123 Anwälte für Heimvertrag | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Inhestern
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Inhestern – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Heimvertrag
aus 163 Bewertungen Herr Inhestern hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt. Es ging so schnell. Ich bin Herrn Inhestern so dankbar … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
GILMOUR Rechtsanwälte, Anger 19/20, 99084 Erfurt 6922.4930948499 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Heimvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
aus 24 Bewertungen Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour hat eine sehr ausführliche, kompetente und konkrete Beurteilung mit Gesetzen … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Kanzlei Susanne Ziegler, Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund 6675.8440039906 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Ziegler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Heimvertrag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Heimvertrag

Fragen und Antworten

  • Heimvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Heimvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Heimvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Heimvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Heimvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Heimvertrag wird zwischen einer hilfebedürftigen Person und dem Heim ihrer Wahl geschlossen, wenn sie das selbstständige Leben in der eigenen Wohnung - z. B. wegen des Alters, einer Krankheit oder Schwerbehinderung etwa nach einem Unfall - nicht mehr alleine meistern kann. Durch den Umzug in ein Altenheim, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung wird die ständige Pflege des Bewohners gewährleistet. Aufgrund der nun bestehenden Abhängigkeit der hilfebedürftigen Person vom Heim und seinem Personal sowie der damit einhergehenden Schutzbedürftigkeit besteht die Pflicht, einen Heimvertrag abzuschließen.

Davor muss der zukünftige Bewohner nach § 3 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) in Textform über das Leistungsangebot - z. B. die Ausstattung des Heims - informiert werden, damit er weiß, ob es die gewünschte bzw. erforderliche Leistung anbietet oder nicht. Außerdem muss der Heimvertrag schriftlich abgeschlossen werden, vgl. § 6 WBVG. Ein Formmangel führt zwar nicht zur Nichtigkeit des Vertrages nach § 125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die im Vertrag zulasten des Bewohners festgelegten Vereinbarungen sind dann jedoch unwirksam. Übrigens: Der Heimvertrag ist ein typengemischter Vertrag, d. h., er enthält Elemente aus einem Mietvertrag und einem Dienstvertrag. Er muss mindestens Angaben enthalten zu:

  • Inhalt, Art und Umfang des Leistungsinhalts des Unternehmens, z. B. ob das Personal die Arzneimittel verabreicht,
  • die vom zukünftigen Bewohner zu zahlenden Entgelte,
  • dem bereits in Textform genannten Leistungsangebot. Abweichungen hiervon müssen im Heimvertrag ausdrücklich niedergeschrieben werden.

Ändert sich z. B. der Gesundheitszustand des Bewohners - also erhöht sich etwa die Pflegestufe - so kann der Unternehmer den Heimvertrag anpassen und etwa ein erhöhtes Entgelt wegen erhöhten Pflegebedarfs verlangen.

Der Heimvertrag kann im Übrigen vom Unternehmer nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, vgl. § 12 WBVG. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewohner ständig gegen ein Rauchverbot verstößt und somit Pflichten aus dem Heimvertrag gröblich verletzt. Grund für das eingeschränkte Kündigungsrecht ist, dass der Bewohner sich grundsätzlich darauf verlassen können soll, dass der auf unbestimmte Zeit geschlossene Heimvertrag nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann.

Dagegen hat der Bewohner nach § 11 WBVG in mehreren Fällen ein Recht auf Kündigung. So darf er den Heimvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen kündigen. Danach kann der Heimvertrag schriftlich spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Im Übrigen darf auch der Bewohner aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das ist etwa möglich, wenn das Entgelt erhöht wurde.

Wurde der Bewohner gegen seinen Willen im Zimmer festgehalten, muss das Heim mit einem Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung oder auch Körperverletzung rechnen. Daneben kann der Bewohner unter Umständen auch Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.

Bei einer Schlechtleistung oder einem Mangel, der sich während der Vertragsdauer zeigt - z. B. Schimmel an den Wänden -, kann das zu zahlende Entgelt gemindert werden. Im Gegensatz zur „normalen" Mietminderung ist beim Heimvertrag nach § 10 WBVG bis zu sechs Monate rückwirkend eine Kürzung des Entgelts möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mangel bzw. die Schlechtleistung - z. B. wenn die Barrierefreiheit wegen Umbauarbeiten entfällt - zuvor unverzüglich angezeigt werden muss, bevor der Bewohner von seinem Recht Gebrauch macht.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Heimvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Heimvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.