3.535 Anwälte für Freiheitsstrafe | Seite 148

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Rechtsanwältin Sarah Kroll
Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT), Schloßstr. 26, 12163 Berlin 6973.6767832781 km
Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehe ich meinen Beruf als Fachanwältin für Strafrecht.
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Kroll hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Freiheitsstrafe
(09.11.2020) Umgehend kurz, klar und wahr. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender ist Ihr Ansprechpartner für Freiheitsstrafe
aus 7 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
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sehr gut
Kanzlei Am Burgfeld 4 - Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Am Burgfeld 4, 23568 Lübeck 6743.1998180051 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Freiheitsstrafe
aus 269 Bewertungen Prompte und sehr sachkundliche Beratung, freundlich (17.04.2024)
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Rechtsanwalt Jonas Ganz
Jonas Ganz, Mercatorstr. 5, 60316 Frankfurt am Main 6826.1623115454 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Ganz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Freiheitsstrafe gerne behilflich
(14.02.2024) Seriös und kompetent - mein Anwalt im Strafrecht hat mich ausgezeichnet vertreten. Dank seiner professionellen …
Profil-Bild Rechtsanwältin JUDr. Eva Priehodová
sehr gut
Rechtsanwältin JUDr. Eva Priehodová
WIEDERMANN & PARTNERS, Partizánska cesta 3, Banska Bystrica 974 01, Slowakei 7545.723770893 km
Verständlichkeit und Effektivität
Transportrecht & Speditionsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin JUDr. Eva Priehodová - Ihr juristischer Beistand im Bereich Freiheitsstrafe
aus 16 Bewertungen Unser deutsches Urteil wurde schnell, kompetent, sehr zuvorkommend, freundlich und absolut fachmännisch … (26.04.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Freiheitsstrafe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
sehr gut
Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6674.3185611183 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Freiheitsstrafe
aus 14 Bewertungen Auch in dem Verfahren um die Rückzahlung einer Mietkaution hat mich Herr Koschuaschwili durch alle Instanzen incl. … (13.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Freiheitsstrafe

Fragen und Antworten

  • Freiheitsstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Freiheitsstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Freiheitsstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Freiheitsstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Freiheitsstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, mit der Straftaten sanktioniert werden. Umgangssprachlich wird die Freiheitsstrafe auch als Gefängnisstrafe oder Haftstrafe bezeichnet. Sie wird in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, kurz: JVA.

Die Dauer der Haftstrafe bestimmt sich nach dem jeweiligen Strafmaß als Höchststrafe und Mindeststrafe, das für die begangene Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen ist. So ist zum Beispiel für Betrug gemäß § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen, wobei für besonders schwere Fälle oder minder schwere Fälle ein längeres bzw. kürzeres Strafmaß vorgeschrieben ist.

Laut dem Gesetz ist eine zu kurz bemessene Freiheitsstrafe zu vermeiden. Laut § 38 StGB darf eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat nicht verhängt werden. Und gemäß § 47 StGB ist die Verhängung einer Haftstrafe anstatt einer Geldstrafe von weniger als sechs Monaten nur ausnahmsweise zulässig.

Im deutschen Strafrecht ist das Höchstmaß die lebenslange Freiheitsstrafe, mit der schwerste Verbrechen, zum Beispiel Mord, geahndet werden. Abgesehen von diesem Fall ist die Freiheitsstrafe zeitlich begrenzt. Das Höchstmaß der sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre (§ 38 StGB).

Das konkrete Strafmaß der Gefängnisstrafe wird vom Strafgericht im Strafverfahren festgelegt, wobei das Gericht nicht nur die gesetzliche Grundlagen, sondern auch den Resozialisierungsgedanken und den Sühneaspekt berücksichtigen muss.

Zudem kann das Gericht bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren eine sogenannte Bewährungsstrafe verhängen und die Haftstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte dann nicht ins Gefängnis, allerdings muss er sich während der Bewährungszeit straffrei verhalten und eventuelle Auflagen erfüllen, die das Gericht gemäß § 59a StGB anordnen kann. Als Beispiel sei hier die Ausgleichung und Wiedergutmachung. Die Wiedergutmachung in diesem Sinne ist nicht mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zu verwechseln und setzt umfangreiche Ausgleichsbemühungen und Wiedergutmachungsbestrebungen des Verurteilten voraus. Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder der Verurteilte während der Bewährungszeit straffällig, kann die Bewährung widerrufen werden. Dann muss die volle Freiheitsstrafe verbüßt werden.

Wird die Freiheitsstrafe vollzogen, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt wurden.

Im Jugendstrafrecht kann gegenüber jugendlichen Straftätern ebenfalls eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre. Eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ist ebenfalls möglich. Scheint die Verurteilung zu einer Jugendstrafe noch nicht geboten, kann auf den kürzer bemessenen Jugendarrest zurückgegriffen werden. Der Jugendarrest hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Strafe und kann daher auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Jugendarrest ist also keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel und kann als Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest verhängt werden.

Anmerkung: Nicht zu verwechseln ist die Freiheitsstrafe mit der Untersuchungshaft, die als Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt im Ermittlungsverfahren vom Haftrichter angeordnet werden darf und keine Sanktion, sondern eine verfahrenssichernde Maßnahme bei der Ermittlung einer Straftat ist.

(WEL)

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