4.180 Anwälte für Vollstreckung | Seite 175

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Butzke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Butzke
Rechtsanwaltskanzlei Butzke, Garather Schloßallee 19, 40595 Düsseldorf 6661.5827152417 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • StrafrechtForderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Butzke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Vollstreckung
aus 38 Bewertungen Top-Schnelligkeit, Top-Freundlichkeit und Top-Kompetenz (08.12.2022)
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Rechtsanwalt Steffen Kellermann
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Vollstreckung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Steffen Kellermann
(28.08.2023) Ich gebe nicht nur 5 Sternchen sondern male noch 5***** Sternchen dazu.
Profil-Bild Rechtsanwältin Carlota Hagemeyer
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Rechtsanwältin Carlota Hagemeyer
Kanzlei Hagemeyer, Heidrehmen 11, 22589 Hamburg 6708.2595281377 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vollstreckung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Carlota Hagemeyer
aus 28 Bewertungen Eine tolle Anwältin, durch ihr kompetentes auftreten und ihren großer Erfahrungsschatz gibt sie tolle Prognosen ab die … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Badr Eddine Adamou
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Rechtsanwalt Badr Eddine Adamou
COM LEGAL Rechtsanwälte, Friedrichstraße 105, 52070 Aachen 6630.370250206 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Badr Eddine Adamou ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vollstreckung
aus 42 Bewertungen Ich bin bereits zum zweiten Mal höchst zufrieden mit der Arbeit von Herrn Adamou. Er kümmert sich hoch professionell … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vollstreckung

Fragen und Antworten

  • Vollstreckung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vollstreckung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vollstreckung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vollstreckung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vollstreckung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Vollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Gerichtsurteilen bzw. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren wird durch ein Urteil abgeschlossen. Die festgesetzte Strafe ist zumeist eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe und muss nun vollstreckt werden. Für die Vollstreckung ist bei Erwachsenen nach § 451 StPO (Strafprozessordnung) die Staatsanwaltschaft zuständig. Für sie tätig wird jedoch in der Regel der Rechtspfleger. Bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Besserung und Sicherung ist stets das Strafvollzugsgesetz - StVollzG - anzuwenden. In diesem Zusammenhang entscheiden sog. Strafvollstreckungskammern am jeweiligen Landgericht insbesondere über Rechtsbehelfe des Strafvollzugsgesetzes oder auch über eine nachträgliche Strafaussetzung oder Strafunterbrechung. Im Jugendstrafrecht ist der Vollstreckungsleiter allerdings der Jugendrichter und das zu berücksichtigende Gesetz ist das sog. Jugendgerichtsgesetz.

Eine Vollstreckung der Strafe ist erst möglich bei einem rechtskräftigen Urteil. Nun kann der Rechtspfleger z. B. eine Ladung zum Strafantritt verschicken und den Strafvollzug durchführen.

Verwaltungsvollstreckung

Bei dieser Art der Vollstreckung setzt eine Behörde einen Verwaltungsakt zwangsweise durch. Bei der Verwaltungsvollstreckung wird unterschieden zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen - wie etwa einem Bußgeld, Schulden aus einem Steuerbescheid oder zu Unrecht erhaltenem ALG II - und der Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte, z. B. Ersatzvornahme oder Zwangsgeld. Eine Behörde, die Letzteres vollstreckt, wird Vollzugsbehörde genannt, ansonsten wird die Behörde als Vollstreckungsbehörde bezeichnet.

Die Verwaltungsvollstreckung muss von der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen abgegrenzt werden. Bei Letzterem wird kein Verwaltungsakt vollstreckt. Vielmehr liegt ein Vollstreckungstitel aus einem Verwaltungsrechtsstreit vor, aus dem vollstreckt werden kann, z. B. vollstreckungsfähige Urteile oder ein Prozessvergleich.

Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung im Zivilrecht wird auch Zwangsvollstreckung genannt. Sie kann betrieben werden, wenn der Schuldner eine berechtigte Forderung des Gläubigers etwa aus einem Vertrag nicht erfüllt. Die Vollstreckung ist - wie übrigens auch im Verwaltungsrecht - möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Sind all diese Anforderungen erfüllt, kann der Gläubiger in das Vermögen seines Schuldners vollstrecken, also etwa die Zwangsversteigerung betreiben lassen oder den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Das zuständige Vollstreckungsgericht ist übrigens stets das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfindet.

Im Verwaltungsrecht wie auch im Zivilrecht sind gegen die Vollstreckung Rechtsbehelfe wie z. B. die Erinnerung nach § 766 ZPO - Zivilprozessordnung - oder auch die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO möglich.

(VOI)

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