228 Anwälte für Ruhegehalt | Seite 5
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ruhegehalt
Fragen und Antworten
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Ruhegehalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ruhegehalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ruhegehalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Ruhegehalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ruhegehalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Ruhegehalt bezeichnet die Bezüge eines Beamten im Ruhestand. Der Ruhestandsbeamte oder Ruheständler kann dabei umgangssprachlich auch von seiner Pension oder Beamtenpension sprechen. Rente dagegen bezeichnet die Altersversorgung der Arbeitnehmer oder sonst in der Sozialversicherung versicherter Personen. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten daher statt der Rente das Ruhegehalt.
Nach dem Grundgesetz (GG) steht ein Beamter in einem besonderen Dienstverhältnis und Treueverhältnis. Daher bleibt der Dienstherr auch nach Erreichen der Altersgrenze durch den Beamten für dessen Versetzung in den Ruhestand und auch die Festsetzung des Ruhegehaltes zuständig. Die Einzelheiten ergeben sich für Bundesbeamte aus dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Ein Landesbeamter fällt unter ggf. abweichendes Landesrecht.
Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach der Besoldung während der aktiven Dienstzeit und den Dienstjahren. Die aktuelle Besoldungsgruppe ist bei Eintritt in den Ruhestand nicht mehr allein maßgeblich. Die Berechnung des Ruhegehaltes ist im Einzelfall schwierig. So wird ggf. gesetzliche Rente aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis oder auch Zusatzrenten angerechnet. Die auch bei Beamten verbreitete Teilzeit wird bei der Ruhegehaltsberechnung anteilig berücksichtigt. Ebenso sind Modelle zur Altersteilzeit auch im Beamtenrecht möglich.
Wird ein Beamter wegen eines Dienstunfalls und daraus folgender Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er ein sogenanntes Unfallruhegehalt anstatt des normalen Ruhegehalts. Die Beamtenversorgung sieht zudem eine Witwenversorgung statt der Witwenrente bzw. eine Waisenversorgung statt der Waisenrente für Hinterbliebene des Beamten vor. Diese stellen aber kein Ruhegehalt im engeren Sinne dar.
(ADS)
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