3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Rung
sehr gut
Uwe Rung – Fachanwalt für Strafverteidigung, Bachstr. 23, 88214 Ravensburg 7015.0957823557 km
Vertrauen schaffen durch Ehrlichkeit und keine Versprechungen machen die nicht haltbar sind.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Rung unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 24 Bewertungen Herr Rung ist ein sehr guter sachkompetenter und einfühlsamer Anwalt (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Wiener Straße 128, 01219 Dresden 7083.065103434 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Finze vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(18.01.2021) Es war schon ein kniffliger Fall. Herr Finze hat sehr gut beraten, obwohl die Chancen für uns nicht gut standen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hüners
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Hüners hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 140 Bewertungen Ich bin völlig positiv überrascht. Meine Anfrage wurde innerhalb einer Stunde beantwortet. Absolute Perfektion. Danke … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Schott
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Heiko Schott
aus 10 Bewertungen Herr Schott hat mir in herausfordernden Situationen geholfen, komplexe medizinische Begriffe und Behandlungsoptionen … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Zegbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Zegbaum
Kanzlei Roman Zegbaum, Schönhauser Allee 146, 10435 Berlin 6974.1989136613 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Roman Zegbaum
aus 21 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und positive Ergebnisse. (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Burkert
Rechtsanwalt Tim Burkert
Tim Burkert, Neuer Pferdemarkt 13, 20359 Hamburg 6717.8968939434 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tim Burkert
(30.03.2024) Dieser Anwalt zeigt herausragende Anstrengungen und wendet geschickte Taktiken an, um rechtliche Herausforderungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann
Bronhofer & Partner, Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München 7118.7846857724 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann
aus 208 Bewertungen Herr Dr. Timo Westermann ist sehr freundlich und fachlich sehr begabt. Sie erklärte den Sachverhalt Recht sehr … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Hoffmann & Jung Rechtsanwälte • Steuerberater, Zwickauer Straße 190, 09116 Chemnitz 7042.6813473399 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Laura Hoffmann ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(26.04.2024) Eine höchst sachliche, kompetente und professionelle Unterstützung bei meiner Kündigungsschutzklage mit einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera
sehr gut
Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera
Anwaltskanzlei Munuera, Monreposstraße 57, 71643 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden einfach weiter empfehlen 👍 (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
sehr gut
Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
Recht Fouloglidou, Pionierstraße 46, 40215 Düsseldorf 6650.0368692786 km
Emphatisch. Durchsetzungsstark. Kompetent.
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou gerne zur Verfügung
aus 72 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Fouloglidou zusammenzuarbeiten und ich bin äußerst zufrieden. Ihre Professionalität … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub, Bettinastr. 32, 60325 Frankfurt am Main 6824.7458258653 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Meub für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
Liess & Kassner Rechtsanwälte, Holtenauer Str. 154, 24105 Kiel 6686.5202384042 km
Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Kompenenter Rechtsanwalt der was kann und kompenent ist!! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Baumann
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Baumann
strafrecht-OL.de - Kanzlei Sandra Baumann, Alexanderstraße 35, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.582664658 km
engagiert. erfahren. kompetent - Als Fachanwältin für Strafrecht vorurteilsfrei in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Baumann
aus 71 Bewertungen Wirklich selten das Gefühl gehabt gut aufgehoben zu sein durch ihren schnelle und kompetente Arbeit. Selbst eine … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Hess unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider
sehr gut
Kanzlei Dr. Schneider, Weißdornweg 33, 60433 Frankfurt am Main 6822.3159791574 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 65 Bewertungen Dr . Schneider ist seit Jahren mein Anwalt und vertretet mich in allen Angelegenheiten! Ich wurde noch nie … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schmidt
STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT, Rizzastrasse 49, 56068 Koblenz 6745.1345425496 km
beraten, vertreten, verteidigen ! menschlich !
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 106 Bewertungen Nach einem Auffahrunfall wurde ich absolut z. Unrecht v.d. Staatsanwaltschaft wegen "Betrugsversuch" … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Jeserer
sehr gut
Kanzlei Jeserer & Koll., Salzstr. 12, 83646 Bad Tölz 7140.7108312068 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Jeserer bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Rückruf kam umgehend von RA Jeserer und die Antwort auf meine Fragen waren sehr hilfreich. (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
sehr gut
Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
Rechtsanwältin Carolin Grauvogl ist von 27.05.2024 bis 08.07.2024 nicht verfügbar.
Kanzlei Carolin Grauvogl, Fürther Strasse 224, 90429 Nürnberg 7008.5679311549 km
Ihr Rechtsbeistand: Zielstrebig, kompetent, nahbar.
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Carolin Grauvogl gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Ich habe sehr positive Erfahrungen in Bezug auf Schadensersatz & Schmerzensgeldrecht gemacht. Sehr lieb und … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Frey
Rechtsanwalt Holger Frey
Kanzlei Holger Frey, Seestraße 5, 01445 Radebeul 7074.6849529284 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Frey ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Rasche Bearbeitung des Falles. Diskrete und freundliche telefonische Betreuung. Wohlfühlfaktor 👍 (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Herrle
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Kanzlei Herrle, Hauptstr. 18, 24872 Groß Rheide 6641.3770939921 km
Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Carsten Herrle bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 160 Bewertungen In dem Augenblick, als Rechtsanwalt Herrle meinen Fall übernahm, war ich sicher, dass ich bestens vertreten werde. Ich … (17.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.