liegt nach dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht vor, wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Bei Vergehen, also Straftaten, auf die kein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe steht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit oder gegen die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen einstellen bzw. vorläufig einstellen. Dazu ist aber die Zustimmung des zuständigen Strafgerichtes notwendig.

Nach einer Klageerhebung dagegen entscheidet das zuständige Strafgericht, je nach Straftat Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, im sog. Zwischenverfahren, ob es die Klage zulässt. Wenn ja, geht das Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung weiter.

(ADS)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Ermittlungsverfahren umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Ermittlungsverfahren besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.