410 Anwälte für Gewerke | Seite 18

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sehr gut
Rechtsanwalt Peter Engelmann
ENGELMANN LEGAL, Am Edelspfad 12, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7687577821 km
"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen? Kurt Marti, Schweizer Pfarrer und Schriftsteller (31.01.2921.11.02.2017)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Engelmann ist Ihr Ansprechpartner für Gewerke
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Engelmann hat mich zu meinen Fragen bezgl. einer Angelegenheit im Grundstücksrecht sehr gut und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Anwaltskanzlei Buchhorn, Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur 6755.1934505417 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Aynur Buchhorn - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Gewerke
aus 6 Bewertungen Gute und verständliche Beratung (21.09.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerke

Fragen und Antworten

  • Gewerke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewerke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Von Gewerken spricht man vor allem im Baurecht und meint damit die verschiedenartigen Arbeiten, die beispielsweise bei einem Hausbau anfallen und in der Regel von verschiedenen Handwerkern ausgeführt werden. Sprachlich ist der Begriff Gewerke mit Gewerkschaft verwandt, einem Verband, in dem traditionell eher Arbeiter organisiert sind.

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C findet sich eine umfangreiche Einteilung von Gewerken in Erdarbeiten, Landschaftsbauarbeiten, Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, Gerüstarbeiten und zahlreiche weitere.

Dazu gehört der jeweils entsprechende Handwerker. So wird meist die Gas- und/oder Wasserinstallation ein Installateur, die Elektroinstallation ein Elektroinstallateur sowie Tischler- und Zimmererarbeiten ein Schreiner vornehmen.

Probleme ergeben sich häufig, wenn einzelne Gewerke aufeinander aufbauen. So muss beispielsweise die Mauer erst vom Maurer fertiggemauert, verputzt und getrocknet sein, bevor der Maler sie malern kann. Verzögerungen bei einem einzelnen Gewerk führen nicht selten zu einer Bauverzögerung insgesamt.

Ist das Dach nicht rechtzeitig fertig oder undicht, betrifft das regelmäßig alle darunterliegenden Gewerke. So kann bei einem Wasserreinbruch Schaden an bereits fertigen Teilen entstehen. Eine neue Kalkulation und eine Erhöhung der Baukosten kann die Folge sein. In der baurechtlichen Praxis ist daher für nicht ordnungsgemäße und/oder nicht ohne Mangel erstellte Gewerke regelmäßig eine Vertragsstrafe vereinbart.

Außerhalb des Baurechtes kann der Begriff Gewerk entsprechend im Bereich Werkvertragsrecht verwendet werden. So besteht Werbung in einer Zeitschrift oder im Internet regelmäßig aus Bildern (für die ein Grafiker zuständig ist) und Text (für die ein Texter zuständig ist). Bild und Text können entsprechend als unterschiedliche Gewerke bezeichnet werden.

(ADS)

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