3.927 Anwälte für Revision | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten 7366.8639467503 km
Intensive und persönliche Zusammenarbeit schafft gegenseitiges Vertrauen und gewährleistet Erfolg.
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(28.12.2022) Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Temporale - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Sallwey
Rechtsanwalt Till Sallwey
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Westendstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main 6824.9214112314 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Sallwey gerne zur Verfügung
(29.07.2022) Hr. Rechtsanwalt Sallwey hat in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren vor dem OLG eine Schadensersatzklage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schmidt
Rechtsanwalt Oliver Schmidt
Kanzlei Oliver Schmidt, Im Hinterfeld 10, 63654 Büdingen 6838.2658080807 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Schmidt
(01.03.2023) Kompetenz und Offenheit dem Thema. Termin am Freitag 17 _Uhr. ok. Frie/&K.O.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hoderlein
Rechtsanwalt Thomas Hoderlein
Kanzlei Thomas Hoderlein, Jungstr. 4, 10247 Berlin 6978.9173608801 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hoderlein
aus 8 Bewertungen Sehr zufrieden und schnell (04.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Blobel
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Blobel
Rechtsanwaltskanzlei Blobel, Hellabrunnerstraße 5, 81543 München 7120.1751174283 km
Strafverteidiger aus absoluter Überzeugung!
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marcel Blobel im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 129 Bewertungen Ich kann Herrn Blobal mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Die fachliche Kompetenz, das strategische Geschick und … (17.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwälte Dierberger & Schuster, Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Dierberger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(19.11.2024) ein Kompetenter Rechtsanwalt ist sehr zu empfehlen:-)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kramer
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Kramer
Kanzlei Neumeister Inh.: RA Tino Kramer, Herzog-Bogislaw Weg 1, 17493 Greifswald 6888.4741079757 km
Ein guter Rechtsbeistand beginnt auf der zwischenmenschlichen Ebene. Neben rechtlicher Kompetenz möchte ich auch dahingehend überzeugen.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tino Kramer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 30 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Kramer hat super kurzfristig meinen Fall angenommen und das beste Ergebnis rausholen können! Er hat … (30.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Gatzke
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Gatzke
Anwaltskanzlei Gatzke und Halfmann GbR, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Gatzke ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 22 Bewertungen Ich war zwei Jahre lang wegen eines Verkehrsunfalls mit der Kanzlei in Kontakt. Es war ein reibungsloser Ablauf und … (01.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
Rechtsanwältin NİHAL BERK, Hauptstr. 12, 42651 Solingen 9146.0373478879 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M. gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Die Frau Berk hat uns top beraten und war jederzeit auf unser Anliegen ansprechbar. Außerdem hat sich die Sache gut … (10.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Biernacik
sehr gut
Rechtsanwältin Bianca Biernacik
Kanzlei 22, Gögginger Str. 102, 86199 Augsburg 7062.8498357519 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Bianca Biernacik
aus 67 Bewertungen Die Regulierung des Schadens mit der gegnerischen Versicherung erfolgte zu meiner vollsten Zufriedenheit zügig und … (28.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8232087322 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt York Riedel gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Straube
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Straube
Kanzlei Straube, Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale) 6947.4076364744 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Angela Straube
aus 20 Bewertungen Die Anwältin konnte sachgerecht auf meine Fragen Antworten. Sie hat sogar aus dem Kontoauszüge die Existenz eines … (14.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlenker
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlenker
Kanzlei Henry Schlenker, Kirchstr. 22, 16225 Eberswalde 6980.7925794243 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Henry Schlenker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Sehr guter ,immer erreichbar und sehr kompetenter Anwalt . Kann ich nur weiter empfehlen (14.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Treiber
Rechtsanwalt Nicolai Treiber
Rechtsanwälte Treiber + Wehr GbR, Weinmarkt 4, 90403 Nürnberg 7011.3758375634 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Nicolai Treiber
(01.03.2019) Super Beratung und Vertretung vor Gericht. Werde die Kanzlei auf alle Fälle weiter empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Gert Heuer
sehr gut
Rechtsanwalt Gert Heuer
Kanzlei Heuer, Bayernstr. 49, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.150246531 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gert Heuer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 84 Bewertungen Herr Heuer ist ein sehr freundlicher Anwalt mit großem Wissen und Erfahrung. Er hat mich sehr gut beraten und mich mit … (06.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Kanzlei Käuffer, Weichenbergerstrasse 1, 86157 Augsburg 7061.2333440641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Käuffer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(20.05.2022) Der Karren war sauber in den Dreck gefahren. Dank Herrn Käuffer dürfen meine Kinder wieder mit mir zusammenleben. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kremer
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Kremer
KW Kanzlei Kremer & Weiss, Kreuzstr. 10, 85049 Ingolstadt 7072.7861803012 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Kremer
aus 38 Bewertungen Sie interessiert sich sehr für die Probleme der Kunden und ist jederzeit hilfsbereit. (30.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Angele LL.M.
sehr gut
ANGELE Rechtsanwaelte, Gartenfeldstraße 11-13, 54295 Trier 6717.7646032365 km
Fachanwalt Strafrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Angele LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Schnelle kompetente Antwort. Sehr freundlich!!! (14.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Rizzo
sehr gut
Rechtsanwältin Cristina Rizzo
Rechtsanwaltskanzlei Rizzo, Wittelsbacherallee 23, 60316 Frankfurt am Main 6826.9926480055 km
Aufgeben ist keine Option!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Cristina Rizzo ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 51 Bewertungen Schnell, unkompliziert, freundlich und erfolgreich! (02.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susane Zutz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(20.09.2024) Sehr kompetent und schnelle Hilfe sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Elisabeth-Treskow-Platz 6, 50678 Köln 6676.5419300084 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
(31.08.2024) Herr Küttner hat mich seinerzeit als Repetitor im öffentlichen Recht betreut. Nach all den Jahren (mittlerweile bin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9104363138 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 24 Bewertungen "Herr Marowsky hat mich in einer Familienrechtssache kompetent und zuverlässig unterstützt. Seine klare … (19.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Quix
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Quix
Rechtsanwältin Tatjana Quix, Königswall 9, 45657 Recklinghausen 6654.6571905064 km
Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tatjana Quix ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Frau Quix hat mich und mein Sohn durch ihre hervorragende Beratung und umfassende Fachkenntnis vollkommen überzeugt. … (27.12.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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