48 Anwälte für Menschenwürde | Seite 2
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Menschenwürde
Fragen und Antworten
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Menschenwürde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Menschenwürde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Menschenwürde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Menschenwürde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Menschenwürde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Die Menschenwürde ist als Grundrecht in Art. 1 Grundgesetz (GG) geschützt. Danach ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gegenteiliges Handeln ist verfassungswidrig.
Der Mensch darf nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns werden. Das betrifft nicht nur die Verfassungsorgane, sondern ist auch von jeder sonstigen Behörde zu beachten. Gleichzeitig soll der Staat die Menschenwürde aktiv schützen, beispielsweise durch die Aufklärung von Verbrechen durch die Polizei beziehungsweise gerichtliche Hilfe.
Insgesamt ist die Menschenwürde ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Konkretisiert wird die Menschenwürde durch Menschenrecht, weitere Grundrechte, wie beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auch sonstige Gesetze.
Auch die Sicherung eines Existenzminimums durch ALG II oder andere Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld etc. sollen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und betreffen so die Menschenwürde aus Art. 1 GG. Unmittelbar verletzt werden kann die Menschenwürde beispielsweise durch Rassismus bzw. Diskriminierung, ungerechte und entwürdigende Strafen, Folter oder Sklaverei.
Im Europarecht soll insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch im internationalen Recht die Menschenwürde geschützt werden. Im weiteren Asylrecht & Ausländerrecht muss die Menschenwürde ebenfalls Beachtung finden. Sie steht jedem Menschen durch seine bloße Existenz zu, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Einzelheiten zum Asylrecht für Ausländer beispielsweise ergeben sich aber nicht direkt aus Art. 1 GG, sondern aus dem eigenen Grundrecht auf Asyl und dem Asylgesetz.
Letztlich müssen sich aber alle Gesetze auch an der Menschenwürde messen lassen. Der einzelne kann seine Menschenwürde nicht verlieren, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit oder auch Entmündigung. Nach Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt die Menschenwürde der Ewigkeitsgarantie. Zukünftige Änderungen im Verfassungsrecht dürfen ihren Schutz nicht beseitigen.
(ADS)
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