524 Anwälte für Klage | Seite 22

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Profil-Bild Dr. Christophe Kühl Barreau Paris
Dr. Christophe Kühl Barreau Paris
Qivive Avocats | Rechtsanwälte, 50, Avenue Marceau, 75008 Paris, Frankreich 9814.0158567699 km
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Christophe Kühl Barreau Paris ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Lorenz
Kanzlei Matthias B. Lorenz, Philipp-Reis-Straße 10, 63128 Dietzenbach 6838.2445082106 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lorenz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
aus 65 Bewertungen Herr Lorenz ist in erster Linie ein sehr, sehr freundlicher Anwalt. Man bekommt sofort Vertrauen zu Ihm. Er erklärt … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eickhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eickhoff
HEE Rechtsanwälte, Binger Straße 74, 14197 Berlin 6972.0231107429 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Eickhoff ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Absolut empfehlenswert! Sehr kompetent, lösungsorientiert und nett! (09.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik
Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik
UP12 I Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notare, Ulanenplatz 12, 63542 Hanau 6840.1414487837 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wolff
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Wolff
Kanzlei Wolff, Kleingedankstrasse 11 a, 50677 Köln 6675.3864417889 km
Ein Mandat ist wie ein spannendes Buch für mich. Ich kann es nicht weglegen, bis das Ende feststeht. "Am Ende wird alles gut sein. Wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende." (Sabino)
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Markenrecht • IT-Recht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Wolff
aus 17 Bewertungen Frau Wolff hat sich bereits beim ersten Telefonat die Zeit genommen, sich unser Problem mit einer nicht gezahlten … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Klein - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Klage
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Fabritius Tengnagel & Heine, advokater, Amaliegade 4A, Kopenhagen 1256, Dänemark 6752.439727716 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
aus 5 Bewertungen Schnelle und präzise Antwort (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke, Mörikestr. 19, 70178 Stuttgart 6930.9682246438 km
Kompetent - Seriös - Erfolgreich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
aus 29 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht bin ich auf die vielen positiven Bewertungen von Dr. Franke gestoßen, … (21.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yassine Yamoun
Maitre Yassine Yamoun, Avenue Sidi Abbes Djerba Büro Nr C Houmt Souk 4180, Tunesien 7964.5838261663 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Yassine Yamoun ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 8 Bewertungen Bisher zeigt er sich, kompetent, freundlich, pünktlich und motiviert. Wir werden sehen ob es zu einem erfolgreichen … (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Einar von Harten gerne zur Verfügung
(05.09.2023) Ich muß noch etwas warten…🤟
Profil-Bild Rechtsanwältin Rike Schnöckeler
sehr gut
Rechtsanwältin Rike Schnöckeler
Elbinsel Kanzlei Habermann Rechtsanwältinnen PartmbB, Neuenfelder Str. 31, 21109 Hamburg 6723.5187816791 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Rike Schnöckeler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 11 Bewertungen Die Beratung war sehr informativ. Wir sind sehr zufrieden. Denn wir wissen jetzt genau, welche Art von … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Pusep
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Pusep
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Roman Pusep ist Ihr Ansprechpartner für Klage
aus 33 Bewertungen Alles prima. (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig
Rechtsanwaltskanzlei Striessnig, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Prozessrecht mit Sitz in Wien.
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sozialrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 13 Bewertungen Ich habe mich von Dr. Striessnig in einem Arbeitsrecht-Fall vertreten lassen und wir waren sehr erfolgreich. Ein … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
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Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M., Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Hartnäckig in der Sache, umsichtig in der Vorgehensweise.
Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth LL.M. gerne zur Verfügung
aus 60 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Vertretung gegenüber der Jagdbehörde mit positiver Bescheidung der Befriedung meines … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Pflüger, Leopoldstraße 1, 76133 Karlsruhe 6868.1508908148 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Pflüger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 5 Bewertungen Herr Pflüger hat mich in 2 Angelegenheiten bei Gerichtsverfahren vor mehr als 3 Jahren vertreten. Herr Pflüger war … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
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Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage
aus 18 Bewertungen Frau Holtz-Erhart hat mich sehr eingehend, verständlich, absolut professionell aber auch empathisch beraten und auch … (30.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Sallwey
Rechtsanwalt Till Sallwey
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Westendstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main 6824.9214112314 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Till Sallwey hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
(29.07.2022) Hr. Rechtsanwalt Sallwey hat in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren vor dem OLG eine Schadensersatzklage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
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Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
Dr. Krieg & Kollegen RA GmbH, Kirschbaumweg 30, 50996 Köln 6680.4463004538 km
Die Unternehmerkanzlei
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
aus 25 Bewertungen Ich habe im Jahr 2023 Michael Krieg durch mein Netzwerk kennengelernt und kurze Zeit darauf auch seine Beratung in … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rouven Walter
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Rechtsanwalt Rouven Walter
Dr. Wambach & Partner, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Teerhof 59, 28199 Bremen 6675.3088651649 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Rouven Walter hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 25 Bewertungen ich hatte einen komplizierten Rechtstreit durch eine Mieterin, die ihrer Mietzahlung nicht nachkam. Herr Rechtsanwalt … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Farsad Saghafi
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Kanzlei Saghafi, Annastrasse 0, 34119 Kassel 6809.4864829945 km
Recht Einfach
Sportrecht • Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Farsad Saghafi
aus 13 Bewertungen Herr Saghafi hat mich sehr gut beraten und darüber hinaus viel unterstützt! Der nimmt sich Zeit und gibt sehr … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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