414 Anwälte für Handwerker | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
Rochow-Ohl & Duscha, Hauptstraße 50, 21266 Jesteburg 6730.786550279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Handwerker bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Sigrid Duscha
(14.02.2024) Frau Duscha konnte meine Anfrage telefonisch vollständig beantworten. Danke! Keine weiteren Kontakte erforderlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Balkenhol
Balkenhol, Schadowstraße 72, 40212 Düsseldorf 6649.408667175 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Balkenhol ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Handwerker
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Tittel
Rechtsanwalt Felix Tittel
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Handwerker steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Tittel gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Die Beratung war sehr fundiert, sachlich und auf den Punkt gebracht. Das hat uns sehr geholfen. (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Siegel
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Siegel
KANZLEI SIEGEL, Sonnenstr. 6, 80331 München 7118.5412298723 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Siegel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Handwerker
aus 17 Bewertungen Die Beratung war sehr hilfreich und leicht verständlich. Hat uns sehr weitergeholfen. Immer wieder zu empfehlen. (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0723692844 km
Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Handwerker unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Hammann-Herzog bezüglich Rechtsfragen während unseres Neubauprojektes sowie Problemen beim … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Handwerker
aus 144 Bewertungen Sie hat mir zu meinem Problem zugehört und fachlich gut beraten. (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handwerker

Fragen und Antworten

  • Handwerker: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handwerker sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Handwerker: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handwerker umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handwerker und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Handwerker bezeichnet man Personen, die von Beruf ein Handwerk ausüben. Typische Handwerker sind Schreiner, Maurer und Installateure. Die Abgrenzung des Handwerkes erfolgt zum einen von der Industrie und industrieller Fertigung ganz überwiegend durch Maschinen und zum anderen von geistigen Arbeiten, bei denen das Werk weniger durch die Hand bewirkt wird. Wer sich nur privat handwerklich betätigt, wird dagegen als Heimwerker bezeichnet.

Handwerker schließen mit ihrem Auftraggeber regelmäßig einen Werkvertrag oder Dienstvertrag ab. Darin verpflichten Handwerker sich als Hersteller bestimmter Güter oder Gewerke anhand einer Weisung oder Leistungsbeschreibung. So können beispielsweise beim Hausbau Leitungen für Strom und Wasser durch Handwerker verlegt werden. Auch für die Reparatur von defekten Objekten werden Handwerker herangezogen, wenn der Warmwasserboiler kaputtgeht oder das Dach neu gedeckt werden muss. Für die Erfüllung des Werkvertrages erhält der Handwerker einen Werklohn.

Insbesondere auf dem Bau ist Handwerksarbeit notwendig. Bei Neubau und Modernisierung sind Handwerker gleichermaßen beteiligt. Im Werkvertragsrecht, zu dem auch das private Baurecht zählt, erfolgt nach der handwerklichen Arbeit eine Abnahme bzw. Bauabnahme durch den Auftraggeber. Bei einem Mangel ist Nachbesserung notwendig oder ggf. eine Selbstvornahme. Planungsfehler dagegen fallen meist unter die Architektenhaftung und nicht dem Handwerker zur Last.

Für den Berufsstand der Handwerker gilt die Handwerksordnung (HWO). Danach muss ein zulassungspflichtiges Handwerk in der Handwerksrolle eingetragen sein. Meist handelt es sich nicht um einen einzelnen Handwerker, sondern um einen Handwerksbestrieb als Gewerbe. Dabei ist ein Meister, auch Handwerksmeister, der Arbeitgeber für andere angestellte Handwerker. Mit diesen schließt er einen Arbeitsvertrag oder einen Vertrag über die Ausbildung ab. Schwarzarbeit im Handwerk sollte wie überall vermieden werden. Die ist nicht erlaubt und führt zu rechtlichen Problemen, auch wenn ein Handwerker einen Arbeitsunfall oder beispielsweise eine Berufskrankheit wegen des Umgangs mit Baustoffen erleidet.

(ADS)

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