339 Anwälte für Reiserücktritt | Seite 15

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Rechtsanwalt Dirk Stein
Stein & Kollegen Rechtsanwälte, Theaterplatz 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.9614131368 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Pferderecht
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Herr Rechtsanwalt Dirk Stein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Reiserücktritt
aus 15 Bewertungen Herr Stein ist ein TOP Anwalt. Ich kann Ihn nur weiterempfehlen. Er war jederzeit für mich erreichbar wenn ich … (19.10.2022)
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Rechtsanwalt Patrick Müller
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden
Fachanwalt Insolvenzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Kaufrecht
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Herr Rechtsanwalt Patrick Müller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Reiserücktritt
(12.02.2024) Sehr angenehme Beratung mit Lösungsansätzen.
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Rechtsanwalt Jann Brauner
Rechtsanwaltskanzlei Jann Brauner, Heganger 14, 96103 Hallstadt 6972.5316202258 km
Für Ihn steht eine individuelle Beratung, perfekt abgestimmt auf Ihre konkreten Problemstellungen an erster Stelle!
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Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Reiserücktritt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jann Brauner gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Brauner hat mir unkompliziert und kompetent geholfen, ganz herzlichen Dank dafür! Ich kann Herrn … (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reiserücktritt

Fragen und Antworten

  • Reiserücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reiserücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reiserücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reiserücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reiserücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Reiserücktritt ist gemäß § 651i vor Beginn der Reise jederzeit möglich. Ein Grund für den Rücktritt, auch bei Storno der Reise, ist nicht erforderlich. Der Veranstalter der Reise hat in einem solchen Fall der Stornierung der Reise keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Allerdings muss der Reisende im Falle eines Reiserücktrittes eine Entschädigung als Schadenersatz zahlen. Die entspricht zumindest einem Teil des Reisepreises.

Kosten für den Reiserücktritt

Je näher der Reisebeginn beim Rücktritt schon liegt, desto höher ist in der Regel die Entschädigung. Der Veranstalter muss sich nämlich anrechnen lassen, was er selbst erspart durch den Rücktritt. Insbesondere muss er auch versuchen, den freien Reiseplatz durch einen anderen Reisenden zu ersetzen.

Die Höhe einer solchen Stornoentschädigung wird gelegentlich als Prozentsatz im Reisevertrag oder auch in AGB vereinbart. Die Rechtsprechung hält Pauschalen bis zu 80 Prozent für möglich. Dabei kann ein höherer Schaden aber individuell nachgewiesen werden. Die Höhe zulässiger Pauschalen richtet sich zudem nach Art der Reise, also beispielsweise Flugreise, Schiffsreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung etc.

Im Falle höherer Gewalt ist eine Kündigung des Reisevertrages sowohl durch den Reisenden als auch durch den Veranstalter möglich. Pauschale Schadenersatzforderungen gibt es hier nicht. Auch wenn der Veranstalter den Rücktritt durch nachträgliche Änderungen der Reisebedingungen verursacht, hat er keinen Anspruch auf eine Stornoentschädigung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Gegen die Forderung des Reiseveranstalters nach dem Rücktritt kann eine Versicherung abgeschlossen werden. Regelmäßig wird dies zusammen mit dem Reisevertrag als Option angeboten. Diese Reisrücktrittskostenversicherung wird auch einfach Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung genannt. Nach EU-Recht muss auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung spätestens bei der Reisebestätigung hingewiesen werden.

Die Versicherung übernimmt je nach Vertrag bei bestimmten Verhinderungsgründen wie Krankheit oder Problemen mit einer erforderlichen Impfung die Ersatzansprüche des Veranstalters, wobei der Kunde ggf. einen Selbstbehalt zahlen muss. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis, Selbstbehalt und den Rücktrittsgründen. Manche andere Verträge, beispielsweise über bestimmte Kreditkarten, bieten zudem bereits eine integrierte Reiserücktrittskostenversicherung.

(ADS)

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