3.929 Anwälte für Revision | Seite 5

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
sehr gut
Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
Kanzlei Marc T. Nöthling, Elisabethstr. 44, 40217 Düsseldorf 6649.4679665275 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
aus 115 Bewertungen Bei ihm habe ich mich von Anfang an in guten Händen gefühlt. Von der Begleitung zur Zeugen aussage bis zur Einstellung … (05.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Filiz Sen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sen kann ich nur weiterempfehlen. Die Beratung war präzise und mein Fall wurde schnell … (27.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jurist Sven Allers
Rechtsanwaltskanzlei Sven Allers, Feuerweg 6b, 27639 Wurster Nordseeküste 6628.0376082543 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jurist Sven Allers hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(05.03.2025) Herr Allers hat mich exellent vertreten,direkt auf den Punkt.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe
Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe
Clören & Tebbe Rechtsanwälte, Hedwigstr. 26, 47058 Duisburg 6638.5362611793 km
Meine Erfahrung für Ihren Erfolg
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe
(31.01.2024) Es hat bisher lediglich ein erstes Gespräch stattgefunden, in dessen Verlauf ich Herrn Tebbe als einen sehr ruhigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Schützke
Rechtsanwalt Heiko Schützke
Rechtsanwaltskanzlei Schützke, Baasdorfer Str. 1, 06366 Köthen (Anhalt) 6935.2577591404 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Schützke im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Schnelle Antwort kompetente Vorgehensweise schnelle Termine (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 153 Bewertungen Ich kann nur positives zu Frau Hornig sagen, hat alles reibungslos geklappt. Sie hat mich sehr gut beraten. Danke, … (16.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Cronjäger
Kanzlei Cronjäger, Gelbehirschstr. 12, 60313 Frankfurt am Main 6826.2502056878 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Cronjäger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(25.04.2025) Ich geriet an Herrn Cronjäger aufgrund einer Empfehlung. Muss dazu erwähnen das ich in vorherigen Verfahren (Da ging …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Kanzlei Dr. Drawe, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
(10.04.2025) Dank der herausragenden Kompetenz, hohen moralischen Integrität und natürlichen Autorität von Dr. jur. Karsten Drawe …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
Rechtsanwältin Mediatorin Silvia-L. Jansen, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden 6800.9446364007 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen She was lovely to work with and accommodated my minimal German-language skills. She also helped when some of my items … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Danwitz
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Danwitz
Rechtsanwältin Katharina Danwitz, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf 6649.4788744937 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Danwitz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 18 Bewertungen Frau Danwitz ist eine sehr engagiert, emphatische und zuverlässig Anwältin. Sie vertritt mich in meinen … (26.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Büttner
Rechtsanwalt Johannes Büttner
Anwaltskanzlei Haizmann & Büttner, Prüfeninger Str. 106, 93049 Regensburg 7097.7939030202 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Büttner bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(27.05.2025) sehr kompetente Rechtsberatung - 100% Empfehlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Doerfler
Kanzlei Markus Doerfler, Eichstätter Straße 19, 91781 Weißenburg in Bayern 7030.1023020861 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Doerfler
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 77 Bewertungen Herr Schaller war unter Anderem der Anwalt für Arbeitsrecht an meiner Seite. Wir hatten permanent einen zuverlässigen … (13.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristine Eberlein
sehr gut
Rechtsanwältin Kristine Eberlein
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Kristine Eberlein
aus 12 Bewertungen Bei Frau Rechtanwaltin Eberlein bekommt man eine sehr gute Beratung.Sie ist menschlich und fachlich sehr gut.Ich kann … (08.03.2022)
Profil-Bild Abogada Maria Barbancho Saborit
sehr gut
Abogada Maria Barbancho Saborit
STRAFVERTEIDIGER SPANIEN, Mandri, 38 1º 2ª, 08006 Barcelona, Spanien 6863.0135201502 km
Strafrecht
Rechtsanwältin Frau Abogada Maria Barbancho Saborit bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 68 Bewertungen Maria ist einfach super, sie ist sehr professionell und arbeitet super schnell. Man kann sie jederzeit erreichen . Sie … (23.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Anwaltsbüro Bonn H9, Hausdorffstr. 9, 53129 Bonn 6695.7449865111 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
(05.09.2020) Nachvollziehbare Einschätzung, sehr prompte Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Freundlich, kompetent und sachlich (15.05.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Scharrmann
sehr gut
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Timo Scharrmann
aus 196 Bewertungen Das ist eine sehr gute Kanzlei mit spitzen Rechtsanwälten. Ich hatte ein Verfahren wegen grob fahrlässiger … (02.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schulte
Kanzlei Schulte, Kissinger Str. 17, 97762 Hammelburg 6900.7383323398 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg Schulte
(12.09.2024) Sehr guter, kompetenter Anwalt. Top Beratung und Vorgehensweise. Immer erreichbar.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Sebastian-Bach-Straße 13, 04109 Leipzig 6981.5373327562 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
(17.01.2023) Erhielt schnell eine kurze aber ausreichende Erklärung des Anwaltsbüro's. Bin damit zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Weimer
Rechtsanwalt Marco Weimer
Arnswald, Weimer, Kahl-Jordan, Jordan Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bahnhofstraße 29, 66953 Pirmasens 6807.640698885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Weimer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Köhle
Rechtsanwalt Daniel Köhle
Anwalt am Wald, In Hütten 1, 88489 Wain 7017.7660592259 km
Klar, verständlich und durchdacht. – Mit Wissen und Weitblick gemacht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Köhle ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(25.02.2025) Vielen Dank für die Hilfe! Mein Mieter ist Geschichte und ich kann wieder ruhig schlafen. Vielen Dank! Gerne wieder!
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leibner
Rechtsanwalt Thomas Leibner
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Poststraße 31, 09648 Mittweida 7038.6616540282 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Leibner im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(05.03.2025) Ohne die anwaltliche Hilfe wäre die Angelegenheit nicht so gut für mich ausgegangen. Herr Leibner war nicht nur als …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier, Erlaer Str. 23, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2653429576 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Patentrecht • Markenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier gerne zur Verfügung
(14.08.2018) herr baier ist sehr pflichtbewust ,hilft so schnell wie möglich,außerdem sehr freundlch

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Revision umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Revision besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.