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Rechtstipps von Anwälten für Verkehrsrecht

Fragen und Antworten

  • Für wen gilt das Verkehrsrecht?
    Das Verkehrsrecht ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, da man tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u. a.) mit ihm konfrontiert ist. Der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z. B. Fußgängerzone, Radweg u. Ä.) zur Benutzung offenstehen. Der Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wider, die sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen Aktivitäten ergibt. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu erreichen, und müssen dabei sämtliche Verkehrsregeln einhalten. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln, so muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Verkehrsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Verkehrsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Verkehrsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Verkehrsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Verkehrsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Verkehrsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Verkehrsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Rechtsanwalt Verkehrsrecht ᐅ So geht Anwaltssuche heute

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Verkehrsrecht" gleichbedeutend mit dem Begriff des Straßenverkehrsrechts verwendet. Das Verkehrsrecht erstreckt sich aber darüber hinaus auch auf das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht. Allerdings ist auch der Erwerb des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht" auf die Rechtsbereiche rund um den Straßenverkehr ausgerichtet.

Das Verkehrsrecht ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u. a.) mit ihm konfrontiert: Denn der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z. B. Fußgängerzone, Radweg u. Ä.) zur Benutzung offenstehen. Der Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wider, die sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen Aktivitäten ergibt. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu erreichen.

Gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche

Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o. a., insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählt z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Ordnungswidrigkeitenrecht z. B. Bußgelder wegen Falschparken.

Verkehrsversicherungsrecht (v. a. Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung)

Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht

Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich z. B. mit Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem Zulassungsrecht vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft usw.) zuständig. Teilweise werden aber auch Privatpersonen oder private Träger mit hoheitlichen Aufgaben betraut, man spricht dann von sog. „Beliehenen" (z. B. der TÜV).

Die wichtigsten Vorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen) des Verkehrsrechts bzw. des Straßenverkehrsrechts sind:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Es beinhaltet Grundvorschriften und Rahmenbedingungen für die Zulassung von Kfz, über die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters. Außerdem sind Strafvorschriften wegen des Fahrens ohne Führerschein und wegen Kennzeichenmissbrauch enthalten. Außerdem regelt die StVG vieles zum Verkehrszentralregister (Flensburg), zum Fahrzeugregister und zum Zentralen Fahrerlaubnisregister.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sie bestimmt die Verhaltenspflichten der Verkehrsteilnehmer und definiert Verkehrszeichen und Verkehrsregeln wie z. B. die Verkehrsregel „rechts vor links", aber auch Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote, z. B. Fahrgeschwindigkeit, Ausweichen, Überholen, Warnzeichen, Parken für Radfahrer, Fußgänger Reiter etc. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind übrigens von den Vorschriften der StVO befreit, weil sie Dienste mit hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Sie beinhaltet u. a. die Vorschriften über Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung .

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Hier finden sich die Einzelheiten von Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie zum Punktsystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg und des Zentralen Fahrerlaubnisregisters.

Bußgeldkatalog

Er legt die Höhe oder den Rahmen der Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr fest. Verkehrsordnungswidrigkeiten können z. B. sein, Promillegrenzen und Strafen für Trunkenheit im Straßenverkehr">Alkoholfahrt, Drogenfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung u.v.m.

Verwarnungsgeldkatalog

Er ist dem Bußgeldkatalog vergleichbar bei geringfügigen Verstößen.

Hinzu kommt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) und Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), die auch zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften zählen.

Neben den Regelungen zum Straßenverkehrsrecht zählen aber auch andere Rechtsgebiete und deren Vorschriften zum Verkehrsrecht:

Im Luftfahrtrecht gilt vor allem die Internationale Vereinbarung über die Verkehrszulassung von Fluglinien. Zuständig für den Luftverkehr ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig als Bundesaufsichtsbehörde.

Im Eisenbahnrecht ist das Eisenbahnbundesamt mit Sitz in Bonn die zuständige Bundesaufsichtbehörde für Eisenbahnrecht (EBA). Die Regelungen enthalten insbesondere Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen, Schienen u. a..

Im Wasserstraßenrecht wird etwa bestimmt, welche Art und Intensität der Wasserstraßennutzung zulässig ist und welche Schiffe für die Wasserstraßennutzung geeignet sind.

Das Seerecht regelt beispielsweise die Anforderungen, die für den Erwerb des Kapitänspatentes gelten, die Zuständigkeiten der Länder in Seegebieten etc.

(WEI)

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