1.250 Anwälte für Pflegeversicherung | Seite 53

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegeversicherung
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Waitz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Waitz
Kanzlei Jana Waitz, Anspelstrasse 50, 98544 Zella-Mehlis 6917.9435718513 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Jana Waitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflegeversicherung
aus 10 Bewertungen Frau Waitz vertritt mich in meiner Scheidungsangelegenheit. Immer freundlich und kompetent! Kenne Frau Waitz schon … (11.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegeversicherung

Fragen und Antworten

  • Pflegeversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegeversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegeversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegeversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegeversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Pflegeversicherung soll gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit schützen. Dafür können immense Kosten entstehen, insbesondere wenn eine umfassende häusliche Pflege notwendig wird. Für diesen Versicherungsfall erbringt eine Pflegeversicherung Geldleistungen bzw. finanziert Sachleistungen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Als jüngster Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung existiert neben Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung seit 1995 auch eine gesetzliche Pflegeversicherung. Diese Pflegeversicherung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Der Pflegebedarf wird in drei Stufen eingeteilt, je nachdem, wie viel Hilfe der Pflegebedürftige beispielsweise bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt. Pflegestufe I gilt für erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige. Die Pflegestufe wird durch Verwaltungsakt festgestellt. Grundlage ist in der Regel ein medizinisches Gutachten. Sind danach die Voraussetzungen für Pflegestufe I noch nicht erreicht, spricht man ggf. von Pflegestufe 0. Zunächst versucht auch die Pflegeversicherung, durch Prävention, Behandlung oder Rehabilitation eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Die Pflege kann durch die Familie als Angehörigenpflege, ggf. im Rahmen einer Pflegezeit, erbracht werden. Oft wird allerdings ein ambulanter Pflegedienst beauftragt oder ein Heimvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen. Je nach Pflegeart und Pflegestufe zahlt die Pflegeversicherung dafür bestimmte Geldbeträge. Werden keine externen Pfleger oder Heime eingeschaltet, gibt es das sog. Pflegegeld. Wofür genau der Pflegebedürftige oder sein etwaiger Betreuer das Pflegegeld einsetzt, ist nicht vorgeschrieben.

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung wie beispielsweise die Krankenversicherung, die grundsätzlich alle notwendigen Leistungen abdecken soll. Stattdessen zahlt die Pflegeversicherung von vorneherein nur bestimmte Höchstsätze für die Pflege. Den Rest muss der Pflegebedürftige aufbringen.

Daher bieten viele Krankenkassen und Versicherungen eine freiwillige Pflegezusatzversicherung an. Die übernimmt im Pflegefall je nach Vertrag beispielsweise als Pflegekostenversicherung die Kosten, die eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung nicht trägt. Als Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung wird im Pflegefall eine Rente bzw. ein Tagegeld ausgezahlt, was auch für die Pflegekosten verwendet werden kann.

Private Pflegeversicherung

Während die gesetzliche Pflegeversicherung bei den gesetzlichen Pflegekassen liegt, die bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet sind, ist das bei der privaten Krankenversicherung ähnlich. Wer beispielsweise als Selbstständiger in einer privaten Krankenversicherung vollversichert ist, muss dort auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen richten sich nach dem Vertrag.

(ADS)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Pflegeversicherung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegeversicherung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.