1.158 Anwälte für Rollstuhl | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Andrea Maß
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Andrea Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5927228461 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Maß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rollstuhl
aus 10 Bewertungen Klare Weiterempfehlung von Frau Dr. Maß . Herausragende Kompetenz sowohl in medizinischen als auch in juristischen … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Roser
Rechtsanwältin Nicole Roser
Anwaltskanzlei Dr. Roser & Roser, Asperger Str. 6, 71634 Ludwigsburg 6925.0052394318 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Rollstuhl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Roser gerne zur Verfügung
(09.03.2024) Sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff
Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff
Kanzlei Jana Mühlsteff, Wilhelmstraße 65, 52070 Aachen 6630.1029263718 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rollstuhl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Jur. Jana Mühlsteff gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz
Kanzlei Andruchowicz, Rohrbacher Str. 18, 69115 Heidelberg 6865.5004490812 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz im Bereich Rollstuhl bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Super Service! Schnell & Freundlich (08.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Fischer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rollstuhl
(07.12.2023) Kompetent, zuvorkommend und freundlich. 5/5
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Rollstuhl
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rollstuhl

Fragen und Antworten

  • Rollstuhl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rollstuhl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rollstuhl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rollstuhl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rollstuhl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch V), das Menschen mit einer körperlichen Behinderung ermöglicht, trotz ihrer Gehbeeinträchtigung mobil zu bleiben.

Welchen Rollstuhl die gehbehinderte Person erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. So erhält jemand mit nur vorübergehenden Gehproblemen - z. B. nach einer schweren Operation am Bein - einen normalen Standardrollstuhl. Ist eine dauerhaft gehbehinderte Person dagegen z. B. im Behindertensport aktiv, kann sie einen Sportrollstuhl bekommen. Auch die Art der Behinderung spielt für die Wahl eines Rollstuhls eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise zusätzliche Armprobleme hat, wird mit einem normalen Rollstuhl nicht zurechtkommen, sondern braucht vielmehr einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter. Da das Hilfsmittel die Behinderung bzw. Schwerbehinderung ausgleichen oder ein Fortschreiten der Beeinträchtigung verhindern soll, ist es nötig, dass sich der Rollstuhlfahrer schmerzfrei mit dem Gerät fortbewegen kann und es individuell auf den Benutzer eingestellt wird.

Um einen Rollstuhl zu bekommen, muss der Arzt ihn zuerst verordnen. Die Krankenversicherung prüft dann, ob sie die Kosten für den Rollstuhl übernimmt, oder ob Gehhilfen wie z. B. Krücken ausreichen. Verweigert sie die Zahlung, kann der Rollstuhlfahrer gegen die Entscheidung aber Widerspruch einlegen. Verlangt er jedoch ein höherwertiges Krankenfahrzeug als verschrieben, muss die Krankenkasse die Zusatzkosten nicht übernehmen. In Ausnahmefällen wird sie im Rahmen der Sozialhilfe gezahlt. Nach Erhalt des Rollstuhls verbleibt das Eigentum daran weiterhin bei der Versicherung bzw. ihren Vertragspartnern. Der Rollstuhlfahrer hat das Krankenfahrzeug zu pflegen und ordnungsgemäß zu verwenden. Muss der Rollstuhl gewartet oder repariert werden, übernimmt die Versicherung die Kosten, sofern der Rollstuhlfahrer den Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung herbeigeführt hat. Daher bietet sich der Abschluss einer Haftpflicht an, wenn man dauerhaft einen Rollstuhl von der Versicherung zur Verfügung gestellt bekommt.

Lebt der behinderte Mensch in einem Pflegeheim, streiten das Heim und die Krankenkasse sehr häufig darum, wer die Kosten für den Rollstuhl übernehmen muss. Dabei gilt: Braucht das Heim den Rollstuhl, um damit die vollstationäre Pflege des Bewohners zu erleichtern, muss das Heim zahlen. Wurde der Bewohner zwar in eine hohe Pflegestufe eingeteilt, kann er sich aber mithilfe seines Rollstuhls auch außerhalb des Heims fortbewegen und an externen Aktivitäten teilnehmen, muss die Krankenversicherung für den Rollstuhl zahlen.

Im Arbeitsrecht ist eine Diskriminierung des rollstuhlfahrenden Arbeitnehmers verboten. Wer wegen der Behinderung ferner nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann eine Entschädigung verlangen. Außerdem ist eine Kündigung vom Arbeitsvertrag nur zulässig, wenn zuvor das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Des Weiteren hat der Arbeitgeber für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu sorgen, z. B. durch Einbau von einem Treppenlift.

Übrigens: Wer einen Elektrorollstuhl fährt, sollte § 4 I Nr. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beachten: Wiegt der Rollstuhl samt Batterien und Fahrer mehr als 500 kg, kann man mit ihm schneller als 15 km/h fahren und ist er breiter als 110 cm, so braucht man dafür eine Fahrerlaubnis. Wer dann gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, kann also sogar einen Führerscheinentzug riskieren.

(VOI)

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