3.583 Anwälte für Räumungsklage | Seite 150

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Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Heike Titze vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Räumungsklage
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
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sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
Rechtsanwälte Hölzl, Düsseldorfer Str. 58, 41749 Viersen 6621.1730067618 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Räumungsklage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
aus 39 Bewertungen Ich habe mich sehr kompetent beraten und unterstützt gefühlt und würde mich in Mietangelegenheiten jederzeit wieder an … (16.05.2024)
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Rechtsanwalt Mirko Bach
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Bach ist Ihr Ansprechpartner für Räumungsklage
(28.07.2023) Herr Bach hat mich kurzfristig in einem Fall unterstützt und sich wirklich toll eingesetzt. Ich bin unglaublich …
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Rechtsanwalt Samuel Tieben
Michael Langen - Rechtsanwalt und Notar, Am Markt 19, 49752 Sögel 6611.2040889226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Samuel Tieben ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Räumungsklage
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Rechtsanwalt Felix Ginthum
B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB Ginthum Schiller Wittmiss, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.1099385328 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Ginthum – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Räumungsklage
(05.08.2023) Der Erstkontakt verlief sehr schnell und unproblematisch. Nach Zusendung der Unterlagen und Einsicht von Hr. Ginthum …
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Rechtsanwältin Helena Berner
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Berner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Räumungsklage
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Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Räumungsklage
(13.10.2023) Frau Rechtsanwältin Lienau ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin, die mich umfassend beraten und zudem ein …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Räumungsklage

Fragen und Antworten

  • Räumungsklage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Räumungsklage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Räumungsklage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Räumungsklage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Räumungsklage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit einer Räumungsklage kann ein Schuldner zur Räumung von Gebäuden, Wohnungen oder Grundstücken verurteilt werden. Meist liegt einer Räumungsklage die Beendigung eines Mietverhältnisses zugrunde, es kommen aber auch noch andere vertraglichen Grundlagen in Betracht, wie beispielsweise ein Pachtvertrag.

Die Räumungsklage ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und im Gerichtsverfahrengesetz (GVG).

Im Mietrecht greifen bei der Vermietung von Wohnungen zugunsten des Schuldners zahlreiche Sondervorschriften. Beispielsweise kann der Mieter von Wohnraum beim Gericht die Verlängerung der Räumungsfrist bis zu einem Jahr beantragen.

Juristisch ist die Räumungsklage eine Leistungsklage. Die Klageschrift ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk das Objekt liegt. Sie muss die Bezeichnung des Gerichts, der Parteien und den der Räumung zugrundeliegenden Sachverhalt enthalten und den Klageantrag auf Herausgabe und Räumung der Immobilie (§ 253 ZPO).

Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - der grundsätzlich eine Güteverhandlung vorausgeht - muss in der Regel die Kündigungsfrist bereits verstrichen sein. Nur wenn zu befürchten ist, dass der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumt, kann ausnahmsweise auf künftige Räumung gemäß § 259 ZPO geklagt werden.

Ist die Klage erfolgreich, erhält der Vermieter mit dem Urteil einen Räumungstitel, mit dem er die Zwangsräumung vollstrecken lassen kann. Zieht der Schuldner nicht freiwillig aus, kann der Gerichtsvollzieher die Räumung der Immobilie vollstrecken. Dazu darf er auch Zwangsmittel anwenden (Zwangsräumung) und beispielsweise Schlösser aufbrechen, Sachen beschlagnahmen etc.

Die Immobilie ist grundsätzlich von allen Sachen des Schuldners zu räumen, können sie an ihn nicht selbst herausgegeben werden, nimmt sie der Gerichtsvollzieher in Verwahrung und verkauft sie nach zwei Monaten, wenn der Schuldner keine längere Verwahrung verlangt oder die Kosten für die Einlagerung bezahlt hat.

 

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