484 Anwälte für Staatsangehörigkeit | Seite 21

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Rechtsanwältin Areej Köseler
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"Nichts ist geregelt, was nicht endgültig geregelt ist." - Abraham Lincoln (16. Präsident der USA)
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatsangehörigkeit hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Areej Köseler
aus 66 Bewertungen Ich habe Frau Köseler wegen meiner Einbürgerung kontaktiert. Sie hat mich sehr gut am Telefon beraten. Ich fand sie … (12.05.2024)
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Rechtsanwältin Petra Wunsch
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Juristische Fragen im Bereich Staatsangehörigkeit beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Wunsch
(03.02.2023) Klare und freundliche Kommunikation
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Staatsangehörigkeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Habib Mammadli
aus 35 Bewertungen Ich war auf der Suche nach einem Anwalt für Ausländerrecht und bin durch positive Bewertungen auf Herrn Mammadli … (20.11.2023)
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Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwälte Dercar und Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen 6651.9176366999 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Staatsangehörigkeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Dercar gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsangehörigkeit

Fragen und Antworten

  • Staatsangehörigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatsangehörigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Staatsangehörigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Die Staatsangehörigkeit verbindet eine Person rechtlich mit einem bestimmten Staat. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit hängt dabei vom jeweiligen Staatsrecht ab. Häufig ist dieser Vorgang in der Verfassung geregelt. Dabei wird die Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen entweder durch Geburt erworben oder kraft eines staatlichen Aktes der Einbürgerung verliehen, der in Deutschland unter anderem einen Antrag bei einer für die Migration zuständigen Stelle der Verwaltung und einen erfolgreichen Sprachtest voraussetzt.

In Deutschland regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Demnach erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wessen verheiratete Eltern zumindest zu einem Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dasselbe gilt bei einem nach dem Adoptionsrecht von mindestens einem deutschen Adoptivelternteil angenommenen minderjährigen Kind. Bei unehelichen Kindern ist das nur der Fall, wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen erleichtert jedoch die Einbürgerung. Ebenso können sich mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratete Ausländer einfacher einbürgern lassen. In Deutschland ab dem Jahr 2000 geborene Kinder mit ausländischen Eltern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats bzw. der Schweiz besitzen, aber seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig leben bzw. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, erhalten zudem die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich aber ab Erreichen ihrer Volljährigkeit bis zu ihrem 23. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchte. Ansonsten verliert es diese. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dieses Verfahren wird Optionsmodell genannt. Spätaussiedler erhalten mitsamt ihrer ebenfalls aufgenommenen Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Spätaussiedlerbescheinigung.

Ein Pass für sich allein genommen ist in der Bundesrepublik Deutschland kein ausreichender Beleg für das Innehaben der deutschen Staatsangehörigkeit. Obwohl sie im Regelfall im Pass eingetragen ist, weist nur der Staatsangehörigenausweis bzw. die Staatsangehörigenurkunde die Staatsangehörigkeit nach.

Aufgrund der EU-Mitgliedschaft sind deutsche Staatsangehörige nach dem der Europäischen Union zuzurechnenden Europarecht auch Unionsbürger. Diese aus der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates folgende Unionsbürgerschaft existiert, seit dem der EU-Vertrag von Maastricht im November 1993 in Kraft getreten ist. Unionsbürger profitieren dadurch insbesondere von den Grundfreiheiten innerhalb der EU. Zudem müssen Unionsbürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht aufgeben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.

Die Staatsangehörigkeit hat vielfältige rechtliche Auswirkungen. So steht das Grundrecht zu wählen und andere so genannte Deutschengrundrechte wie etwa die Berufsfreiheit laut Grundgesetz nur Deutschen zu. Internationales Privatrecht und Internationales Steuerrecht als an die Staatsangehörigkeit knüpfende Teilrechtsgebiete können sich unter anderem auf das Recht der Ehescheidung und der Betreuung oder die Erbschaftsteuer auswirken. Das insofern ebenfalls im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit gebrauchte Wort Staatsbürgerschaft steht dabei für die aus der Staatsangehörigkeit folgenden Rechte und Pflichten einer Person.

(GUE)

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