703 Anwälte für Insolvenzplan | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Andreas Steger, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, Österreich 7412.0786316427 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Insolvenzplan steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M. gerne zur Verfügung
(18.03.2022) Hr. Mag. Steger hat mich bei der Erbringung einer offenen Schuld rechtlich unterstützt und beraten - diese erfolgte, …
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Rechtsanwalt Daniel Blazek
BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB, Artur-Ladebeck-Str. 8, 33602 Bielefeld 6714.6691758875 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Insolvenzplan unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Blazek
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Rechtsanwältin Laura Josten
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn 6694.2026800534 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Laura Josten ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplan gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kampermann
sehr gut
Hubert & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorfer Str. 222, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.9265739258 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kampermann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenzplan
aus 37 Bewertungen Herr Kampermann hat sich für mein Anliegen Zeit genommen, mir alles genau erklärt und mir geholfen, dass keine hohen … (30.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Ernst Kohlbacher
Kanzlei Ernst Kohlbacher, Platzl 5, 5020 Salzburg, Österreich 7231.705049676 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Kohlbacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Insolvenzplan
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Jager
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JAGER Rechtsanwälte & Steuerberatung, Wallstr. 19/20, 17489 Greifswald 6883.9711543792 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Insolvenzplan bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Jager
aus 50 Bewertungen Ich kann nur Positives über diese Kanzlei vermelden. Herr Jager ist mit mir den Weg bis zum BGH gegangen und hat das … (20.12.2023)
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Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3206477775 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Insolvenzplan
(20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzplan

Fragen und Antworten

  • Insolvenzplan: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzplan sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzplan: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzplan umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzplan und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Insolvenzplan ermöglicht im Rahmen der Unternehmensinsolvenz das Abweichen von gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO), die im Rahmen von einem Insolvenzverfahren grundsätzlich zu beachten sind. Im Normalfall werden die Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt, die nicht selten so gering ist, dass manche Gläubiger leer ausgehen oder nur einen Teil ihrer Forderung erhalten. Dagegen wäre die Wahrscheinlichkeit höher, doch noch an das geschuldete Geld zu kommen, wenn der Schuldner etwa sein Unternehmen behalten und mit den daraus erzielten Einnahmen seine Schulden tilgen könnte. Dieses Vorgehen muss aber in einem Insolvenzplan festgelegt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass mit einem Insolvenzplan in der Regel zwar die Sanierung eines Unternehmens verfolgt wird, aber auch sog. Übertragungs- oder Liquidationspläne möglich sind, mit deren Hilfe das Vermögen des Schuldners verwertet werden soll - bei denen also z. B. auch ein Firmenverkauf in Betracht kommt, um die Gläubiger befriedigen zu können.

Der Insolvenzplan stellt somit ein Instrument aus dem Insolvenzrecht dar; die Gläubigergesamtheit kann hierbei inhaltlich frei vereinbaren, wie das Schuldnervermögen verwertet werden soll. Dabei ist der Insolvenzplan rechtlich gesehen weder ein Vertrag noch ein Vergleich. Denn anders als bei einem Vertrag muss bei einem Insolvenzplan z. B. ein bestimmter Aufbau eingehalten werden. So muss der Insolvenzplan in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil aufgegliedert werden und unter Umständen Plananlagen enthalten. Der Insolvenzplan kann bereits mit dem Insolvenzantrag durch den Schuldner oder den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eingereicht werden, das zunächst eine Vorprüfung vornimmt. Sofern aber keine Versagungsgründe nach § 231 InsO vorliegen, lädt das Gericht die Gläubiger zu einem sog. Erörterungs- und Abstimmungstermin, nach dem sie pro Gläubigergruppe über den Insolvenzplan abstimmen. Der Insolvenzplan gilt nur als angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Gläubiger sich für den Insolvenzplan ausgesprochen hat, als auch die Summe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mindestens die Hälfte der Gesamtforderungen der abstimmenden Gläubiger beträgt, vgl. § 244 I InsO. Zuletzt muss das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigen.

Nach Rechtskraft des Insolvenzplans hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Es gelten nun vielmehr die Bestimmungen aus dem Insolvenzplan, z. B. die Stundung der Forderung einer Bank aus einem Kredit. Auch eine Restschuldbefreiung kann unter anderem im Insolvenzplan festgelegt werden. Kommt der Schuldner allerdings seinen Pflichten aus dem Plan nicht nach - etwa weil er bei einem Teilerlass den noch zu leistenden Betrag nicht an den Gläubiger zahlt -, so ist die entsprechende Regelung (also z. B. der (Teil-)Erlass oder die Stundung) hinfällig. Nach § 257 InsO können die Gläubiger mit dem Insolvenzplan übrigens die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben.

(VOI)

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