3.417 Anwälte für Mietrückstand | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schneider
Rechtsanwalt Peter Schneider
Hagen-Kollegen Rechtsanwälte, Frauengraben 12, 89073 Ulm 7003.9398889527 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schneider - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietrückstand
(27.03.2020) Sehr positiv ist die dezitierte Auffassungsgabe des Sachverhaltes und die punktgenaue juristische Umsetzung ohne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Popp
Rechtsanwältin Isabella Popp
Popp & Popp Rechtsanwälte, Ringstr. 26, 84347 Pfarrkirchen 7186.8714463007 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabella Popp
(25.10.2023) Kennt sich sehr gut aus. Scheidung ist reibungslos verlaufen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Bellmann
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Bellmann
Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte, Rohrbacherstraße 57, 69115 Heidelberg 6865.6066500895 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Bellmann
aus 146 Bewertungen Auf diesem Weg möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Bellmann für die kompetente, … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rieder
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Kanzlei Rieder, Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen 7122.718170172 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Rieder ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietrückstand
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Pistner
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Pistner
Kanzlei Pistner, Bodelschwinghstraße 18, 63739 Aschaffenburg 6862.2742441097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Im Bereich Mietrückstand bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mathias Pistner
aus 12 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung. Bisher haben wir mit der Kanzlei 2 von 3 Fällen gewonnen und auch der 3. Fall … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8176724475 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietrückstand hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Remmers
Rechtsanwältin Katja Remmers
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Remmers vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietrückstand
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Vogel
gut
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Rochlitz - Kretschmer - Vogel Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Straße des Friedens 23, 99094 Erfurt 6922.0053719401 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand
aus 10 Bewertungen Ich bin zum Herrn Vogel zwecks der Nebenkostenabrechnung 2020 und 2021. Hatte hierfür schon selbst Wiederspruch … (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrückstand

Fragen und Antworten

  • Mietrückstand: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrückstand sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietrückstand: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrückstand umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrückstand und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ein Mietrückstand kann für den Mieter zu schwerwiegenden Folgen führen. Denn der Vermieter muss sich weder unpünktliche noch unterbliebene Zahlungen der Miete gefallen lassen. Er kann vielmehr den Mietvertrag kündigen. So ist eine fristlose Kündigung vom Vertrag nach § 543 II Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zulässig, wenn der Mieter entweder zwei Monate hintereinander keine Miete samt Nebenkosten zahlt oder er innerhalb mehrerer Monate einen Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten ansammelt. Eine vorherige Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch den Vermieter ist hierbei grundsätzlich nicht nötig, da im Mietvertrag bereits eine Frist zur Mietzahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Versäumt der Mieter sie, gerät er automatisch in Verzug.

Bevor der Vermieter kündigt, sollte er sich aber mit seinem Schuldner in Verbindung setzen. Unter Umständen hat dieser die Miete bereits überwiesen, die Bank hat den Betrag aber z. B. noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben. Vielleicht ist der Mieter auch zahlungswillig, hat aber derzeit Zahlungsschwierigkeiten, weil z. B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dann kann man versuchen, etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Mieter kann sich daneben auch erkundigen, ob er beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Wohngeld hat. Manchmal ist auch eine nicht angezeigte Mietminderung wegen eines Mangels Grund für den Mietrückstand. Dann kann der Vermieter den Mangel beseitigen und Zahlung des ausstehenden Betrages verlangen.

Bleibt das Gespräch erfolglos, sollte der Vermieter aber keine Zeit verlieren, sondern das Mietverhältnis fristlos kündigen und - sollte der Mieter nicht auf die Kündigung reagieren - Räumungsklage einreichen. Haben doch viele Vermieter manchmal berechtigte Angst, dass ihr zahlungssäumiger Mieter auch noch ein Mietnomade ist. Wie im Arbeitsrecht muss aber auch im Mietrecht bei der Kündigung die Schriftform eingehalten werden. Ansonsten läge nämlich ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit der Kündigung führen würde.

Gleicht der Mieter den Mietrückstand vor Zugang der fristlosen Kündigung aus, darf der Vermieter nicht mehr kündigen, weil der Kündigungsgrund entfallen ist. Doch Vorsicht: Eine Aufrechnung der Schulden mit der bereits eingezahlten Kaution ist nicht möglich. Erfolgt eine Zahlung der rückständigen Miete dagegen nach der Kündigung, wird diese mit Zugang des Geldes beim Vermieter unwirksam. Der drohende Umzug des Mieters kann somit abgewendet werden. Dieses Vorgehen ist gemäß § 569 III Nr. 2 Satz 2 BGB aber nur einmal in zwei Jahren zulässig. Außerdem ist eine daneben erklärte ordentliche Kündigung grundsätzlich trotzdem wirksam. Schließlich hat der Mieter dann mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, und ist nicht gefährdet, plötzlich obdachlos zu werden.

Um an die rückständige Miete zu kommen, kann der Vermieter Klage bei Gericht einreichen oder ein Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt - auch Inkassoanwalt genannt - mit dem Forderungseinzug betrauen. Da etwa bei einer Prozessführung jedoch hohe Kosten anfallen können, nehmen viele Mietvertragsparteien die Möglichkeit wahr, ein Mediationsverfahren durchzuführen und eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Auch der Mieter hat dadurch die Chance, die Pfändung seines Vermögens durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Zwangsräumung zu verhindern.

(VOI)

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