1.731 Anwälte für Polizei | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Füßlein
Rechtsanwaltskanzlei Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin 6978.9943395214 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
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Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Polizei gerne behilflich
(23.02.2021) Ein sehr angenehm verlaufender Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Dr. Keiser, die mich aussergerichtlich engagiert …
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Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Polizei steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Uhl gerne zur Verfügung
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Polizei

Fragen und Antworten

  • Polizei: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Polizei sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Polizei: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Polizei umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Polizei und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Anwälte und Polizei treffen nicht selten aufeinander. Sowohl bei einer Straftat als auch bei einem Verkehrsunfall ist oft die Polizei als Erstes vor Ort. In einem späteren Gerichtsverfahren werden Polizisten gegebenenfalls als Zeugen gehört, wobei auch der Anwalt als Verteidiger Fragen stellen darf.

Zuständigkeit für die Polizei

Die Polizei ist in Deutschland Ländersache, und die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sind je nach Bundesland verschieden. Die Bundespolizei bildet dazu eine Ausnahme. Grundsätzlich soll die Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützen. Das Polizeirecht als Landesrecht umfasst regelmäßig die uniformierten Polizisten und andere Beamte der Kriminalpolizei (Kripo). Zur Polizei im weiteren Sinne kann aber auch eine Ordnungsbehörde oder Sicherheitsbehörde bzw. Polizeibehörde gezählt werden.

Die Verkehrspolizei

Eine wichtige Rolle spielt die Polizei im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verkehrspolizei oder Autobahnpolizei kümmert sich nicht nur um die Ordnungswidrigkeit oder den Unfall im Straßenverkehr. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder mangelnden Sicherheitsabstand kann die Polizei beispielsweise mit Bußgeld oder Verwarnung ahnden. Für Falschparken und Strafzettel ist meist dagegen das Ordnungsamt als kommunale Behörde zuständig.

Schnelle Hilfe bei Gefahr

Zur akuten Streitschlichtung wird nicht selten die Polizei gerufen. Die kann bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder Familienstreit jedenfalls dann eingreifen, wenn eine Straftat wie z. B. Körperverletzung begangen wurde oder zu befürchten ist. Auch bei Ruhestörung oder unerlaubter Lärmbelästigung wird oft gedroht, die Polizei zu holen, um so für Ruhe zu sorgen.

Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Die Polizei unterstützt regelmäßig die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten aller Art. Das betrifft nicht nur den Bereich Verkehrsstrafrecht mit Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr, sondern grundsätzlich auch alle anderen Straftaten: Betrug oder Körperverletzung, Diebstahl oder Erpressung sowie Delikte in Zusammenhang mit Drogen bzw. einem Betäubungsmitte, um nur einige Beispiele zu nennen.

Polizei und Beamtenrecht

Ein Polizist ist regelmäßig als Beamter - der Landespolizist als Landesbeamter und der Bundespolizist als Bundesbeamter - dem jeweiligen Innenminister unterstellt. Der Dienstherr ist für die Polizeibeamten, anders als der Arbeitgeber im Arbeitsrecht, auch bei einem etwaigen Dienstunfall oder für das spätere Ruhegehalt zuständig.

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