703 Anwälte für Insolvenzverfahren | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Keller
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Rechtsanwalt Sascha Keller
Zirlewagen & Kollegen, Schlachthausstr. 1, 88662 Überlingen 6987.0726642986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Keller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren
aus 12 Bewertungen Sehr zufrieden, kurzfristige Termin, kompetente Beratung. (25.06.2020)
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse
Kanzlei Thomas Banse, Goethestr. 18, 52349 Düren 6652.295325667 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzverfahren
aus 62 Bewertungen Hallo....die Kanzlei von Herrn Dr. BANSE kann ich nur positiv empfehlen. Mir wurde sehr geholfen. Würde mich immer … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann
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Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann
Rechtsanwaltskanzlei Natascha Roschmann, Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen 7039.7756017485 km
kompetent - flexibel - persönlich
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Insolvenzverfahren
aus 11 Bewertungen Ich habe mich sehr kompetent beraten gefühlt und in jeder Stufe der Prozessführung war sie bemüht zusätzliche … (28.11.2023)
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Rechtsanwalt Wilfried Leys
Kanzlei Wilfried Leys, Malserstr. 49a, 6500 Landeck, Österreich 7113.4855879045 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Leys hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzverfahren
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Rechtsanwältin Petra Nordhoff
Kanzlei Petra Nordhoff, Hansastr. 9, 20149 Hamburg 6718.612167092 km
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Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Petra Nordhoff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Insolvenzverfahren
aus 81 Bewertungen Ich habe sehr schnell und kompetent meine Antwort zur Liquidation meiner UG (sollte rückgängig gemacht werden) … (29.04.2024)
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstraße 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
Wir bieten Ihnen neben juristischem und steuerlichem Know How vor Allem auch Engagement und die hier tätigen Steuerberater und Rechtsanwälte sind sind international bestens vernetzt.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Insolvenzverfahren bietet Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern
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Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg, Hindenburgstr. 20, 30175 Hannover 6768.8553266004 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren bietet Frau Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverfahren

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenzverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Im Rahmen der Insolvenz wird zwischen verschiedenen Insolvenzverfahren unterschieden: Nach der Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet man das allgemeine Insolvenzverfahren, das als Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren bezeichnet wird, von den speziellen Insolvenzverfahren. Zu den speziellen Insolvenzverfahren zählen das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Nachlassinsolvenzverfahren. Für diese besonderen Insolvenzverfahren gelten ergänzende Vorschriften der InsO.

Insolvenzverfahren werden durchgeführt, um eine Insolvenz abzuwenden oder sie im Sinne von Schuldnern und Gläubigern in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Kann eine Zahlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, ist Ziel die Auflösung des insolventen Unternehmens bzw. ist bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierfür übernimmt ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die treuhänderische Verwaltung des vorhandenen Vermögen des Schuldners, bei Privatinsolvenzen auch des pfändbaren Einkommens.

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Schritten ab: Antragstellung, vorläufiges Insolvenzverfahren, Berichtstermin und Prüfungstermin und zuletzt die Abwicklung.

Das Insolvenzverfahren wird auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zunächst vorläufig eröffnet. Der Antrag kann vom Schuldner gestellt werden, aber auch von Gläubigern, wenn das für die Ausgleichung ihrer Forderungen nötig ist und die Forderung(en) und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Ist der Antrag formal korrekt und sind im Zweifel Insolvenzgründe des Gläubigers glaubhaft gemacht, wird im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingesetzt. Ist bereits zu wenig Masse vorhanden, um die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergüten, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht in der Regel „mangels Masse" abgelehnt. Ist Masse vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, wird das Verfahren endgültig eröffnet (Eröffnungsbeschluss) und das Ziel der Insolvenz bestimmt: Sanierung und Fortführung, übertragene Sanierung, Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt der bestellte Verwalter an die Stelle des vorläufigen Insolvenzverwalters und wickelt in der Folge das Insolvenzverfahren nach Vorgabe der Gläubigerversammlung endgültig ab. Mit Vorlage der Schlussrechnung des Schlussberichts wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

(LOE)

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