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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schöffe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Karsten gerne zur Verfügung
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schöffe

Fragen und Antworten

  • Was kann ein Schöffe für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Schöffe zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Schöffe mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wann sollte ich zum Schöffe gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Schöffes zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Schöffe wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Schöffe, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Schöffe berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was macht einen guten Schöffe aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Schöffe Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Schöffe gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Schöffe: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Ein Schöffe ist der ehrenamtliche Richter in einem Strafverfahren z. B. wegen Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Berufsrichter. Zwar haben die meisten Schöffen nicht Jura studiert, sodass ihnen häufig die rechtlichen Fachkenntnisse fehlen. Bei Unklarheiten haben sie aber den Anspruch, vom Berufsrichter aufgeklärt zu werden. Im Übrigen soll der rechtlich unbewanderte Schöffe seine eigene Lebens- und Berufserfahrung in das Verfahren gerade mit einbringen und dafür sorgen, dass nicht allein die juristische Sicht bei der Urteilsfindung zählt.

Schöffe kann nur ein Deutscher werden. Außerdem sollte er zwischen 25 und 70 Jahren alt sein und mindestens ein Jahr in der Gemeinde leben, die die Vorschlaglisten mit den potenziellen Schöffen aufstellt. Darüber hinaus darf z. B. nicht Schöffe werden, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder aus anderen Gründen zum Schöffenamt ungeeignet erscheint. Daneben soll ebenfalls nicht Schöffe werden, der ein bestimmtes Amt innehat. So kann etwa ein Beamter, der bei der Polizei arbeitet, das Schöffenamt nicht ausüben. Wer gerne Schöffe werden will, kann sich ansonsten auch freiwillig um die Aufnahme in die Vorschlagliste bewerben. Diese Liste wird für eine Woche öffentlich ausgelegt und gibt den Bürgern die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bestellung bestimmter Personen als Schöffen einzulegen. Danach wird die Liste an den Schöffenauswahlausschuss beim Amtsgericht geschickt, der letztendlich entscheidet, wer Schöffe bzw. Hilfsschöffe wird. Welcher Schöffe genau an welcher Sitzung teilnimmt, wird aber nicht entschieden, sondern ausgelost. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Der Schöffe erhält regelmäßig eine Ladung, in der er über Ort und Zeit der jeweiligen Hauptverhandlung unterrichtet wird. Diese Informationen muss der Schöffe auch seinem Arbeitgeber mitteilen, damit der weiß, wann und warum sein Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint.

Das Schöffenamt kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden, da die Ausübung eine Staatsbürgerpflicht nach Art. 20 II GG - kurz für Grundgesetz - darstellt. Eine Ausnahme bildet § 35 Nr. 1 bis 7 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), der abschließend regelt, wer den Schöffendienst ablehnen darf. Dazu gehören etwa Personengruppen wie Ärzte oder Krankenschwestern. Außerdem gibt es Härtefallregelungen, wonach der Schöffendienst nicht ausgeübt werden muss, wenn er etwa die wirtschaftliche Existenz des Schöffen gefährden oder mit der Fürsorge für die Familie kollidieren würde. Der jeweilige Ablehnungsgrund muss jedoch innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Einberufung beim jeweiligen Gericht vorgetragen werden.

Darüber hinaus kann es passieren, dass ein Schöffe nicht an jedem der vorgesehenen Sitzungen teilnehmen kann. Er muss dem Berufsrichter dann aber auf jeden Fall den Hinderungsgrund - z. B. Urlaub oder einen Unfall - rechtzeitig nennen. Ist der Schöffe krank, muss die Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest bescheinigt werden.

(VOI)

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