1.401 Anwälte für Kartellverbot | Seite 59

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Beyer LL.M.
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Rechtsanwalt Alexander Beyer LL.M.
BEYER.LAW, Konrad-Zuse-Ring 11a, 41179 Mönchengladbach 6627.7766031269 km
„Mir ist wichtig, eng und vertrauensvoll mit Mandanten zusammenzuarbeiten – in jedem einzelnen Fall oder im Rahmen einer dauerhaften Kooperation. Dabei ist offene, ehrliche Kommunikation die Basis!"
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Beyer LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kartellverbot
aus 18 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Bayer vertreten zu werden, nachdem mir der Emailprovider den Zugang zu meinem … (08.01.2024)
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Rechtsanwalt Florian Rimpf
Rimpf Recht - Anwaltskanzlei, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kartellverbot bietet Herr Rechtsanwalt Florian Rimpf
aus 157 Bewertungen Hallo sie sind ein echt guter Anwalt und haben mir sehr geholfen wegen der Sache mit Lukas lindere bin sehr zufrieden … (31.05.2024)
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Rechtsanwältin Claudia Heumann
Rechtsanwältin Claudia Heumann, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Designrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heumann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kartellverbot
(06.12.2023) Frau Heumann hat mich nach einem eBay-Kauf beraten/vertreten. Vom ersten Telefonat an fühlte ich mich sehr gut …
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Rechtsanwalt Boris Zimmermann
Kanzlei Boris Zimmermann, Bleichstraße 6, 60313 Frankfurt am Main 6826.1134504711 km
Kompetenz in Wirtschaftsrecht Competence in Commercial Law 专业:商法 كفاءةٌ في القانون الاقتصاديّ
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kartellverbot bietet Herr Rechtsanwalt Boris Zimmermann
aus 140 Bewertungen Ich habe Herrn Zimmermann konsultiert in einem Fall, bei dem es um überfällige offene Forderungen gegenüber einem … (08.05.2024)
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Kanzlei Kay Hofheinz, Hauptstr. 26, 34431 Marsberg 6763.8464975236 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Hofheinz ist Ihr Ansprechpartner für Kartellverbot
aus 6 Bewertungen Hallo liebe Leser, nachdem eine erste Kontaktaufnahme völlig daneben war, was ich auch schriftlich in Rahmen einer … (16.11.2022)
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Rechtsanwalt Simon Bürgler
BÜRGLER - Kanzlei für Arbeitsrecht, Klinkerberg 2, 86152 Augsburg 7062.2376663146 km
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
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Rechtsfragen im Bereich Kartellverbot beantwortet Herr Rechtsanwalt Simon Bürgler
aus 66 Bewertungen Ausgezeichnete Unterstützung! (01.05.2024)
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Rechtsanwalt Georg Varentsov
Anwaltskanzlei Varentsov, Forststraße 2, 04229 Leipzig 6980.8749696418 km
Steuerrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kartellverbot bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Georg Varentsov
aus 7 Bewertungen Ich würde Ihn guten Gewissens jederzeit weiterempfehlen. (24.01.2024)
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Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
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Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kartellverbot hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
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Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kartellverbot hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
(27.06.2022) Sehr kompetent.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kartellverbot

Fragen und Antworten

  • Kartellverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kartellverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kartellverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kartellverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kartellverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Kartellverbot existiert aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Nachteile, die eine Wettbewerbsbeschränkung durch Kartellbildung mit sich bringt. Der Schaden durch ein Kartell liegt oft in höheren Preisen, einer eingeschränkten Produktauswahl oder einer schlechteren Produktqualität, was insbesondere nachteilig für Verbraucher ist. Für Lieferanten und Produzenten bedeutet ein Kartell vor allem Einbußen bei Gewinn und Umsatz. Nicht zuletzt droht eine Verkürzung der Wettbewerbsfähigkeit der am Kartell unbeteiligten Konkurrenten. Grund dafür ist der durch die Kartellmitglieder bewusst ausgeschaltete oder zumindest verringerte Wettbewerb, der sie zu weniger Anstrengungen im Konkurrenzkampf zwingt und für sie den Vorteil geringerer Kosten mit sich bringt. Eine Abwägung mit möglicherweise auftretenden positiven Auswirkungen außerhalb des Kartells ist in Deutschland anders als in den USA dabei nicht zulässig. Auf der anderen Seite droht dort bei Kartellverstößen Teilnehmern auch eine Freiheitsstrafe.

Das Kartellverbot untersagt dabei konkret Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen - v.a. Dachverbände von Unternehmen - und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen von Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen sollen oder dazu führen, weil sie, wie zusätzlich verlangt, zu einer spürbaren Beschränkung des Wettbewerbs auch geeignet sind.

Entsprechende Handlungen sind laut § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verboten. Ein Vertrag oder eine sonstige auch rechtlich unverbindliche Vereinbarung, die ein derart kartellrechtswidriges Verhalten festlegt, ist daher gemäß § 134 BGB unwirksam. Dabei kann eine solche Vereinbarung auch mittels Gesellschaftsvertrag erfolgen - wenn Unternehmen etwa eine Firma gründen, um über einen anderen Markt für den Wettbewerb auf ihrem eigentlichen Stammmarkt schädliche Auswirkungen auszunutzen. Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind von einem auf bloßer Nachahmung beruhenden zulässigen Parallelverhalten abzugrenzen. Erforderlich ist hierfür eine Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen über künftiges Marktverhalten und dessen Umsetzung.

Das Kartellverbot kann dabei horizontaler wie vertikaler Art sein. Horizontal meint in diesem Zusammenhang unabhängig von ihren Gesellschaftsformen getroffene Absprachen zwischen Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, die ihr Geschäftsfeld betreffend also im Wesentlichen vergleichbar sind. Der Begriff vertikal kennzeichnet hingegen Vereinbarungen zwischen Unternehmen vor- und nachgelagerter Wirtschaftsstufen, wie das etwa bei Beziehungen zwischen Produzenten und Händlern der Fall ist.

Verstöße gegen das Kartellverbot sind zudem mit Sanktionen bedroht. So kann das zuständige Kartellamt als für die Überwachung des Kartellverbots verantwortliche Behörde beispielsweise ein Bußgeld gegenüber den Beteiligten eines Kartells verhängen. Bei Unternehmen orientiert sich dieses am Umsatz. Beteiligte, die sich als Zeugen zur Verfügung stellen, können eine mildere Behandlung erwarten.

Aufgrund des durch die Grundfreiheiten geschaffenen Binnenmarkts enthält auch das EU-Recht kartellrechtliche Vorschriften. Dementsprechend ist für Kartellfragen auf EU-Ebene die EU-Kommission zuständig. Daneben sind auch Forderungen auf Schadenersatz durch vom Kartell betroffene Unternehmen und Personen möglich.

Für bestimmte Konstellationen und Unternehmen bestehen Ausnahmen vom Kartellverbot. Unter Umständen ist hierfür eine Freistellung notwendig. Eine Freistellung kann etwa bei einer unerlässlichen Zusammenarbeit erfolgen, die Vorteile herbeiführt, von denen auch Verbraucher profitieren. So etwa bei einer gemeinsamen Forschung und Entwicklung oder einer wechselseitigen Spezialisierung. Auch die Zusammenarbeit mittelständischer Unternehmen - sogenannte Mittelstandskartelle - sind bei entsprechend geringer Marktbeeinträchtigung unter Umständen zulässig.

Ohne Freistellung mögliche Ausnahmen vom Kartellverbot betreffen etwa ein Wettbewerbsverbot, das sich aus einer Treuepflicht, wie sie beispielsweise bei einem Geschäftsführer vorliegt, oder aus einer gezahlten Abfindung ergibt. Zu weiteren in den § 2 und § 3 GWB enthaltenen Ausnahmen zählt auch der Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen. Die Kontrolle einer damit in Zusammenhang stehenden Fusion kann dabei neben dem Kartellverbot erfolgen. Nicht zuletzt sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen grundsätzlich freigestellt, wenn deren positiven Aspekte stärker als die für den Wettbewerb eintretenden Nachteile ausfallen.

(GUE)

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