3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Huth & Schimpke Rechtsanwälte, Leipziger Str. 37, 04668 Grimma 7008.8619686547 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ronny Schimpke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(16.02.2022) Sehr schnelle Antwort, ernüchternde Aussage.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Advokaturbüro Jelenik & Partner AG, Landstr. 63, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.9681316255 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Kanzlei Andreas Kaiser, Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin 6978.0917126032 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt HSH Rechtsanwälte & Steuerberater, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln 6674.2919380044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jochem Pitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlo Knoche
sehr gut
Rechtsanwalt Carlo Knoche
Lesse, Neumann & Knoche | Rechtsanwälte, Wolfsschlucht 6a, 34117 Kassel 6810.4328576197 km
Fachanwalt Erbrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Carlo Knoche
aus 53 Bewertungen Von Herrn Knoche wurde ich schon mehrfach freundlich, sachlich und kompetent bei meinen Anliegen beraten. … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Breddermann
sehr gut
Rechtsanwalt André Breddermann
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt André Breddermann
aus 36 Bewertungen Herr Breddermann war zu jeder Zeit beratend/erklärend zur Stelle, schnell und einfach zu erreichen und ist ein … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz Kocakaplan
Rechtsanwaltskanzlei Deniz Kocakaplan, Gustav-Stresemann-Straße 1B, 89257 Illertissen 7020.8788276475 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Deniz Kocakaplan gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr authentisch, überzeugend. Setzt sich für Ihren Mandanten und das Recht ein, egal gegen wen. Vertrauenswürdig und … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sinan Akcakaya
sehr gut
Rechtsanwalt Sinan Akcakaya
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sinan Akcakaya gerne zur Verfügung
aus 69 Bewertungen der beste Anwalt für Verkehrsrecht! schon zweimal beauftragt und zweimal mein Geld bei der Versicherung geholt Top … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Siudak
Kanzlei Sebastian Siudak, Blütenstraße 15, 4040 Linz, Österreich 7277.5832707767 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Siudak ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dahm
Rechtsanwalt Andreas Dahm
DAHM Rechtsanwälte, Breiter Weg 202, 39104 Magdeburg 6893.6495824462 km
Wir können nicht zaubern - aber kämpfen!
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Dahm
(10.08.2023) Super freundlich und fachlich sehr kompetent - ich wurde ernst genommen und mir wurde optimal geholfen - klare …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Einsatz für die Interessen des Mandanten mit Engagement und juristischer Fantasie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Wenn man in solch eine Situation kommt, ist man sehr froh darüber zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin zu … (29.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Freudenberg
Rechtsanwalt Andreas Freudenberg
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Freudenberg - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(29.03.2022) Negativ kann ich nichts sagen. Positiv war die sehr schnelle Terminfindung, das nette und für mich als Laie sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Eylem Çağlar
Rechtsanwältin Eylem Çağlar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Eylem Çağlar – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schreiner
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Schreiner
Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR, Blumenstr. 7a, 85354 Freising 7113.7468890319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 22 Bewertungen Schnelle, ehrliche Beratung. (08.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
sehr gut
Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
aus 21 Bewertungen Herr Zenger hat mir in einem kombinierten Straf- und Disziplinarverfahren buchstäblich die Haut gerettet. Brillante … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Gohlke
sehr gut
Kanzlei Abogado Gohlke, Calle Jardiel Poncela, 10-B, 03015 Alicante, Spanien 6840.5084222547 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thorsten Gohlke
aus 11 Bewertungen Super Beratung, super Abwicklung beim Immobilienkauf. Vom Vorvertrag bis zur Eintragung ins Grundbuchamt und … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Schulte & Lüdtke, Jungfernstieg 13, 18435 Stralsund 6854.7045515296 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
aus 6 Bewertungen Frau Lüdtke vertrat mich in einer Verkehrsrechtlicher Angelegenheit. Sie war bei mir von Anfang an ehrlich und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Kartal
Rechtsanwältin Serpil Kartal
Anwaltskanzlei Serpil Kartal, Rödinghauser Str. 2, 59065 Hamm 6688.9603618288 km
Mehr als nur Rechtsberatung
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Serpil Kartal
(11.10.2023) kann nur weiter epvehlen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.