6.295 Anwälte für Patientenverfügung | Seite 263

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Rechtsanwalt Robert Mühlbauer
MÜHLBAUER SÄNGER RECHTSANWÄLTE PartG mbB, Bahnhofstraße 5, 94315 Straubing 7137.6047287038 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Patientenverfügung bietet Herr Rechtsanwalt Robert Mühlbauer
Profil-Bild Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
FRIMMEL | ANETTER | SCHAAL Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
"Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten!" - chinesisches Sprichwort
FamilienrechtErbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Patientenverfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Patientenverfügung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
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Rechtsanwältin Verena Willner
Willner Rechtsanwälte, Hindenburgstr. 23, 71083 Herrenberg 6921.8024640399 km
Fachanwältin FamilienrechtErbrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Willner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Patientenverfügung
(10.01.2021) Sehr professionelle Beratung
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sehr gut
Rechtsanwalt Marco Janssen
Kanzlei Janssen, Salzstraße 1, 21335 Lüneburg 6760.1094057035 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Patientenverfügung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marco Janssen
aus 23 Bewertungen Arbeitszeugnis wurde mit viel Mühe und Sorgfalt überarbeitet. Einzelne Bereiche muss ich noch selber ändern aber sonst … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
sehr gut
Anwaltskanzlei Lehnert, Große Altefähre 25, 23552 Lübeck 6742.9655338089 km
Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Patientenverfügung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bianca-Beatrice Lehnert
aus 11 Bewertungen Frau Lehnert ist absolut herausragend. Sie hat ein phänomenales Gedächtnis auch für Kleinigkeiten, ist stets extrem … (01.07.2021)
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sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Seiffert
Kanzlei Seiffert, Rote Str. 1, 24937 Flensburg 6623.6833411827 km
Wenns Recht ist...
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Patientenverfügung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Seiffert
aus 70 Bewertungen Das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen der Anschuldigung eines Diebstahls wurde Dank der schriftlichen Einlassung … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patientenverfügung

Fragen und Antworten

  • Patientenverfügung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patientenverfügung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patientenverfügung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Patientenverfügung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patientenverfügung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Wir alle hegen den Wunsch, dem Tod – oder eher, dem Sterben – ohne Leiden und Schmerzen entgegentreten zu können. Oft lassen wir es hierbei bei besagtem Wunschdenken beruhen, und verdrängen das für niemanden leichte Thema gleich wieder. Dabei sollten wir so eine wichtige Thematik, mit der sich jeder – ob jung oder alt – eingehend auseinandersetzen sollte, nicht stiefmütterlich behandeln. Schließlich gibt es Möglichkeiten, für den Fall der Fälle konkret vorzusorgen.

Ein entscheidender Schritt zur Vorsorge für jeden von uns ist das Verfassen einer Patientenverfügung – die oft irreführend auch als Patiententestament bezeichnet wird. Dabei ist bei der Erstellung neben einem Gespräch mit dem Arzt insbesondere die Beratung durch einen Rechtsanwalt hilfreich. Auf diese Weise enthält die Patientenverfügung den wirklichen Willen. Denn dieser droht leider ohne sachkundige Beratung bei bloßer Verwendung einer Vorlage eingeschränkt oder gar falsch wiedergegeben zu werden.

So bestimmt eine natürliche Person ihre medizinischen Behandlungen im Ernstfall

Die Patientenverfügung stellt eine Erklärung einer natürlichen Person dar, in welcher diese bereits vorab ihre Einwilligung in bestimmte in der Zukunft anstehende medizinische Maßnahmen durch einen Arzt oder Betreuer erteilt oder auch gezielt verweigert. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine schwere Operation handeln. Dies wird vorsorglich für den Fall vorgenommen, dass sich der Betroffene aufgrund des Zustands seiner Gesundheit nicht mehr selbst äußern, oder keine Entscheidungen mehr treffen kann, so dass sein eigener Wille im Ernstfall nicht eingebracht werden kann.

Ursachen für den Verlust der Fähigkeit zur Willensäußerung können Demenz durch eine schwere Krankheit wie Alzheimer sein. Auch eine Schwerbehinderung, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, kann schnell dazu führen. Solche plötzlichen Unglücksfälle zeigen drastisch, dass eine Patientenverfügung für jeden Sinn macht und nicht erst im Alter, wenn das Risiko schwerer Erkrankungen steigt.

So kann der Betroffene seinen Willen geltend machen

Auf diese Weise kann später auf eine ärztliche Behandlung in der Klinik Einfluss genommen werden und die Medizin muss sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Forderungen des Betroffenen richten. Zweifelsfrei wünscht sich niemand, beispielsweise nach einem schweren Unfall ins Krankenhaus eingeliefert zu werden und hierauf nicht bestimmen zu können, was mit ihm geschieht. Auch eine in einem Pflegeheim oder Altersheim vorgenommene medizinische Behandlung an einem nicht mehr entscheidungsfähigen Betroffenen lässt sich so beeinflussen. Die behandelnden Ärzte, Angehörige, Betreuer und gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht, welches dem früheren Vormundschaftsgericht entspricht, sind an die Patientenverfügung gebunden.

Mittels der Patientenverfügung kann der Betroffene auch Regelungen über die Einleitung oder den Abbruch von lebenserhaltenden oder verlängernden Maßnahmen im Fall eines irreversiblen Komas treffen. Jedoch ist zu beachten, dass die Forderung aktiver Sterbehilfe in einer Patientenverfügung nicht zulässig ist, da diese weiterhin in Deutschland gemäß § 216 Strafgesetzbuch (StGB) verboten ist.

Die Form der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Das dient vor allem dem Beweis. Der Widerruf ist dagegen formfrei und somit jederzeit auch mündlich möglich. Hat er also nach Verfassen seiner Patientenverfügung nachweislich einen anderen Willen geäußert, z.B. gegenüber dem Ehegatten oder anderen Verwandten, so ist dieser maßgeblich.

Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, oder trifft der Inhalt der Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, stellt der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten fest und entscheidet laut Gesetz auf dieser Grundlage. Denn entscheidend ist dann der mutmaßliche Wille des Patienten zum Zeitpunkt der Behandlung.

Empfehlenswerte Maßnahmen zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung sollte man an einem Ort aufbewahren, an dem Angehörige bzw. Bekannte sie im Notfall schnell finden. Von einem heimlichen Verwahren ist dringend abzuraten. Das ist auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Denn die Patientenverfügung sollte jeder zur Vergewisserung, ob sie noch seinem aktuellen Willen entspricht, regelmäßig hervorholen und überprüfen. Möglicherweise entspricht sie nicht mehr der früheren Lebenseinstellung. Zudem haben sich die medizinischen Möglichkeiten vielleicht verbessert. Nicht zuletzt beseitigt eine aktuelle Patientenverfügung Zweifel an dem darin festgelegten Willen. Eine regelmäßige Aktualisierung gehört daher dazu, obwohl dies keine Bedingung für die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist. Dabei empfiehlt sich auch hier die Beratung und Aktualisierung. Das Beisein von Zeugen verbessert dabei den späteren Nachweis.

Häufig werden Patientenverfügungen zusammen mit der sogenannten Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht abgefasst. Sie ergänzen sich und bilden eine Art Vorsorgepaket. Zwischen diesen drei voneinander unabhängigen Regelungen – Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – ist jedoch stets klar zu unterscheiden.

Durch eine Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten zu ernennen, welcher zum Treffen von Entscheidungen für den Betroffenen berechtigt ist. Hier kann sich der Betroffene beispielsweise für seinen Ehepartner, seine Kinder oder Geschwister oder einen guten Freund entscheiden.

Häufiger Irrtum dabei: Ist der Betroffene verheiratet und befindet sich im Bund der Ehe oder lebt in einer Lebenspartnerschaft, bedeutet dies nicht, dass dem Ehemann bzw. der Ehefrau oder dem Lebenspartner automatisch der Status des Bevollmächtigten verliehen wird.

Wenn Sie so vorsorgen, besteht kein Grund zur Angst sich unvorbereitet einer Betreuung auszuliefern, die im Volksmund immer noch als Entmündigung bezeichnet wird.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Patientenverfügung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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