175 Anwälte für Öffentliches Recht | Seite 2
Suche wird geladen …
Rechtstipps von Anwälten für Öffentliches Recht
Fragen und Antworten
-
Öffentliches Recht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Öffentliches Recht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was macht einen guten Anwalt für Öffentliches Recht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Öffentliches Recht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Öffentliches Recht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Öffentliches Recht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Öffentliches Recht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Öffentliches Recht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
In Deutschland wird das Recht im Allgemeinen in zwei Rechtsbereiche unterteilt:
- öffentliches Recht
- Zivilrecht/Privatrecht
Das öffentliche Recht umfasst alle Rechtsgebiete, die das Verhältnis des Bürgers zum Staat betreffen, sowie das Verhältnis der Staats- und Verwaltungsorgane untereinander als auch das Recht der Staaten zueinander. Folgende sechs Bereiche des öffentlichen Rechts lassen sich unterscheiden:
- das Völkerrecht: Dazu gehören z.B. das Recht der völkerrechtlichen Verträge, die Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht, Völkerstrafrecht, Welthandelsrecht oder das Recht der Internationalen Organisationen (z.B. Vereinte Nationen, EU, OSZE)
- das Supranationale (staatenübergreifende) Recht wie z.B. das Europarecht
- das nationale öffentliche Recht, das neben dem Staatsorganisationsrecht und dem Verfassungsrecht auch das Verwaltungsrecht beinhaltet
- das Sozialrecht
- das Steuerrecht
- das Strafrecht
Grundsätzlich gilt, dass der Staat und seine Organe als Träger der Hoheitsgewalt gegenüber dem Bürger auftreten. Ein Kennzeichen des öffentlichen Rechts kann daher das Überordnungsverhältnis des Staates gegenüber dem Bürger in der jeweiligen Angelegenheit sein. Allerdings ist nicht jede Handlung des Staates öffentliche-rechtlicher Natur: Wird der Staat gleichberechtigt neben dem Bürger tätig, ist sein Handeln vielmehr dem Privatrecht zuzuordnen (fiskalisches Handeln), z.B. wenn eine Behörde einen Kaufvertrag über Büromaterial schließt oder eine Handwerksfirma mit Raparaturarbeiten beauftragt.
Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht
Allerdings ist die Abgrenzung der öffentlichen Rechts zum Privatrecht nicht immer eindeutig, sie wird von Zivil- und Verwaltungsgerichten aber inzwischen nach der sogenannten Subjektstheorie vorgenommen:
Danach ist das öffentliche Recht ein Sonderrecht, das sich ausschließlich an den Staat oder einen anderen Hoheitsträger wendet und ihn einseitig berechtigt oder verpflichtet. Privatrecht liegt hingegen vor, wenn jedermann in gleicher Weise durch die Regelung berechtigt oder verpflichtet ist.
Praktische Bedeutung hat die Abgrenzung: Für die Bestimmung des Rechtsweges, d.h. ob die Verwaltungsgericht oder die ordentlichen Gerichte für einen Rechtsstreit zuständig sind. Ferner wirkt sich die Unterscheidung bei den Grundrechten aus, denn sie gelten nur im Verhältnis von Bürger zu Staat. Weitere Unterschiede bestehen in der Art und Weise der Vollstreckung sowie den Fragen zur Staatshaftung.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist (gefolgt vom Strafrecht) der Teil des öffentlichen Rechts, mit dem der Bürger am meisten in der Praxis in Berührung kommt. Das Verwaltungsrecht regelt die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Grundsätzlich wird zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden. Zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehören die Normen, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung gelten. Hierzu zählen insbesondere die Vorschriften zur Verwaltungsorganisation, zum Verwaltungsverfahren (wie sind Verwaltungsentscheidungen zu treffen), zu den Handlungs- und Verfahrensformen der Verwaltung (Verwaltungsakt, Realakt, Satzung, Rechtsverordnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag) und zur Verwaltungsvollstreckung (Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen). Das allgemeine Verwaltungsrecht für Bundesbehörden richtet sich nach Bundesgesezte, wie dem (Bundes-) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwZVG). Für Landesbehörden gelten hingegen die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, die jedoch weitgehend mit den Bundesgesetzen gleichlaufen, sofern sie überhaupt existieren (Berlin VwVfG, BayVwVfG, HvwVfG für Hessen usw.). Für das gerichtliche Verfahren jedoch gilt ausschließlich die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes (VwGO).
Besonderes Verwaltungsrecht
Zum besonderen Verwaltungsrecht zählen die Vorschriften, die für die einzelnen Spezialbereiche der Verwaltung gelten, beispielsweise:
- das Gewerberecht (GewO)
- Handwerksrecht (HandwO)
- Versammlungsrecht (VersammlG – VersO)
- das Schulrecht und Hochschulrecht
- das Wehrdienstrecht
- das Prüfungsrecht
- das öffentliche Baurecht (Bauordnungsrecht der Länder und Städtebaurecht nach Baugesetzbuch – BauGB)
- das Beamtenrecht
- das Kommunalrecht
- das Polizeirecht und Ordnungsrecht
- das Straßen- und Wegerecht
- das Umweltrecht (mit Immissionsrecht - BImSchG, Wasserrecht, Abfallrecht, Wasserrecht u.a.)
- das Kartellrecht (v.a. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB)
- das Telekommunikationsrecht (Telekommunikationsgesetz – TKG)
Der Verwaltungsrechtsweg
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet, wenn es sich um eine Streitigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts handelt, die nicht verfassungsrechtlicher Art ist und für die keine andere Gerichtszuweisung ersichtlich ist. Dieser Rechtsweg steht jedem offen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde, sei es durch Tun oder Unterlassen der Verwaltung. Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zu gewähren.
Kläger im Verwaltungsprozess ist in aller Regel ein Bürger. Beklagter ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt (Bund, Land, Gemeinde, Universität, Rundfunkanstalt). Es gibt drei Klagearten (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage), von denen die häufigste die Anfechtungsklage ist. Mit der Anfechtungsklage möchte der Kläger erreichen, dass das Gericht einen belastenden Verwaltungsakt aufhebt, z.B. den Einberufungsbescheid, Zahlungsbescheid der GEZ oder die baurechtliche Abbruchverfügung. Mit der Verpflichtungsklage hingegen möchte der Kläger keinen Verwaltungsakt beseitigen, sonden die beklagte Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts veranlassen, z.B. Erteilung einer Baugenehmigung, einer Gewerbeerlaubnis, einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Feststellungsklage als seltenstes Verfahren lässt das Gericht über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses oder über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes entscheiden.
Vorrangigkeit des Verwaltungsverfahrens
In jedem Fall muss vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Llage, das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen sein. Der Bürger muss also vor Klageerhebung zunächst versuchen, im Verwaltungsverfahren sein Recht zu bekommen. Dazu dient etwa das Widerspruchsverfahren: Auf den Widerspruch des Betroffenen hin wird der Verwaltungsakt im behördlichen Verfahren, d.h. von der zuständigen Widerspruchsbehörde überprüft.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt sich aus folgendem Instanzenzug zusammen: Verwaltungsgericht (VG), Oberwaltungsgericht (OVG; in einigen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof genannt), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Das Verwaltungsgericht entscheidet eine Klage meist auf Grund mündlicher Verhandlung durch Urteil. Gegen dieses Urteil können die Rechtsmittel der Berufung, Revision und Beschwerde eingelegt werden.
Bis zur Entscheidung der Klage kann der Kläger in vielen Fällen durch vorläufigen Rechtsschutz einen einstweiligen Schutz seiner Rechte erreichen.
(WEI)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Öffentliches Recht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Öffentliches Recht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt München Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Hamburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Köln Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Düsseldorf Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Stuttgart Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Nürnberg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Hannover Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bremen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Dresden Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Leipzig Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Wiesbaden Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Karlsruhe Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bonn Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Mannheim Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Münster Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Freiburg im Breisgau Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bielefeld Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bochum Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Würzburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Mainz Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Braunschweig Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Erfurt Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Halle (Saale) Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Potsdam Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Duisburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Mönchengladbach Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Kempten (Allgäu) Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Krefeld Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Magdeburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Göttingen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Wien Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Hanau Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Neuss Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Aschaffenburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Ulm Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Koblenz Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Recklinghausen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Göppingen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Mülheim an der Ruhr Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Schwerin Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Wolfsburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Neubrandenburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bottrop Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Neustadt an der Weinstraße Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Offenbach am Main Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Siegburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Innsbruck Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Neumarkt in der Oberpfalz Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Straubing Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Fulda Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Hilden Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Friedberg (Hessen) Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Stade Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bad Vilbel Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Barcelona Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Germering Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Ljubljana Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Merseburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Nordhausen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Hagen im Bremischen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Mühlhausen/Thüringen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Wedel Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Winsen (Luhe) Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Vaduz Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Weilburg Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Gröbenzell Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Obertshausen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Rödermark Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Wülfrath Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Antwerpen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bogota Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Kernen im Remstal Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Rösrath Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Schopfheim Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Alanya Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Bischofsheim Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Dornstadt Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Egelsbach Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Engelstadt Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Lohfelden Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Markneukirchen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Schladen Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Abfallrecht
- Rechtsanwalt Amtshaftung
- Rechtsanwalt Anfechtung
- Rechtsanwalt Baugenehmigung
- Rechtsanwalt Baurecht
- Rechtsanwalt Behörde
- Rechtsanwalt Berufung
- Rechtsanwalt Eigentum
- Rechtsanwalt Europarecht
- Rechtsanwalt Feststellungsklage
- Rechtsanwalt Formmangel
- Rechtsanwalt Gewerbeerlaubnis
- Rechtsanwalt Hochschulrecht
- Rechtsanwalt Internationales Öffentliches Recht
- Rechtsanwalt Kartellrecht
- Rechtsanwalt Kaufvertrag
- Rechtsanwalt Kirchenrecht
- Rechtsanwalt Klage
- Rechtsanwalt Kostenerstattung
- Rechtsanwalt Objektives Recht
- Rechtsanwalt Polizeirecht
- Rechtsanwalt Privatrecht
- Rechtsanwalt Prozesshandlungen
- Rechtsanwalt Prozesskosten
- Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe
- Rechtsanwalt Prüfungsrecht
- Rechtsanwalt Rechtfertigungsgründe
- Rechtsanwalt Revision
- Rechtsanwalt Sachverständiger
- Rechtsanwalt Satzung
- Rechtsanwalt Staatshaftung
- Rechtsanwalt Staatsorganisationsrecht
- Rechtsanwalt Störer
- Rechtsanwalt Subventionen
- Rechtsanwalt Telekommunikationsrecht
- Rechtsanwalt Urkunde
- Rechtsanwalt Vereinte Nationen
- Rechtsanwalt Verjährung
- Rechtsanwalt Verwaltung
- Rechtsanwalt Verwaltungsakt
- Rechtsanwalt Verwaltungsverfahren
- Rechtsanwalt Völkerrecht
- Rechtsanwalt Völkerstrafrecht
- Rechtsanwalt Vollstreckung
- Rechtsanwalt Wasserrecht
- Rechtsanwalt Wegerecht
- Rechtsanwalt Wehrrecht
- Rechtsanwalt Widerspruch
- Rechtsanwalt Wiedereinsetzung
- Rechtsanwalt Zwangsmitgliedschaft