3.928 Anwälte für Revision | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Kanzlei Ariel Zimmermann, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.614501289 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ariel Zimmermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(23.04.2021) Ich kam mit einem dritten Abmahnung meines Arbeitgebers und ging mit einer nicht denkbaren Abfindung aus dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Neumann
Rechtsanwalt Andreas Neumann
Kanzlei Andreas Neumann, Str. der Jugend 105, 03046 Cottbus 7073.4690910398 km
Fachanwalt Steuerrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Neumann im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(13.11.2024) Nach einem Entscheids der Stadt Cottbus gegen den ich erfolglos Widerspruch eingelegt hatte und der für mich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
sehr gut
Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
WIPPER Rechtsanwälte, Magdeburger Allee 80, 99086 Erfurt 6920.9912447301 km
Fachanwältin für Strafrecht Zertifizierte Opferanwältin (WEISSER RING e.V.) Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.) unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Ich bin begeistert von dem Service, den ich bei der Kanzlei Wipper Rechtsanwälte erfahren habe. Vom Erstgespräch mit … (04.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Drösser
Rechtsanwalt Christoph Drösser, Tonhallenstr. 11, 40211 Düsseldorf 6649.6108256577 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Drösser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Alles gut (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Reissner
sehr gut
Rechtsanwalt Udo Reissner
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
aus 19 Bewertungen Jemand, der nichts verspricht und dafür alles tut, dass es besser wird als erwartet. Bei ihm ist man in besten Händen. (29.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Marschall
sehr gut
Rechtsanwalt Winfried Marschall
Kanzlei Winfried Marschall, Otto-Grotewohl-Ring 72, 15344 Strausberg 7000.2865919524 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Winfried Marschall unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen RA Marschall erklärt juristische Themen auf Augenhöhe , gepaart mit einem lustigen Spruch. Ich benötigte eine … (07.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7643145894 km
Zivilrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
aus 5 Bewertungen Ich kann Frau Einsiedler nur wärmstens empfehlen. Offene Kommunikation auf Augenhöhe sowie ehrliche und klare Aussagen … (20.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maritta Runde
Rechtsanwältin Maritta Runde
Anwaltskanzlei Maritta Runde, Feldstr. 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.5867057993 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Maritta Runde hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(19.05.2025) Eine sehr gute Anwaltskanzlei, da man sehr gut und verständlich beraten wurde. Ich kann sie nur weiterempfehlen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jost
Rechtsanwalt Alexander Jost
Anwaltskanzlei Jost, Fürther Straße 2A, 90429 Nürnberg 7011.0162681936 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Jost
aus 7 Bewertungen Unmittelbarkeit und Schnelligkeit. Hervorragende Abwicklung des Falles, die Kanzlei ist vorbehaltlos und … (20.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
plan C - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug, Landwehrstr. 37 RGB, 80336 München 7118.3543900478 km
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg! Ihre erfahrenen Experten bei Online-Trading-Betrug, Festgeld-Betrug, Krypto-Betrug und Anlagebetrug – wir kommen den Tätern auf die Spur und holen Ihre Gelder zurück
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 109 Bewertungen Der angenehme und offene persönliche Austausch mit Frau Nauschütz und ihre kompetente Rückmeldung auf meine … (28.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
JASEK LEGAL advokatni kancelar, s.r.o., Parizska 67/11, Prag 110 00, Tschechien 7178.0314799711 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gert Heuer
sehr gut
Rechtsanwalt Gert Heuer
Kanzlei Heuer, Bayernstr. 49, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.150246531 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gert Heuer
aus 84 Bewertungen Herr Heuer ist ein sehr freundlicher Anwalt mit großem Wissen und Erfahrung. Er hat mich sehr gut beraten und mich mit … (06.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Ott
Kanzlei Florian Ott, Karl-Böhaimb-Str. 4, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1939141783 km
ADAC-Vertragsanwalt
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Ott ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bolter
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Romanus Schlemm
sehr gut
Rechtsanwalt Romanus Schlemm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Am Leitz - Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Romanus Schlemm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 648 Bewertungen Herr Schlemm hat mich gut und fair beraten. Bin sehr zufrieden und werde bei Bedarf immer wieder auf die Kanzlei … (21.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhard Schmidt
Rechtsanwalt Eckhard Schmidt
Rechtsanwälte Müller & Schmidt, Goethestr. 16, 39108 Magdeburg 6892.0063369394 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Eckhard Schmidt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Markus Griese
aus 9 Bewertungen Herr Griese hatte kurzfristig Zeit für mich und konnte meine Fragen gut beantworten und an Fallbeispielen erläutern. … (04.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Illing bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Frau Illing hat meinen Rechtsfall übernommen, da die vorherige Kanzlei nicht sehr hilfreich war. Die Übernahme des … (28.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwältin Mayer-Eschenbach, Schwanthalerstr. 14, 80336 München 7118.4208210703 km
Strafverteidigung und Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
(03.09.2024) Rosa provided a great help to me (in fluent English) during the negotiations with my dishonest employer. She was …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Sabine Fröhlich
Rechtsanwältin Mag. Sabine Fröhlich
Fröhlich Rechtsanwalts AG, Lettstr. 5, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.9350849478 km
Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Sabine Fröhlich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(08.08.2023) sehr freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Neusüß
Rechtsanwalt Dr. Peter Neusüß
Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mozartstraße 48, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.0906698523 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Neusüß
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke
Kanzlei Schumacher & Aupke Rechtsanwälte, Rheiner Str. 45, 48282 Emsdetten 6645.6241797058 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Michael Aupke
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Jochmann
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Jochmann
Jochmann & Mielke Rechtsanwälte, Mauerstr. 43, 38640 Goslar 6834.2315614404 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Jochmann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Bei allem Respekt für den Anwälten in Goslar, aber durch meinen zweiten Fall mit Herrn Matthias Jochman glaube ich, … (19.12.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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