1.993 Anwälte für Schmerzensgeld | Seite 84

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Gothe
Rechtsanwalt Ulf Gothe
Die Müggelsee-Anwälte Rechtsanwälte Kleinmann und Gothe, Bölschestr. 63, 12587 Berlin 6991.4623164104 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulf Gothe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Schmerzensgeld
(03.08.2023) Seit über 6 Jahren Kämpfe ich und mein Anwalt gegen die Deutsche Rentenversicherung um Erwerbsminderungsrente. 5 Jahre …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schmerzensgeld

Fragen und Antworten

  • Schmerzensgeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schmerzensgeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schmerzensgeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schmerzensgeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schmerzensgeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Schmerzensgeld ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Das Schmerzensgeld ist eine spezielle Art des Schadensersatzes für sogenannte immaterielle Schäden in Form eines finanziellen Ausgleichs. Unter immateriellen Schäden versteht man alle Schäden, die keine Vermögensschäden sind, d.h. eigentlich nicht in Geld gemessen werden können. Für solche Schäden kann nach § 253 Abs. 1 BGB nur dann ein Ausgleich verlangt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich geregelt ist. Gemäß § 253 Abs. 2 BGB gehören zu diesen immateriellen Schadensfällen Körper- oder Gesundheitsverletzung, Freiheitsentziehung oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes ist es, einen Ausgleich für die erlittenen Einbußen zu erhalten auch wenn sie durch Geld nicht zu beseitigen sind und eine Genugtuung gegenüber dem Schädiger zu ermöglichen.

Durch Zahlung eines Schmerzensgeldes sollen insbesondere körperliche Schäden kompensiert werden.

Schwierig ist es dabei immer, einen körperlichen Schaden in Geld auszudrücken. Die Rechtsprechung hat jedoch im Laufe der Jahre Richtwerte entwickelt, die in sogenannte Schmerzensgeldtabellen einfließen. Sie listen Gerichtsurteile nach Höhe des gewährten Schmerzensgeldes und Art der Verletzung auf, um vergleichbare Fälle als Richtwert finden zu können.

Immer kommt es im Einzelfall darauf an, welcher Art die Verletzung ist und welche Auswirkungen von ihr für den jeweiligen Betroffenen ausgehen. Die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes bestimmt sich nach den Grundsätzen der Billigkeit, wobei der Richter dabei schätzen darf.

Hierfür gelten folgende Kriterien:

  • Art der Verletzung
  • Ausmaß der Verletzung
  • Schwere der Verletzung
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Entstellungen
  • Intensität von Schmerzen
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Beeinträchtigung im Alltag
  • Mitverschulden
  • Vorsatz/Fahrlässigkeit des Schädigers

Als Orientierung für die Höhe des Schmerzensgeldes wird am meisten auf die gebräuchliche Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm zurückgegriffen (herausgegeben vom ADAC). Der BGH verlangt jedoch, dass diese nicht der einzige Maßstab sein darf, weil jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss.

So bedeutet der Verlust eines Fingers für einen Pianisten vermutlich eine höhere Einbuße als für einen Buchhändler.

Neben der Kompensation körperlicher Schäden gewährt der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung Schmerzensgeld auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen handelt und die Beeinträchtigung des Verletzten nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Beispiel hierfür sind:

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen immaterieller Schäden kann immer unabhängig neben einem weiteren Schadensersatzanspruch für materielle Schäden bestehen. Dabei darf die Höhe des Schadensersatzanspruchs keinen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Schmerzensgeld umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Schmerzensgeld besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.