3.921 Anwälte für Revision | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Yalcin Geyhan
Rechtsanwaltskanzlei Avocardo, Schloßstraße 115, 12163 Berlin 6973.7132087402 km
Recht mit Leidenschaft gestalten. Ihr Anliegen, meine Priorität.
Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Yalcin Geyhan ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Arbeit des Anwalts. Seine professionelle Expertise, Engagement und … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Kanzlei Christian Lechleitner, Lendstr. 16, 6365 Kirchberg in Tirol, Österreich 7206.985861673 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Profil-Bild Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
sehr gut
Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Versicherungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maurice Gutgesell vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang an gut beraten, in sicheren Hände und verstanden- würde immer wieder diese Kanzlei wählen … (16.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Rechtsanwalt Michael Schulz
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(14.10.2021) Wusste genaue Gesetze bzw. Paragraphen und Artikel aus dem Kopf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
Kanzlei Dr. Dieter Floren, Haldesdorfer Str. 133k, 22179 Hamburg 6722.5361499374 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Floren ist ganz klar zu empfehlen, ich habe seine Hilfe im Arbeitsrecht in Anspruch genommen! Eine einfache … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
Anwaltskanzlei Ruppert, Bahnhofstr. 49, 66111 Saarbrücken 6767.2384545173 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Ruppert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Sehr zufriedenstellend (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Jensch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Jensch
Rechtsanwaltskanzlei Jensch, Alexandrinenstraße 12, 96450 Coburg 6959.2668857815 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Martin Jensch
aus 12 Bewertungen Die Anwältin hat mich in allen Belangen sehr gut beraten und vertreten (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin und Notarin Heike C. Lawin
Lawin & Partner in Bürogemeinschaft mit Thomas Krause | Rechtsanwälte und Notare in Goslar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike C. Lawin
(08.12.2024) Schnelles erfassen meiner Situation
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Görmiller
Rechtsanwalt Tim Görmiller
Kanzlei Tim Görmiller, Pempelforter Str. 47, 40211 Düsseldorf 6649.6981806008 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Görmiller
aus 9 Bewertungen Bester Verteidiger ever Unser Familien Anwalt es gibt keinen besseren in Düsseldorf etwas korrekters gibt es nicht und … (23.05.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Anna-Vogeley-Straße 21, 21337 Lüneburg 6762.0447188477 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Jonas Hennig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 128 Bewertungen Mein Ziel war es, für ein äußerst komplexes Ermittlungsverfahren einen der besten Strafverteidiger Deutschlands zu … (12.06.2025)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Lesch Rechtsanwalt, Poststr. 5, 40822 Mettmann 6660.1891995559 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(15.04.2021) Sehr gute professionelle Beratung .
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Steffgen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Steffgen
Anwaltskanzlei Steffgen, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg 7063.1205133341 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Steffgen
aus 94 Bewertungen 👍🏼👍🏼👍🏼 (16.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Caspary
Rechtsanwalt Max Caspary, Beethovenstraße 13, 66606 Sankt Wendel 6766.1971582767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Max Caspary ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(24.07.2024) sehr guter Anwalt . Hört gut zu , informiert über alles und ist sehr engagiert . Ich kann ihn unbedingt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartGmbB, Eselberg 4, 88239 Wangen im Allgäu 7034.8367516981 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
aus 32 Bewertungen Mein Anliegen wurde eingereicht und umgehend bearbeitet und mein Interesse großartig, rechtlich, vertreten! (14.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeynel Kara
sehr gut
Rechtsanwalt Zeynel Kara
QARA.LEGAL, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Future Focused Lawfirm
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Zeynel Kara gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Der Herr Kara ist vom Fach... Auf jeden Fall weiter zu empfehlen (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Jansen
Rechtsanwalt Henning Jansen
Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, Falkstr. 9, 33602 Bielefeld 6714.8098211419 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Henning Jansen
aus 5 Bewertungen Ich empfehle Herr jansen Er ist ein richtig guter Anwalt und man bekommt die Hilfe die man braucht (11.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Benning
Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Benning ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen ... (04.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter M. Huber
sehr gut
Rechtsanwalt Walter M. Huber
Anwaltskanzlei Walter M. Huber, Obere Hauptstr. 10, 85354 Freising 7114.3089114914 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter M. Huber
aus 21 Bewertungen Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall. Ich habe mich an die Rechtsanwaltkanzlei Walter M Huber gewandt. Herr … (26.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schulze
Rechtsanwalt Dirk Schulze
Kanzlei Dirk Schulze, Kirchplatz 2, 04654 Frohburg 7009.4308002688 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schulze – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Zimmer
Rechtsanwalt Jürgen Zimmer
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Zimmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bohn
Rechtsanwaltskanzlei Bohn, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.341900354 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bohn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(14.03.2019) Herr Bohn hat exzellent beraten und mich in meiner Sache ausserordentlich gut verteidigt. Das Verfahren wurde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Kralj
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Kralj
Medizade & Kralj Rechtsanwälte, Wiederholdstraße 10/2, 70174 Stuttgart
Ihr Recht. Meine Mission.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Sandra Kralj
aus 19 Bewertungen RA Frau Kralj hat uns schnell & kompetent beraten. Sehr netter Kontakt, zügige Terminwahrnehmung. Sehr … (16.06.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Heinze
Rechtsanwältin Nadja Heinze
Rechtsanwälte Voigtmann Schwenker Taubert Benndorf, Martinistraße 5, 08371 Glauchau 7022.4134714101 km
Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Heinze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Umgehende Beratung und Hilfe. (06.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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