553 Anwälte für Rechtspfleger | Seite 24

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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rechtspfleger
aus 57 Bewertungen Herr RA Herz hat mich in einem Verfahren gegen meine Hochschule vertreten. Konkret ging es um eine von mir im Rahmen … (15.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtspfleger

Fragen und Antworten

  • Wann sollte ich zum Rechtspfleger gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Rechtspflegers zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Rechtspfleger wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Rechtspfleger, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtspfleger berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was macht einen guten Rechtspfleger aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Rechtspfleger Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Rechtspfleger gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kann ein Rechtspfleger für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Rechtspfleger zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Rechtspfleger mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Rechtspfleger: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der bei Gericht oder Staatsanwalt Aufgaben wahrnimmt, die ihm durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragen sind. Rechtspfleger werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, beispielsweise in Mahnverfahren, bei der Zwangsvollstreckung oder in Kindschaftsangelegenheiten.

Rechtspfleger können nur Beamte des gehobenen Justizdienstes werden, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben.

In seinem Amt ist der Rechtspfleger nicht von Weisungen abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Allerdings ist der Rechtspfleger den im Beamtenrecht geltenden Regeln unterworfen und hat eine nicht so unabhängige Position, wie beispielsweise ein Richter.

(WEL)

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