3.413 Anwälte für Pachtvertrag | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Aßmann
Kanzlei für Immobilienrecht Michael Aßmann, Osteresch 25, 22607 Hamburg 6712.4817958257 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Pachtvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Aßmann
aus 13 Bewertungen Dank für eine fachlich sehr kompetente und praxisorientierte Beratung. Die offensichtlich lange Erfahrung aus dem … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.5124047289 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan A. Wilk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pachtvertrag
aus 20 Bewertungen Herr Wilk hat mich bei meiner Kündigungsschutzklage hervorragend beraten und unterstützt. Er ist ein sehr … (03.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mauro de Filippis
sehr gut
Rechtsanwalt Mauro de Filippis
Rechtsanwälte de Filippis & Grgic, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3888323583 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Pachtvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Mauro de Filippis
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden Ich habe meine Probleme geschildert und Herr De Filipis war sehr freundlich und kompetent (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Heller
Rechtsanwalt Erwin Heller
Immobilienkanzlei Heller, Agnesstr. 2, 80801 München 7117.9105886188 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Erwin Heller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Pachtvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Lange
Rechtsanwaltskanzlei Burmeister, Lange & Schneider, Schmöckwitzer Str. 114, 15732 Eichwalde 6996.0335859303 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Pachtvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Karen Lange

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pachtvertrag

Fragen und Antworten

  • Pachtvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pachtvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pachtvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pachtvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pachtvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Verpächter gegen Zahlung eines Pachtzinses dazu verpflichtet, das Gebrauchsrecht an einer Sache oder einem Recht dem Pächter zu überlassen. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird bei der Pacht nicht nur die Gebrauchsüberlassung auf den Pächter übertragen sondern auch das Recht, die Früchte aus dem Pachtobjekt zu beziehen.

Eine weitere Besonderheit beim Pachtvertrag ist, dass es sich bei dem Pachtobjekt sowohl um einen körperlichen als auch einen unkörperlichen Gegenstand handeln kann. Damit kann man in einem Pachtvertrag beispielsweise die Überlassung eines Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Erträge als Früchte regeln.

Die Früchte können unmittelbar (z.B. Marmor aus dem Steinbruch, Milch einer Kuh) oder mittelbar (z.B. Erträge durch Weitervermietung) aus der Pachtsache gezogen werden. Oftmals wird im Pachtvertrag auch die Überlassung von Inventar vereinbart. Hierbei kommen zwei Varianten in Betracht: Bei der einfachen Mitverpachtung von Inventargegenständen (§ 582) ist der Verpächter verpflichtet, dem Pächter das Inventar im vertraglich vereinbarten Zustand zu überlassen, allerdings ist der Verpächter - im Gegensatz zu einem Vermieter - nicht verpflichtet, das Inventar in diesem Zustand zu erhalten. Alle Erhaltungsmaßnahmen (Reparaturen, veterinärärztliche Behandlung etc.) obliegen dem Pächter. Weiter kann das Inventar auch zum Schätzwert gemäß § 582a BGB verpachtet werden. Hier übernimmt der Pächter die Gegenstände zu dem Schätzwert bei Pachtbeginn. Endet die Pacht, hat er dem Verpächter das Inventar wieder zurück zu übertragen, dann aber zum Schätzwert zur Zeit des Pacht-Endes.

Für Pachtverträge gelten die Vorschriften aus dem Mietrecht entsprechend, soweit in den §§ 581 ff. BGB nichts anderes bestimmt ist. Nicht anzuwenden sind allerdings Mietvorschriften aus dem sozialen Mietrecht.

Ausnahme: Beim Landpachtvertrag gelten die mietrechtlichen Vorschriften nicht, hier sind wegen der besonderen Interessenlage bei Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude spezielle gesetzliche Regeln zu beachten.

Bei den anderen Pachtverträgen gelten jedoch die mietrechtlichen Vorschriften, beispielsweise für den Gaststättenpachtvertrag, Restaurantpachtvertrag, Jagdpachtvertrag, Fischereipachtvertrag, Kleingartenpachtvertrag, Apothekenpachtvertrag u.v.m.

Neben den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind bei einigen Vertragsarten auch Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten zu beachten, zum Beispiel das Jagdrecht beim Jagdpachtvertrag oder das Kleingartenrecht bei der Verpachtung von Kleingärten.

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