628 Anwälte für Urheberrechtsverletzung | Seite 27

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Rechtsanwalt David Geßner LL.M.
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urheberrechtsverletzung

Fragen und Antworten

  • Urheberrechtsverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urheberrechtsverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urheberrechtsverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Urheberrechtsverletzung begeht, wer gegen das Urheberrecht eines anderen verstößt. Das Urhebergesetz schützt nicht nur literarische Werke, sondern auch Medien wie Musik, Filme oder Software vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte.

So begeht jemand z. B. eine Urheberrechtsverletzung, wenn er einen fremden Text ändert und/oder als seinen eigenen ausgibt, sog. Plagiat. Dagegen erlaubt das Urhebergesetz in § 53 jedoch, dass man sich zu privaten Zwecken etwa CDs oder Filme kopieren darf, z. B. für eine Party im eigenen Garten. Das gilt aber nicht, wenn man einen Kopierschutz umgeht, indem man sich eine dementsprechende Software im Internet herunterlädt und anwendet. Zwar ist das Herstellen einer Raubkopie dann nicht strafbar, der Urheber des Werks kann unter Umständen aber Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Schadensberechnung erfolgt anhand einer fiktiven Lizenzgebühr. Es muss also gefragt werden, was der Urheber oder etwa auch der Musikverlag verdient hätte, wenn der Raubkopierer z. B. die CD ordnungsgemäß im Laden gekauft hätte bzw. ein Nutzungsrecht gehabt hätte. Im schlimmsten Fall muss der Täter auch noch mit weiteren Kosten - Anwaltskosten und Gerichtskosten - rechnen. Übrigens: Wer etwa Werbung für „Kopierschutzknacker" macht bzw. Softwareverkauf betreibt, begeht nach § 111a Urhebergesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Besonders beliebt ist mittlerweile der Download von Musik oder Filmen von einer Tauschbörse im Internet. Während zwar der Download zu Privatzwecken nicht verboten ist, begeht man beim Filesharing regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung, da während des Downloads automatisch eigene Dateien upgeloadet werden. Denn damit verstößt man unter anderem gegen das Verbreitungsrecht und Veröffentlichungsrecht des Urhebers. Wer beim Filesharing erwischt wird, muss aufgrund der Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung - etwa durch einen Abmahnanwalt - rechnen, in der man aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Verlangt wird unter Umständen auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Der Urheber bzw. der Rechteinhaber kann aber z. B. auch Klage bei Gericht einreichen - sog. Unterlassungsklage - oder der Produktpiraterie ein Ende setzen, indem er jede Fälschung seines Werks beschlagnahmen und vernichten lässt. Doch nicht nur das Zivilrecht spielt bei einer Urheberrechtsverletzung eine wichtige Rolle, sondern auch das Strafrecht. So muss ein Fälscher, Kopierer oder Plagiator im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren und einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechnen.

(VOI)

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