4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Riedel
sehr gut
Anwaltskanzlei Riedel, Aliceplatz 7, 63065 Offenbach am Main 6831.4269515039 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Riedel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Riedel, ist Fachlich sehr Kompetent, und besitzt eine sehr gute emotionale Intelligenz! Ich empfehle jeden der … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Zimmermann
Rechtsanwältin Margit Zimmermann
KUTSCHER Rechtsanwälte, Asselheimer Straße 22, 67269 Grünstadt 6823.3791927418 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Zimmermann bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Michling
Kanzlei Michaela Michling, Mühlentor 3, 49186 Bad Iburg 6678.0864494926 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Michling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(15.01.2016) Gut und kompetent, unkomplizierte umgängliche Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
Fachanwalt für Familienrecht RUPPRECHT, Gerichtsstr. 5, 44135 Dortmund 6677.1535495802 km
gut beraten, gut geschieden !
Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
aus 220 Bewertungen Ich bin auf Grund meiner Trennung/Scheidung zu Herrn Rupprecht gekommen und wurde zu jeder Zeit kompetent beraten. … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian U. Widmann
sehr gut
Rechtsanwalt Julian U. Widmann
Anwaltskanzlei Julian U. Widmann, Bahnhofstr. 24, 89518 Heidenheim an der Brenz 6998.5109312227 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Julian U. Widmann bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Bei mir kam eine kurzfristige Mieterhöhung für meine Garage. Herr Widmann hat mich schnell und unkompliziert beraten. … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft, Radebeuler Str. 9, 01640 Coswig 7066.6421626005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(07.11.2021) Fr. Dr. Ulrike Golbs hat mich in einer verfahrenen Grundstückssache vertreten. Ihr umfangreiches fachliches Wissen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer zu Klampen
sehr gut
Rechtsanwalt Peer zu Klampen
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Peer zu Klampen
aus 35 Bewertungen Herr zu Klampen hat mich erfolgreich durch die Kündigungsschutzklage geführt. Er ist kompetent, äußerst erfahren und … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Griese bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Seit 30 Jahren ist Michael Dembski unser Rechtsanwalt und Notar wir waren immer sehr zufrieden (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter M. Looft
Kanzlei Looft, Annette-von-Droste-Hülshoff-Str. 30, 25336 Elmshorn 6691.7079243154 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Peter M. Looft
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel, Schneeberger Straße 31, 08112 Wilkau-Haßlau 7028.9208873837 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Manuela Hentschel
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeannette Deutschmann
Rechtsanwältin Jeannette Deutschmann
Rechtsanwältin Jeannette Deutschmann, Unter den Linden 10, 10117 Berlin 6974.2598593394 km
Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Jeannette Deutschmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Sixta
sehr gut
Rechtsanwältin Beatrix Sixta
Anwaltskanzlei Sandmeier & Sixta, Steubstr. 6, 86551 Aichach 7072.3350519946 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrix Sixta ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 38 Bewertungen Kompetente Anwältin sehr zu empfehlen. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Konzuch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Konzuch
Kanzlei Konzuch & Kollegen, Kesselsdorfer Str. 90, 01159 Dresden 7077.4793666897 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Konzuch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 39 Bewertungen Ich übertrug der Anwaltskanzlei Konzuch + Kollegen das Mandat für mein Scheidungsverfahren. Von der ersten … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hein
Rechtsanwalt Ralf Hein
Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft, Poststr. 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(30.06.2020) Herr Hein hat in sehr kompetenter Weise meine Interessen vertreten. Er hat die Angelegenheit zügig und in meinem Sinne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin im Familienrecht Pamela Meissner
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin im Familienrecht Pamela Meissner
Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Heinrich Grüber Str. 36, 12621 Berlin 6986.1114763312 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin im Familienrecht Pamela Meissner
aus 17 Bewertungen Frau Meissner hat uns zum dritten Mal erfolgreich vertreten, vielen Dank (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner
aus 121 Bewertungen Nach einem Verkehrsunfall wurden wir durch Herrn Mauthner super vertreten und er hat uns zu unserem Recht verholfen. … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tuna
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tuna
Adolphs – van den Brink – Tuna, Alicenstraße 40, 35390 Gießen 6800.1311791698 km
Ich biete Ihnen dank meiner Spezialisierung als Fachanwalt eine professionelle und ganzheitliche Betreuung, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Tuna
aus 91 Bewertungen Herr Tuna war eine ausgezeichnete Wahl für meine Scheidungsangelegenheit und die Regelung von Unterhaltsfragen. Seine … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Storbeck
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Storbeck
Kanzlei Martina Storbeck, Muthesiusstr. 8, 12163 Berlin 6973.5749985055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Storbeck
aus 10 Bewertungen Frau RAin Storbeck hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Sie war für mich immer schnell erreichbar. Schon vor … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix
Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix
Kanzlei Klix & Klennert, Sankt Jakob Str. 20, 82398 Polling 7111.1585032975 km
Mehr als Recht
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(09.05.2020) schnelle Antwort alles bestens
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid, Moststraße 25, 90762 Fürth 7005.1442917095 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
aus 68 Bewertungen Frau Abdel Hamid hat mich in dieser für mich extrem belasteten Situation sehr einfühlsam und außerordentlich kompetent … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Schön
Rechtsanwältin Gisela Schön
Gisela Schön und Ernst-Anton Eder Rechtsanwälte, Friedrichstr. 22, 91126 Schwabach 7015.1416423297 km
Fachanwältin Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gisela Schön ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(28.11.2018) Sehr kompetente, einfühlsame sowie beratende Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Schürmann
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Schürmann
Rechtsanwältin Martina Schürmann, Lambertstr. 12, 45131 Essen 6652.4801597172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Schürmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin.Sie ist immer bereit Fragen zu beantworten und komplizierte Sachverhalte zu … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Türktorun
sehr gut
Rechtsanwalt Onur Türktorun
Rechtsanwalt Türktorun, Gustav-Heinemann-Ring 1, 63128 Dietzenbach 6837.220784441 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Onur Türktorun
aus 11 Bewertungen Ich würde Herrn Rechtsanwalt Türktorun immer wieder beauftragen. Dieser Mann weiß einfach, was er tut. Er ist … (25.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Unterhalt ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.