941 Anwälte für Inkassobüro | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
Anwaltsbüro Dehnhaide, Dehnhaide 81, 22081 Hamburg 6721.6959205687 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dierk Mutzmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Inkassobüro
(12.01.2022) Alles lief reibungslos, und über jeden Schritt wurde ich per Email informiert. Das gesammte Team ist sehr höflich und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Golomb
Rechtsanwältin Nicole Golomb
ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Str. 16/III, 93055 Regensburg 7103.141027115 km
Persönlich gut beraten. Wir vertreten Ihre Interessen – persönlich, individuell, kompetent.
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Golomb ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Inkassobüro
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte PartGmbB, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 6970.5153891727 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Inkassobüro bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
aus 6 Bewertungen Hr. Dr. Feil hat uns in einem Insolvenzverfahren juristisch geführt. Seine unkomplizierte und schnelle Reaktionszeiten … (03.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Inkassobüro
(02.10.2021) Der Forderungseinzug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
Kanzlei Deutsch-Bader, Johann-Mutter-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech 7080.2407909771 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader für Rechtsfragen rund um den Bereich Inkassobüro
aus 41 Bewertungen Frau Deutsch-Bader hat mir in einer Erbschaftsangelegenheit hervorragend geholfen. Ich bekam sehr kurzfristig einen … (23.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Inkassobüro

Fragen und Antworten

  • Inkassobüro: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Inkassobüro umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Inkassobüro und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Inkassobüro: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Inkassobüro sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das vom Gläubiger einer Forderung - z. B. aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Handyvertrag - damit beauftragt wird, die Schulden beim Schuldner einzutreiben, sog. Inkasso. Hierzu schließen die Parteien einen Vertrag, den sog. Inkassovertrag. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Das Inkassobüro wird für den Gläubiger tätig und erhält hierfür eine Vollmacht. Die Forderung verbleibt aber beim Gläubiger, der auch das Risiko trägt, dass der Forderungseinzug erfolglos bleibt. Daneben ist aber auch ein Forderungsverkauf an das Inkassobüro möglich. Hier wird das Inkassobüro mittels Abtretung Inhaber der Forderung gegen den Schuldner. Das führt dazu, dass es nun selbst das Risiko trägt, das Geld nicht beitreiben zu können.

Gerade im letzten Fall ist das Inkassobüro natürlich bestrebt, den Betrag vom Schuldner zu erhalten. Hierzu stehen dem Inkassobüro verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B.

Ab und zu gerät man jedoch an ein Inkassobüro, das versucht, mithilfe fragwürdiger Methoden an Geld zu kommen. So sollen Personen etwa mittels Drohung - etwa mit einem Eintrag bei der Schufa - oder einer Nötigung dazu verleitet werden, den geforderten Betrag zu zahlen. Häufig sind die Forderungen aber unberechtigt, sodass auch noch Betrug zu bejahen wäre. Manchmal existiert die Forderung zwar, der Schuldner darf eine Zahlung aber zu Recht verweigern, z. B. bei der Verjährung. Klar ist jedoch: Ein Inkassobüro muss vor Tätigkeitsaufnahme eine sog. Inkassolizenz erwerben, indem es sich nach § 10 RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz - bei der zuständigen Behörde registrieren lässt.

Während etwa ein Inkassoanwalt die Inkassokosten nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - abrechnet, fehlt einem Inkassobüro eine derartige gesetzliche Regelung. Die Parteien können also frei über die Höhe der Kosten verhandeln. Als Grenze wird jedoch unter anderem der Gebührenrahmen im RVG vorgeschlagen. Dabei gilt aber stets: Ist das Inkassobüro Inhaber der Forderung, darf es keine Inkassogebühren verlangen. Schließlich wird es dann in eigener Sache tätig. Außerdem darf das Inkassobüro nur Geld eintreiben, wenn die Forderung tatsächlich besteht, fällig und durchsetzbar ist.

(VOI)

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