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Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
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Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs im Bereich Tarifvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Steinwachs. Sehr kompetent und erfahren.Hat meine Probleme sogar am Wochenende … (10.11.2023)
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(13.12.2023) Sehr zielstrebiger Anwalt, habe ihn vor Jahren kennen und schätzen gelernt. Für uns eine gute Entscheidung, unser …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tarifvertrag

Fragen und Antworten

  • Tarifvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tarifvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tarifvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tarifvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tarifvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Einerseits ist der Tarifvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Voraussetzung ist, dass bei Gewerkschaft bzw. Arbeitgeberverband die Tarifzuständigkeit gegeben ist.

Zum anderen hat ein Tarifvertrag normativen Charakter, d.h. er wirkt wie ein Gesetz von außen auf die Arbeitsverhältnisse ein. Gemäß § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die dort getroffenen Regelungen unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse, unabhängig davon, ob der einzelne Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von der Tarifnorm Kenntnis haben. Beispiel: Widerspricht eine Tarifregel einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, so ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung nichtig. Hinweis: Dies gilt auch für Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer besser stellen. Anders jedoch, wenn der Tarifvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel enthält, die ausdrücklich eine vom Tarifvertrag abweichende Regelung im Arbeitsvertrag gestattet.

Weil es sich bei einem Tarifvertrag um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, gelten für seinen Abschluss grundsätzlich die schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im TVG (Tarifvertragsgesetz) sind dagegen Vorschriften zu finden, die zum Beispiel Inhalt, Dauer und Wirkung des Tarifvertrags regeln.

Ein Tarifvertrag begründet subjektive Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Neben Regelungen zu Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung des Tarifvertrages, enthält ein Tarifvertrag beispielsweise Bestimmungen zu Lohn, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Arbeitsbedingungen und zu Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus beinhaltet jeder Tarifvertrag die sogenannte Friedenspflicht (während eines laufenden Tarifvertrages ist ein Streik unzulässig) und die Einwirkungspflicht (Gewerkschaften haben auf ihre Mitglieder einzuwirken bei Verletzung der Friedenspflicht). Beide Pflichten sind meistens nicht ausdrücklich geregelt, werden aber mit Abschluss des Tarifvertrags automatisch begründet. Je nach dem Inhalt unterscheidet man begrifflich zwischen dem Lohntarifvertrag, Gehaltstarifvertrag, Entgelttarifvertrag (Vergütungstarifverträge) und den sogenannten Manteltarifvertrag, der langfristige Rahmenbedingungen festlegt.

Ein Tarifvertrag gilt nur, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Dafür muss der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein, der Arbeitgeber Mitglied der Arbeitgebervereinigung oder selbst den Tarifvertrag abgeschlossen haben. Einen Tarifvertrag, den der Arbeitgeber selbst mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat, bezeichnet man als sogenannten Firmentarifvertrag. Handelt es sich um einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, gilt er ausnahmsweise auch für Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind (§ 5 TVG). Bezieht sich der Tarifvertrag auf ein bestimmtes regionales Gebiet (zum Beispiel ein Bundesland), spricht man vom sogenannten Flächentarifvertrag.

Der betriebliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Zeitlich gilt ein Tarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse, die nach seinem Inkrafttreten und vor seiner Beendigung abgeschlossen wurden und für alle bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Ein Tarifvertrag gilt jeweils für sein Tarifgebiet und damit für alle Arbeitsverhältnisse, bei denen in diesem Gebiet die Arbeitsleistung erbracht wird (in der Regel der Betriebssitz oder Unternehmenssitz). Außerdem ist es auch möglich, dass sich der persönliche Geltungsbereich eines Tarifvertrages auf bestimmte Personengruppen beschränkt (z.B. nur Angestellte, Azubis).

Ein Tarifvertrag kann durch Zeitablauf oder Kündigung beendet werden oder seine Tarifbindung kann wegfallen. Gleichwohl hat er Nachwirkungen auf die Arbeitsverhältnisse in seinem Regelungsbereich. Denn die Tarifnormen gelten weiterhin unmittelbar für die Arbeitsverträge. Sie sind dann allerdings nicht mehr zwingend, so dass in einem Arbeitsvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden können. Erst wenn der Tarifvertrag durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt oder im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen wird, verliert er seine unmittelbare Nachwirkung.

Abgrenzungskriterium von der sogenannten Betriebsvereinbarung ist der überbetriebliche (oder auch überregionale) Bezug des Tarifvertrages.

In Österreich bezeichnet man einen Tarifvertrag als sogenannten Kollektivvertrag, in der Schweiz als Gesamtarbeitsvertrag.

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