128 Anwälte für Prüfungsanfechtung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Prüfungsanfechtung bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Meng
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sirin Cetin
Rechtsanwältin Sirin Cetin
C.C.P. Rechtsanwaltsgesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9984002841 km
Migrationsrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Im Bereich Prüfungsanfechtung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sirin Cetin
(01.06.2024) Ich bin sehr zufrieden mit Frau Cetin! Sie hat mir im Verkehrsrecht super geholfen. Sie weiß wovon sie spricht und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Weber
sehr gut
Kanzlei Nicole Weber, Prinz-Georg-Str. 104, 40479 Düsseldorf 6649.2271604916 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Weber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 50 Bewertungen Frau Weber hat mir sehr kurzfristig in einem recht umfangreichen Sachverhalt - im Bereich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz im Bereich Prüfungsanfechtung bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Sponholz hat uns erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid für unsere Wunschschule … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabell Langenfeld
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Rechtsanwältin Isabell Langenfeld
Schulte-Wissermann & Langenfeld Rechtsanwälte, Poststr. 8, 56068 Koblenz 6745.4621618621 km
Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Isabell Langenfeld ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 47 Bewertungen Mein Erstgespräch bei Frau Langenfeld war sehr gut und hat mir sehr geholfen. Bezüglich des Sorgerechts wurde ich … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Kasimoff
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Rechtsanwältin Nina Kasimoff
Anwaltskanzlei Kasimoff, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nina Kasimoff unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 76 Bewertungen Immer wieder würde ich mit rechtlichen Anliegen zu Frau Kasimoff gehen. Sehr persönlich und professionell in Ihrer … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn
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Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn
Kanzlei Margit Wolfram-Korn, Sindbadweg 12, 70567 Stuttgart 6932.7219563383 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Prüfungsanfechtung
aus 35 Bewertungen Ich wurde von Frau Wolfram-Korn direkt über die Erfolgsaussichten und die auf ums zukommen Kosten informiert. Sie hat … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Möhring
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Rechtsanwalt Olaf Möhring
Gilliand & Collegen, Heinz-Nixdorf-Str. 20, 41179 Mönchengladbach 6627.9219783152 km
SCHACH dem AMTSSCHIMMEL!
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Möhring ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Prüfungsanfechtung
aus 143 Bewertungen Herr Möhring hat mich in der Angelegenheit verständlich, sachlich und professionell beraten. Nachfragen wurden … (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prüfungsanfechtung

Fragen und Antworten

  • Prüfungsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Prüfungsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prüfungsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Prüfungsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prüfungsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Prüfungsanfechtung ist die rechtliche Überprüfung des Ergebnisses einer hoheitlichen Prüfungsentscheidung wie beispielsweise der Abiturprüfung, des Staatsexamens, der Diplomprüfung, Meisterprüfung etc.

Die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen beschränkt, auch Prüfungen wie z. B. das Physikum, das Vordiplom oder eine generelle Zwischenprüfung können angefochten werden. Auch eine Beschränkung auf universitäre Prüfungen findet nicht statt, die Überprüfung von Hochschulprüfungen stellt aber einen erheblichen Anteil der Prüfungsanfechtungen dar. Die Prüfungsanfechtung ist dem Rechtsbereich des Prüfungsrechts zuzuordnen, das wiederum zum öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) gehört. Rein rechtlich ist die Prüfungsanfechtung die Anfechtung und behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes nach VwVfG.

Die gerichtliche Korrektur eines Prüfungsergebnisses ist vor allem aussichtsreich, wenn Verfahrensfehler überprüft werden. Neben der Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften wird bei der Prüfungsanfechtung vor allem die richtige Ausübung des dem Prüfer in jeder Prüfung zustehenden Ermessensspielraums bei der Leistungsbeurteilung überprüft. Grundsätzlich wird zwar jedem Prüfer im Rahmen der Prüfungsentscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuerkannt, der nur in engen Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Vor allem prüfungsspezifische Fragestellungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen, sind einer gerichtlichen Überprüfung oft nur schwer zugänglich, z. B. die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung der Prüfungsaufgaben für das Endergebnis der Prüfung ebenso wie die Gewichtung einzelner falscher Antworten, die Ausgestaltung der Prüfung als Wissensprüfung oder Verständnisprüfung und die Art und Weise der Leitung der Prüfung. Aber selbst Beurteilungsfehler sind voll überprüfbar, wenn die Ermessensentscheidung des Prüfers ermessensfehlerhaft getroffen wurde, also  der Prüfer  beispielsweise von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder  er  gegen das Willkürverbot verstoßen hat.

Ziel der Prüfungsanfechtung kann die Verbesserung der gegebenen Note sein, aber auch die Aufhebung der Prüfung mit der Folge, dass eine Prüfung erneut abgelegt werden kann.

(LOE)

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