3.531 Anwälte für Pflichtverteidiger | Seite 148

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Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska
Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska, Friedrichsstraße 9, 02977 Hoyerswerda 7086.9253613717 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflichtverteidiger gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Gute Beratung (02.05.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Schoemaker
Kanzlei Andreas Schoemaker, Bredeneyer Straße 79, 45133 Essen 6652.6808933709 km
Engagierte und kompetente Hilfe vom Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schoemaker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Pflichtverteidiger
aus 11 Bewertungen Trotz kurzem Zeitraum hat Hr. Schoemaker mich Unterstützt und wie geplant hat auch alles geklappt. Seine Vermutung … (03.04.2024)
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Rechtsanwalt Volker Klein
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Volker Klein für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflichtverteidiger
aus 6 Bewertungen Herr Klein ist ein hervorragendender Anwalt. Ich würde ihn jederzeit wieder um Hilfe bitten. Hat mir bei meiner … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflichtverteidiger

Fragen und Antworten

  • Wann sollte ich zum Pflichtverteidiger gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Pflichtverteidigers zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Pflichtverteidiger wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Pflichtverteidiger, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Pflichtverteidiger berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kann ein Pflichtverteidiger für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Pflichtverteidiger zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Pflichtverteidiger mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was macht einen guten Pflichtverteidiger aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Pflichtverteidiger Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Pflichtverteidiger gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Pflichtverteidiger: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigtenim Rahmen der Strafverfolgung gestellt, wenn besonders schwere Vorwürfe im Raum stehen. Die Einzelheiten zu dieser sog. notwendigen Verteidigung regelt die Strafprozessordnung (StPO).

So ist eine Pflichtverteidigung notwendig, wenn die Anklage nicht vor dem Amtsgericht, sondern direkt vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht erfolgt. Wird dem Beschuldigten ein Verbrechen wie beispielsweise Mord, Raub oder schwere Körperverletzung vorgeworfen, muss er einen Pflichtverteidiger erhalten. Verbrechen sind Straftaten, für die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Auch wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, hat er das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regelungen.

Die Rechte und Pflichten des Pflichtverteidigers im Strafverfahren sind grundsätzlich die gleichen wie bei einem anderen Strafverteidiger bzw. Wahlverteidiger. Er kann beispielsweise Akteneinsicht fordern, hat Zugang zu seinem Mandanten ggf. auch im Gefängnis und vertritt ihn in der Verhandlung. Auch im Vorverfahren, also vor Erhebung der Anklage vor dem Strafgericht, kann schon ein Pflichtverteidiger hinzugezogen werden.

Die Bestellung des Pflichtverteidigers erfolgt grundsätzlich durch das Gericht. Der Beschuldigte kann sich auch jederzeit selbst einen Strafverteidiger wählen, zu dem er beispielsweise mehr Vertrauen hat. Im Falle einer notwendigen Verteidigung soll das Gericht diesen Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.

Anders als beim Wahlverteidiger gewährleistet zunächst die Staatskasse die Bezahlung des Pflichtverteidigers. Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind etwas geringer als beim Wahlverteidiger. Wird der Beschuldigte am Ende verurteilt, trägt er wie üblich die Prozesskosten und Anwaltskosten. Das umfasst auch die Pflichtverteidigerkosten.

(ADS)

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