3.958 Anwälte für Revision | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Frau Dr. Pohle bietet exzellente Rechtsberatung im Verwaltungsrecht. Ihre fundierten Kenntnisse und präzisen … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Suna Tekbas gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich möchte meine volle Zufriedenheit und Dankbarkeit gegenüber Frau Suna Tekbas ausdrücken. Von Beginn an hat sie mich … (05.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
Rechtsanwaltskanzlei Benedikt A. Stehle, Nymphenburger Str. 38, 80335 München 7117.0457299876 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
aus 76 Bewertungen Leute. Wenn ihr ein Problem im strafrechtlichem Bereich habt, ruft einfach Benedikt Stehle an. Der Mann weiß wie der … (02.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Holger Zywicki LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Holger Zywicki LL. M.
Kanzlei Zywicki, Volkers Hof 6, 30890 Barsinghausen 6755.3313411136 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Holger Zywicki LL. M. gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Dafür, dass wir Herrn Zywicki unserer Anliegen relativ unvorbereitet präsentioert haben, haben wir konstruktive … (09.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kabut
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kabut
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Andreas Kabut ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 28 Bewertungen Bei allen Anliegen rund ums Verkehrs- und Versicherungsrecht der beste Ansprechpartner (25.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
Dr. Rose Rechtsanwälte, Neuhauser Straße 3 a, 80331 München 7118.9324404531 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
aus 115 Bewertungen Vielen Dank Herr Dr. Rose für die kompetente Beratung und unkomplizierte Durchführung meines Scheidungsverfahrens. Sie … (07.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Keilhauer ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 7 Bewertungen Herr Keilhauer hat mich bestens beraten und meine Rechte vertreten, auch bei einem Haftpflichtschaden im Ausland. … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Thill
Rechtsanwältin Romy Thill
Kanzlei Romy Thill, Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier 6716.9010818663 km
Vertrauen als Voraussetzung - beiderseits.
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Thill hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(04.10.2022) Das erste Gespräch war sehr aufschlussreich und Frau Thill konnte meine ersten Fragen sehr gut und zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Pavlo Novak
sehr gut
Rechtsanwalt Pavlo Novak
Anwaltskanzlei Novak & Kollegen, Imbuschstr. 59, 90473 Nürnberg 7018.8347920053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Pavlo Novak ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 27 Bewertungen Im Namen der Familie möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Team von ganzem Herzen für die jahrelange rechtliche … (11.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
sehr gut
Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
Kanzlei Marc T. Nöthling, Elisabethstr. 44, 40217 Düsseldorf 6649.4679665275 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Marc T. Nöthling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 114 Bewertungen Herr Nöthling war sehr hilfsbereit und super schnell in der Kommunikation! & hat den Fall erfolgreich … (03.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Simon
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Sven Simon, Hermannstraße 13, 08451 Crimmitschau 7012.6317177613 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sven Simon
aus 47 Bewertungen Hatte Herrn Simon für eine Erstberatung in einer OwiG Sache kontaktiert und bin sehr zufrieden. Er schätzt die … (09.04.2025)
Profil-Bild Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Skawiańczyk & Stanek Adwokaci i Radcowie Prawni spółka partnerska z siedzibą w Krakowie, Ul. Aleksandra Lubomirskiego 45/6, 31 509 Krakau, Polen 7505.2450273444 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M. gerne zur Verfügung
(13.08.2022) Danke! Perfekte Leistung - Anna
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt und Mediator Robert N. Schweckendieck, Donaustraße 2, 12043 Berlin 6978.3836566058 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Schweckendieck bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(08.12.2023) Ich bin mit der Beratung von Herrn Schweckendieck sehr zufrieden. Er konnte mir bei meinem Problem professionell und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Kroschewski
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Kroschewski
Rechtsanwaltskanzlei Kroschewski, Landwehrstraße 97, 28203 Bremen 6673.9294282876 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mario Kroschewski hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Ich habe Herrn Kroschewski als einen sehr emphatischen und freundlichen Anwalt wahrgenommen, welcher trotzdem sehr … (24.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Besier Rechtsanwälte, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz gerne zur Verfügung
(11.02.2025) Sie hat auf meine E-Mail innerhalb weniger Stunden geantwortet. Außerdem hat sie sich bei der ersten Beratung viel …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Böhler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Böhler
Anwaltskanzlei Dotterweich | Böhler | Schulz, Hussenstr. 19, 78462 Konstanz 6993.8234103934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Böhler
aus 100 Bewertungen Ich war mit der Leistung meines Anwalts rundum zufrieden. Die Kommunikation war klar und professionell, die Beratung … (30.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Freund
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Freund
Rechtsanwältin Natascha Freund, Goebenstr. 5, 65195 Wiesbaden 6799.637822791 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Freund hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 69 Bewertungen Ich hatte einen schwierigen Fall vor dem Sozialgericht, bei dem ich nicht mehr weiterwusste und bereits am Verzweifeln … (24.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer, Pallasstr. 79, 44575 Castrop-Rauxel 6664.6596603142 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
aus 53 Bewertungen Er hat durch den Nebel des Gegners hindurch die Natur der Sache nicht aus den Augen verloren. (06.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
aus 15 Bewertungen Frau Bethusy-Huc ist eine sehr kompetente und zuverlässige Anwältin. Ich fühlte mich von Anfang an umfassend beraten … (26.12.2024)
Profil-Bild Advokát JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
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Advokát JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Advokát JUDr. Lukáš Brázdil LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwälte Rohrer & Kollegen, Untere Laube 29, 78462 Konstanz 6993.646023957 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Datenschutzrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Welsch
aus 6 Bewertungen Sehr angenehm war die rasche Terminvergabe. Auch das sachkundige Eingehen auf unsere Bedürfnisse ist positiv … (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thomas Schwieren ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Vom Einspruch gegen den Bescheid bis zur Gerichtsverhandlung sehr kompetente Beratung und Unterstützung. Als … (16.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Mathias Huse & Gerrit Beencke GbR Rechtsanwälte, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6056332385 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerrit Beencke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Super schnelle, kompetente und mehrwertstiftende Antwort. Wirklich zu empfehlen. Vielen Dank. (20.07.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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