4.710 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
Kanzlei Kresken & Koll, Hauptstr. 18, 32609 Hüllhorst 6709.541827585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
aus 10 Bewertungen Bereits zum 2. mal wurde ich von Frau Kassebaum vor Gericht vertreten. Wie immer schnelle Rückmeldung bei Fragen und … (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Hopp
sehr gut
Kanzlei Hopp, Rosengasse 3, 08527 Plauen 7016.4877950118 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Hopp
aus 54 Bewertungen Herr Hopp hat uns in einer sehr schwierigen Zeit sprichwörtlich „das Leben gerettet“. Meinem Mann wurde nach einer … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Oldenburg
Rechtsanwältin Maike Oldenburg
Kanzlei Oldenburg, Schloßstr. 2, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Maike Oldenburg – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
(29.06.2019) Ich habe auch schnell einen Termin bekommen und es lief alles Reibungslos. Kann Frau Oldenburg als Anwältin wirklich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Hake
Rechtsanwalt Rainer Hake
Anwaltskanzlei Rainer Hake, Bollhörnkai 1, 24103 Kiel 6687.7270067128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Hake - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Herr Hake begleitete mich im Scheidungsverfahren durch seine grossartige fachliche und menschliche Kompetenz. Ich … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Knoll
sehr gut
Kanzlei Catharina Knoll, Kreuznachstraße 9, 14197 Berlin 6973.0409342978 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Catharina Knoll – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Knoll ist eine sehr kompetente und zuverlässige Anwältin, die sich bereits seit längerer Zeit um meine Anliegen … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kornelius Robens
sehr gut
Rechtsanwalt Kornelius Robens
Rechtsanwaltskanzlei Robens, Tillypark 4, 90431 Nürnberg 7010.170278731 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Kornelius Robens
aus 60 Bewertungen Wir wurden sehr kompetent beraten. Kommunikation vor und nach den Terminen war auch sehr positiv. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ottmar Kirchner
Rechtsanwalt Ottmar Kirchner
Kirchner und Krutt Rechtsanwälte, Siebenmorgen 40, 51427 Bergisch Gladbach 6683.8238294707 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Ottmar Kirchner
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Straub
Rechtsanwältin Stefanie Straub
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Straub
aus 6 Bewertungen Wir haben von Frau Straub ein Behindertentestament erstellen lassen und haben uns sehr gute beraten gefühlt. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
Gördel & Schönefeldt, Körnerstr. 4, 19055 Schwerin 6797.8966744611 km
Mediation • Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
aus 8 Bewertungen Sehr nett, freundlich und sympathisch gute Beratung sehr zu empfehlen. Habe einiges in Erfahrung bringen können was … (08.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Kanzlei Petra Fritsche-Ejemole, Dorumstr. 23, 28217 Bremen 6673.109544425 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
(13.03.2024) Sie ist eine sehr gute Anwältin kann nur gut von ihr sprechen und hatte mir sehr gut geholfen und Beratet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Lehmann gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Lehmann konnte vor Gericht für mich die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage erreichen. Dafür … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Hekim
sehr gut
Kanzlei Ali Hekim, Münsterstr. 38, 44145 Dortmund 6675.9019407332 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Ali Hekim - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann
Rechtsanwälte Trautmann, An den Platzäckern 34, 55127 Mainz 6803.050147644 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann
aus 25 Bewertungen Herr Dr. Trautmann hat mich vom beratenden Erstgespräch, über das gesamte Verfahren bis zum Scheidungstermin … (16.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5182922116 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Reinke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(11.04.2023) Antwortet sehr schnell und verständlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwaltskanzlei Burgmeier Brüseken Haußleiter, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8214484364 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Haußleiter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(29.06.2021) Die Antwort kam sehr schnell und überzeugend. Alle Schreiben wurden sofort zugestellt und auch sehr schnell …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger
Kanzlei bei der Marienkirche, Marktstr. 13, 21423 Winsen (Luhe) 6742.3222845522 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Bauer-Hasslinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Eine sehr sympathische und kompetente Beratung, Vorbereitung und Durchführung. Frau Bauer-Hasslinger betreut ihre … (09.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Betz
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Betz
Betz Rechtsanwälte, Martin-Binder-Ring 3, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7091.6415868239 km
Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Betz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen schnelle und korrekte Weitervermittlung an Fachspezialisten = OK (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elif Kanat
Anwaltskanzlei Kanat & Erbas, Unterländerstr. 71, 70435 Stuttgart 6927.3374407667 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Elif Kanat ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(12.11.2022) Wir haben Abschiebung aus Deutschland bekommen, wegen des kroatischen Aufenthalts , aber mit Hilfe und Bemühungen des …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Berg
Rechtsanwältin Sandra Berg
Kanzlei Sandra Berg, Trierer Str. 59, 66663 Merzig 6733.3119456932 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sandra Berg für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw
Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw
Kanzlei Kohnen-Pauw, Karlstr. 6, 41334 Nettetal 6608.2932914589 km
Der direkte Weg zu Ihrem Recht
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(17.04.2019) Sehr kompetente und mitfühlende Anwältin. Ich bin froh sie an meiner Seite zu haben in dieser schwierigen Zeit .
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Kees
Rechtsanwalt Daniel Kees
KANZLEI GOCKEL & KOLLEGEN, Poststr. 7-9, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9128291657 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Kees gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr RA Daniel Kees hat uns jederzeit persönlich und telefonisch in einem Adoptiverfahren bestens erklärend und … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lorz Manfred
Anwaltskanzlei Manfred Lorz, Hofweg 24, 88316 Isny im Allgäu 7047.6144989388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Lorz Manfred unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit mit sehr viel Fachwissen. Nimmt sich Zeit und man fühlt sich gut aufgehoben. (13.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
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Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Plauenscher Ring 35, 01187 Dresden 7080.030957702 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Frau Schreiter-Deck wurde mir in der Not, von einer anderen Anwältin empfohlen. Ich bin so unendlich dankbar, dass Sie … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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