702 Anwälte für Insolvenzantrag | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3206477775 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Insolvenzantrag
(20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Simone Funghini
sehr gut
Rechtsanwalt Simone Funghini
Kanzlei Simone Funghini, Elisabethstraße 44 - 46, 40215 Düsseldorf 6649.4680699697 km
Kompetenz und Persönlichkeit
Arbeitsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Simone Funghini ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Insolvenzantrag
aus 51 Bewertungen Der Insolvenzverwalter eines unserer Mitarbeiter hat uns verklagt, da er der Auffassung war, wir würden diesen … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Tomek
Rechtsanwalt Jörg Tomek
Bürogemeinschaft Tomek & Graul, Berliner Allee 31, 16356 Werneuchen 6987.2211789744 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Insolvenzantrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Tomek
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wenni
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wenni
WK Rechtsanwälte, Dammstr. 18, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6846.1101326383 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Wenni ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Insolvenzantrag
aus 37 Bewertungen Die Probleme mit meiner Bank wurden sehr schnell und zu meiner besonderen Zufriedenheit gelöst. Gibt doch noch … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Stefan Aberer
Rechtsanwalt Mag. Stefan Aberer
Bürogemeinschaft Aberer & Steurer, Rathausstr. 37, 6900 Bregenz, Österreich 7039.5788931085 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzantrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Stefan Aberer
aus 6 Bewertungen hat schnell auf unser Anliegen geantwortet und uns Erläuterungen zur Verlassenschaftssache gegeben. Ich kann Herrn … (29.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Glaser
Kanzlei Markus Glaser, Aachener Str. 568, 50226 Frechen 6663.823312583 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Glaser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzantrag
aus 33 Bewertungen Ich habe bei Herr Markus Glaser schnellen Termin bekommen. Er hat sich bei unserer Beratung sehr viel Zeit genommen … (23.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzantrag

Fragen und Antworten

  • Insolvenzantrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzantrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzantrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzantrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzantrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag) kann oder muss von einem Schuldner gestellt werden, wenn der Schuldner wegen mangelnder Liquidität zahlungsunfähig ist oder wenn einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, muss mit möglichst vollständigen Unterlagen (Vermögensverzeichnis, Auflistung der Gläubiger und der Forderungen, Verzeichnis der Schuldner etc.) eingereicht werden, muss den Insolvenzgrund benennen und erkennen lassen, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners begehrt wird. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) müssen Antragsvordrucke verwendet werden.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Nachlassinsolvenz) kann der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder auch ein Gläubiger (Gläubigerantrag) stellen. Ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger ist nur möglich, wenn dieser das Insolvenzverfahren benötigt, um seine Forderungen begleichen zu können und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden kann. Bei einem Gläubigerantrag muss dem Insolvenzantrag ein Titel über die offenen Forderungen beigelegt werden und der Antrag begründet werden. Der Insolvenzantrag ist beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zu stellen. Bei Privatschuldnern ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz hat. Melden Selbstständige oder Personengesellschaften Insolvenz an, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit und Wohnort bzw. Sitz nicht übereinstimmen, ist der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ausschlaggebend.

Ist der Antrag zulässig, ermittelt das Insolvenzgericht den Sachverhalt und entscheidet über den Antrag: Es kann den Insolvenzantrag zurückweisen, weil kein Eröffnungstatbestand vorliegt oder weil nicht ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Andernfalls eröffnet es das Insolvenzverfahren per Eröffnungsbeschluss. Wird das Verfahren bei juristischen Personen mangels Masse nicht eröffnet, wird sie aufgelöst.

Eine Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages besteht für überschuldete juristische Personen, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung juristischer Personen (AG, GmbH, UG etc.) oder von Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter (GmbH & Co.KG) muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern - spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - gestellt werden. Andernfalls droht für die Verantwortlichen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung bzw. persönliche Haftung. Antragsberechtigt sind bei juristischen Personen oder Personengesellschaften die jeweils Vertretungsberechtigten. Privatpersonen und Personengesellschaften mit persönlich haftenden Gesellschaftern müssen nach der Insolvenzordnung (InsO) keinen Insolvenzantrag stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Sonderregelungen können aber z. B. nach dem BGB bestehen.

(LOE)

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