3.563 Anwälte für Waffenbesitz

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou
Kanzlei im Karl-Kurz-Haus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Karl- Kurz-Straße 36, 74523 Schwäbisch Hall 6950.0635559978 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou
aus 143 Bewertungen Sehr nette und Kompetente Beratung, vielen Dank sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Frisch (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Beytullah Durgut
sehr gut
Kanzlei Durgut, Huestraße 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Ich stehe Ihnen bei! Zufrieden bin ich erst dann, wenn ich die beste Lösung gefunden habe – die beste Lösung für Sie. Nicht für mich.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verwaltungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Beytullah Durgut
aus 36 Bewertungen Top Beratung! Als ich eine Immobilie kaufen wollte, habe ich mich für eine Rechtsberatung an Herrn Durgut gewandt. … (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kohler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Kohler
Kanzlei Stefan Kohler, Hauptwachstr. 13, 96047 Bamberg 6974.8493918751 km
Fachanwalt Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Stefan Kohler bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Stefan Kohler ist der allerbeste Anwalt weit und breit, irgendwie hat er das unmögliche möglich gemacht!!!! 100 % … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Gentner
Kanzlei Uwe Gentner, Am Fleth 40, 25348 Glückstadt 6674.2696063045 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Gentner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
(18.06.2020) Herr Gentner hat sich zu meiner vollsten Zufriedenheit um die Schadensregulierung bemüht. Er hat sich nicht von der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
sehr gut
Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Moritz-Bacharach-Straße 5, 59071 Hamm 6692.8100685444 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450 für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen Das Problem hatte sich kurzfristig geklärt durch einen Vergleich (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Berger
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Berger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 78 Bewertungen Die Beratung von Herrn Berger war sehr sachgerecht, kompetent und zielführend! Wir waren sehr zufrieden! (05.04.2024)
Profil-Bild Henning Ammermann
Rechtsanwalt Henning Ammermann, Düpheid 38, 22149 Hamburg 6727.6541092764 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Rechtsanwalt Herr Henning Ammermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(25.09.2022) Herr Ammermann ist ein sehr netter, erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kimmig
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kimmig
Kanzlei Kimmig, Hauptstr. 75, 77704 Oberkirch 6874.6636652418 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Christian Kimmig
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und zielführende Ausarbeitung + Prüfung aller wichtigen Punkte; flexibel und pragmatisch, … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Rubinstein
sehr gut
Kanzlei Vadim Rubinstein, Wilmersdorfer Str. 128, 10627 Berlin 6969.7853620518 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vadim Rubinstein gerne zur Verfügung
aus 146 Bewertungen Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Hilfe. Ich würde Herr Rubinstein jedem empfehlen. Wer sucht eine … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Hamm
sehr gut
Rechtsanwalt Werner Hamm
Strafrecht Memmingen | Werner Hamm - Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Buxacher Straße 5, 87700 Memmingen 7039.3777137801 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Werner Hamm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 90 Bewertungen Er hat uns wirklich gut mit unserem Problem geholfen kann ich nur weiter empfehlen bester Anwalt (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oskar Helmerich
sehr gut
Kanzlei Oskar Helmerich, Juri-Gagarin-Ring 6, 99084 Erfurt 6922.2954095143 km
Fachanwalt Strafrecht • Betreuungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oskar Helmerich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 32 Bewertungen Sehr freundliche Beratung und sehr Nett! Prima (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kemal Su
sehr gut
Rechtsanwalt Kemal Su
Kanzlei Kemal Su, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg 6721.5069909032 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kemal Su bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 63 Bewertungen Schnelle und kompetente Auskunft . Ich bin auch telefonisch und per email bei Fragen immer sehr gut und schnell … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Schreiber
Anwaltskanzlei Schreiber, Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin 6969.2542296079 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Erika Schreiber
aus 30 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Schreiber bestens betreut. Sie war für alle Fragen offen und stets ansprechbar. (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwälte Menzel & Partner, Badstr. 1, 57072 Siegen 6743.7427862736 km
„Um klar zu sehen reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung." Antoine de Saint-Exupéry
Datenschutzrecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Menzel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rebbert
Rechtsanwalt Christian Rebbert
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Rebbert
(24.10.2018) Beratung verständlich , schnell und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlosser
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlosser
Rechtsanwaltskanzlei Schlosser & Kollegen - Kanzlei Treptow, Baumschulenstr. 9-10, 12437 Berlin 6982.8788993845 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Henry Schlosser im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Terminfindung (24.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
sehr gut
Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
VICARII Rechtsanwälte, Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
aus 21 Bewertungen Hat mir bei meiner Scheidung sehr kompetent, transparent und erfolgreich geholfen. Auf jeden Fall weiterzuempfehlen! (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Petr Kottek
Rechtsanwalt Dr. Petr Kottek
KANZLEI DR. KOTTEK, Bavariaring 14, 80336 München 7117.9132042656 km
Die Verteidigung meiner Mandanten ist meine Berufung
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Petr Kottek bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(26.07.2023) Herr Dr. Kottek steht unsere Firma immer mit einem offenen Ohr zur Seite. Sehr kompetent, zuvorkommend und mit einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwaltskanzlei Menzel & Partner GbR, Weststr. 47 a, 59174 Kamen 6684.0147516443 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Sören Eckardt
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
KS-Strafverteidigung Rechtsanwälte u. Strafverteidiger Kolaczkowski & Stehr, Friedrich-Ebert-Str. 8, 73033 Göppingen 6965.4010393197 km
„guilty more or less better call KS“
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
aus 229 Bewertungen Bin sehr zufrieden mit Herr Kolaczkowski und komme jederzeit gerne wieder auf ihn zu. Vielen Dank nochmals für die … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schönhofer
Kanzlei Christoph Schönhofer, Cranachweg 1, 93051 Regensburg 7098.7636412033 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Schönhofer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.