4.710 Anwälte für Unterhalt | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Engesser
Rechtsanwalt Matthias Engesser
Kanzlei Blei & Engesser, Hauptstr. 17, 79650 Schopfheim 6906.9154257411 km
Fachanwalt Familienrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Engesser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(18.09.2020) Nach den Enttäuschungen seiner Vorgänger-Kollegen die mit desinteresse und unkompetenz glänzten, konnte Herr Engesser …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Langer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(24.04.2024) Sehr netter und engagierter Rechtsanwalt!!! Kann ich nur weiterempfehlen!!!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Hillesheim
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Hillesheim, Kanzlei am Helene-Weigel-Platz, Helene-Weigel-Platz 1, 12681 Berlin 6982.2988124756 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Hillesheim ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 38 Bewertungen Ich bin schon seid Jahren, Mandant von Frau Hillesheim. Sie ist eine sehr nette, höfliche und kompetente Anwältin. Ich … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Blum
Rechtsanwältin Monika Blum, Trierer Straße 28, 54634 Bitburg 6698.4628002808 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Blum ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Tiemann
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Tiemann
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.860786425 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Tiemann
aus 50 Bewertungen In einer Strafsache wurde ich SEHR gut vertreten. Er und sein Team sind überaus menschlich sowie freundlich, hält … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Kanzlei WAR, Köngistor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Für Ihre Rechte mache ich mich stark – mithilfe aller Ressourcen, die mir zur Verfügung stehen.
Strafrecht • Opferhilfe • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
(18.04.2024) Frau Annesley-Weiß ist kompetent und nimmt sich Zeit auch wenns Notfall ist. Super
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Mahr
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Mahr, Stückener Dorfstraße 33, 14552 Michendorf 6972.1721175229 km
Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ingrid Mahr ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Schnelle Erreichbarkeit. Unkomplizierter Umgang. Gute Lösung für mein Anliegen. Danke. (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Alpers
Rechtsanwältin Simone Alpers
Kanzlei Simone Alpers - Rechtsanwältin und BVEB Zertifizierter Verfahrensbeistand, Hegelstraße 19, 39104 Magdeburg 6893.8966301625 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Alpers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(15.12.2022) Wiederholt haben Sie mir mit Ihrem kompetenten Sachverstand in Ihrer offenen, ehrlichen und freundlichen Art und mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Peter-Bohley, Wilhelmstr. 27, 06406 Bernburg (Saale) 6918.6569212286 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
(28.09.2022) Anwalt hat mich gut beraten und geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Oberländer
sehr gut
Rechtsanwältin Regine Oberländer
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regine Oberländer
aus 13 Bewertungen Frau Oberländer hat mich 2 Jahre bei einer langwierigen Scheidung vor allem sehr kompetent, aber auch menschlich sehr … (06.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Speckmann
Rechtsanwältin Sabine Speckmann
Kanzlei Sabine Speckmann, Oppenweher Str. 14-16, 49419 Wagenfeld 6689.6978395451 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Speckmann
(14.08.2021) Sehr nett und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Arben Mulaj Dipl. Jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Arben Mulaj, Am Neuen Wasserturm 2, 41063 Mönchengladbach 6628.5472983406 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Arben Mulaj Dipl. Jur. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 18 Bewertungen This is a very good Lawer , and a good man he help me get my documents and now me and my family are living in peace. … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Nohr
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Nohr
Nohr Rechtsanwälte - Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht, Haumannplatz 20a, 45130 Essen 6651.8570179988 km
Ihr Schutzengel hat Jura studiert.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Nohr
aus 27 Bewertungen Ich danke Herr Nohr, denn ich habe gelernt, was wichtig für mich ist. Ich benötige einen Anwalt, der mir ernsthaft … (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Schnetzler
Kanzlei Annette Schnetzler, Wagnergasse 35-37, 34613 Schwalmstadt 6813.4653678126 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Schnetzler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Frau Schnetzler ist auf fachlicher Ebene sowie menschlich - in meinen Augen - eine sehr gute Anwältin. Ich kann mich … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Janßen
Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Marion Janßen
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle
Kanzlei Schust & Federle Rechtsanwälte, Lorenz-Bock-Str. 10, 78628 Rottweil 6930.3685427021 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle
aus 15 Bewertungen Nach einem Verkehrsunfall meiner Ehefrau hatte Herr Federle alles und zur vollständigen Zufriedenheit geklärt. TOP (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tritschler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tritschler
Tritschler Maier Mager Fachanwälte, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen 6929.9503506872 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Tritschler
aus 19 Bewertungen Michael Tritschler hat sehr professionell und für mich als Laien stets bestens nachvollziehbar agiert. Er hat eine … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider
Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider
wolfram & schneider RECHTSANWÄLTE, An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden 7079.7147100311 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(03.05.2024) Über viele Jahre hinweg hat mich Herr Schneider exzellent beraten und vertreten. Ich empfehle ihn jederzeit weiter.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Martin
Martin Anwaltskanzlei, Barbarossastr. 39, 09112 Chemnitz 7043.0221526808 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Martin im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Wie gewohnt: Ratschlag per Telefon (kostenlos!), immer erreichbar,zuverlässiger Rückruf und eine ausgesprochen … (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
sehr gut
Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Kanzlei Lesueur & Herrmann, Mühlturmstraße 23, 67346 Speyer 6853.709419384 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Ich bedanke mich für die kompetente und freundliche, stets zuverlässige Zusammenarbeit. Fragen wurden sofort … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Leipold
Rechtsanwalt Michael Leipold
Kanzlei Michael Leipold, Steindamm 62, 20099 Hamburg 6721.0569976339 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Leipold
(28.08.2023) Ich heisse Muslji Shabani. Bin seit 3,5 Jahren in Deutschland. Meine Vier Kinder sind nun über Familennachzug auch …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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