1.132 Anwälte für Krankengeld | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
sehr gut
Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Köster ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Krankengeld
aus 58 Bewertungen ...in allen Belangen. Sympathische und kompetente Anwältin, die sich Zeit nimmt, zu hört und sofort aktiv wird. Dank … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Kanzlei Jaeger, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.3644892779 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger für Rechtsfragen rund um den Bereich Krankengeld
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Karczewski
sehr gut
Kanzlei Winfried Karczewski, Marktstr. 83, 56564 Neuwied 6733.1054370284 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Krankengeld bietet Herr Rechtsanwalt Winfried Karczewski
aus 11 Bewertungen Das Verfahren läuft noch. Der Anwalt hat uns verständlich aufgeklärt. (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klein
Rechtsanwalt Jens Klein
Rechtsanwaltskanzlei Klein, Paul-Schneider-Straße 4, 07747 Jena 6962.5576691677 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Klein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Krankengeld

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankengeld

Fragen und Antworten

  • Krankengeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankengeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankengeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Krankengeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankengeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Krankengeld erhält man insbesondere dann, wenn der Arzt einem die Arbeitsunfähigkeit - herbeigeführt z. B. aufgrund einer Sportverletzung oder einem Verkehrsunfall bzw. Arbeitsunfall - attestiert hat, vgl. § 44 I SGB V (Sozialgesetzbuch V). Der Anspruch auf Krankengeld entsteht entweder nach dem Tag, an dem man vom Arzt krankgeschrieben wurde oder - falls etwa eine Operation des Angestellten nötig wird - mit dem Tag der Aufnahme ins Krankenhaus.

Das Attest muss zunächst an den Arbeitgeber geschickt werden. Denn wer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung rechnen. Aber auch die Krankenversicherung muss informiert werden, denn die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten stellt einen Versicherungsfall dar. In bestimmten Fällen ruht der Anspruch auf Krankengeld jedoch, § 49 SGB V. Das ist z. B. bei der Elternzeit der Fall, oder wenn der erkrankte Arbeitnehmer, der gemäß § 3 III Entgeltfortzahlungsgesetz länger als vier Wochen vom Arbeitgeber beschäftigt wird, weiterhin seinen Lohn vom Chef bekommt. Erst wenn der Mitarbeiter länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, muss die Versicherung das Krankengeld zahlen. In diesem Fall ist die Zahlung auf Krankengeld auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab der Arbeitsunfähigkeit beschränkt. Ansonsten ist eine zeitliche Begrenzung der Krankengeldzahlung nach § 48 SGB V nicht vorgesehen.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttolohns. Wer Arbeitslosengeld erhält und arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, das er zuletzt bezogen hat.

In bestimmten Fällen kann ein Beschäftigter auch Krankengeld verlangen, wenn nicht er selbst, sondern sein Kind krank wird, § 45 SGB V. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind unter zwölf Jahre alt und/oder behindert ist, keine andere Person, die in demselben Haushalt lebt, das Kind pflegen kann und ein ärztliches Attest eine Erkrankung des Kindes bestätigt. Der Anspruch auf Kindergeld ist hier jedoch zeitlich beschränkt. So dürfen etwa Alleinerziehende eines Kindes für 20 Tage im Kalenderjahr Krankengeld verlangen.

(VOI)

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