1.472 Anwälte für Konstruktionsfehler | Seite 62

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philemon Christl
Rechtsanwalt Philemon Christl
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philemon Christl für Rechtsfragen rund um den Bereich Konstruktionsfehler
(14.12.2022) Herr Christl hatte schnellstens geantwortet, was mir große Zuversicht gab, auch wenn es dann zu keinem Mandat kam; die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Wöhrle
Rechtsanwalt Jens Wöhrle
Rechtsanwalt Wöhrle, Mähringer Weg 6, 89075 Ulm 7002.4130379342 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Konstruktionsfehler bietet Herr Rechtsanwalt Jens Wöhrle
(15.07.2023) Sehr schnelle u kompetente Abwicklung. Unkompliziert. Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM
Deutsche Anwaltskanzlei in Antalya, Belediye Caddesi, 20, 07070, Antalya, Türkei 9115.2036472752 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Konstruktionsfehler
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Mannheims
sehr gut
Anwaltskanzlei Mannheims, Eupener Str. 211, 52066 Aachen 6630.723107097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Konstruktionsfehler unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elke Mannheims
aus 20 Bewertungen Sehr positive Erfahrung und gerne zu empfehlen (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schwering
Kanzlei Andreas Schwering, Karlsruher Str. 2C, 30519 Hannover 6773.1731862703 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Schwering für Rechtsfragen rund um den Bereich Konstruktionsfehler
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Weiß
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Weiß
Rechtsanwälte Goethestr. 89 GbR, Goethestr. 89, 45130 Essen 6651.9403913115 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Weiß unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Konstruktionsfehler
aus 97 Bewertungen Hat alles reibungslos geklappt sehr zu empfehlen. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Schelle
SRA Schelle Rechtsanwältin, Berg 1a, 86971 Peiting 7095.363333399 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Konstruktionsfehler steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Schelle gerne zur Verfügung
(15.05.2024) Auf meine Anfrage wurde freundlich und einnehmend geantwortet unter Zusendung aller erforderlichen Formulare. Es kam …
Profil-Bild Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen
sehr gut
Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen
Kanzlei Wanda-Irene Friesen, Bonner Str. 484, 50968 Köln 6677.433820457 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen im Bereich Konstruktionsfehler bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Wir waren wieder sehr zufrieden gewesen. Sehr Freundliche Beratung. Und bis zu letzte Minute für einen dagewesen. … (08.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Konstruktionsfehler

Fragen und Antworten

  • Konstruktionsfehler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Konstruktionsfehler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Konstruktionsfehler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Konstruktionsfehler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Konstruktionsfehler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Als einen Konstruktionsfehler bezeichnet man einen Produktfehler, der aus Verstößen gegen technische Erkenntnisse während der Konzeption und Planung des Produkts folgt und folglich ein gefahrloser Umgang mit dem Produkt nicht möglich ist. Dieser Fehler begründet eine vertragliche oder deliktische Produkthaftung des Herstellers. Konstruktionsfehler haften - im Gegensatz zu Fabrikationsfehlern - der gesamten zum Produkt gehörenden Produktionsserie an und deren Entstehung liegt zeitlich vor der Herstellung. Die gesetzlichen Regelungen sind in § 823 BGB und im ProdHaftG niedergelegt.

Der Hersteller eines Produkts muss aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht vermeiden, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft vorhersehbare Konstruktionsfehler entstehen. Ein allgemein anerkannter Stand der Technik und Wissenschaft ergibt sich aus den überbetrieblichen Normen und aus Technischen Regeln verschiedener Organisationen. Zur Vermeidung genügt es, dass Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu einer Gefahrenquelle werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die bei unsachgemäßem Gebrauch entstehenden Gefahren ohne weiteres erkannt werden können. In diesen Fällen sind weder besondere Sicherheitsvorkehrungen des Herstellers noch eine Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch erforderlich. Dies gilt z.B. für weit verbreitetes Handwerkszeug, wie Hammer, Säge, Messer, bei denen der vorsichtige Umgang damit schon Kindern beigebracht wird. Die Produktsicherheit muss aber andererseits auch in bestimmten Fällen von bestimmungswidrigem Gebrauch gegeben sein, d.h. dass Produkte bei jedem vorhersehbaren üblichen Umgang sicher sein müssen. Dies gilt insbesondere für die Überbeanspruchung von Produktteilen. So ist z.B. mit der Überlastung eines Personenaufzuges zu rechnen und deshalb sind die Stahlseile, an denen die Aufzugskabinen hängen, entsprechend stark zu bemessen.

Beispiele für Konstruktionsfehler:

  •     Konstruktion eines Bremssystems für Pkw, das keine ausreichende Bremskraft entwickelt
  •     Konstruktionsfehler auf Grund einer zu schwachen Materialverbindung z. B. Verschraubung oder Schweißnaht
  •     Einsturz einer Brücke unter normalen Bedingungen

Insgesamt kommt für Schäden, die aufgrund von Konstruktionsfehlern entstanden sind, gleichzeitig eine Haftung des Herstellers in Betracht und zwar verschuldensabhängig nach dem allgemeinen Deliktsrecht, sog. Produzentenhaftung, d.h. Pflichtverstoß und Verschulden des Herstellers werden vermutet, was der Hersteller widerlegen kann oder verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz, sog. Produkthaftung.

Für einen Schadensersatzanspruch trägt der Geschädigte die Beweislast, d.h. er muss den im Konstruktions- und Verantwortungsbereich des Herstellers entstandenen Fehler und die dadurch entstandene Rechtsgutsverletzung beweisen. Diese Beweislast ist aber oft schwer zu erbringen, denn derartige Fehler sind in den meisten Fällen nicht offensichtlich, sondern verbergen sich im Detail und werden erst unter bestimmten Umständen sichtbar.

Eine Haftungsbefreiung des Herstellers ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich:

  •     fehlendes willentliches Inverkehrbringen des Produkts (Diebstahl)
  •     Fehler entstand erst nach dem Inverkehrbringen (unsachgemäße Reparatur)
  •     Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (Eigenbedarf)

(WEI)

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