3.537 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski, Huyssenallee 99 – 103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolai Odebralski hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 449 Bewertungen Kompetenter Anwalt der sich auch noch die Zeit nimmt und nicht nur auf das schnelle Geld aus ist . danke (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Reintjes
Fachanwaltskanzlei Tanja Reintjes, Waldmannspfad 8, 47551 Kleve 6584.5473093234 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Reintjes ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf, Widenmayerstraße 15, 80538 München 7120.2188234173 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
aus 71 Bewertungen Herrn Kumpf habe ich wegen eines waffenrechtlichen Problems kontaktiert. Beeindruckend und hervorragend ist seine gute … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno H. Haupt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Haupt & Kollegen, Kernerstr. 35 A, 70182 Stuttgart 6931.5341907336 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hanno H. Haupt für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 123 Bewertungen M-a ajutat enorm cand am avut nevoie. Profesionalism la un mare nivel. Mi de multumiri. (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
Rechtsanwalt Andreas Berger
Kanzlei Andreas Berger, Hauptstr. 33, 82140 Olching 7099.5689173071 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Berger
aus 6 Bewertungen Die Unterstützung von Herrn Andreas Berger bei einer Klage gegen meinen Bauträger war super. Er hat sich viel Zeit … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Remmert
Rechtsanwältin Helga Remmert
Kanzlei Helga Remmert, Thyssenstr. 123, 46535 Dinslaken 6630.041302061 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Helga Remmert gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort. Gute Beratung auch ohne Auftrag (28.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Unfried
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Vanessa Unfried
aus 49 Bewertungen Ich wurde bereits zum zweiten Mal (bei einem jeweils unverschuldeten Verkehrsunfall) durch die Kanzlei Unfried und … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
Gregor Samimi Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Strafrecht | Berlin, Hortensienstraße (keine Besucheranschrift!) 12 A, 12203 Berlin 6973.3218037412 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 383 Bewertungen Super Kommunikation, kurz und knackig Einfach nur zu empfehlen! Top Ergebnis erzielt. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker
aus 37 Bewertungen Habe von Herrn Dr. Becker eine super Einschätzung mit tollen Tipps bekommen. Alles hat bestebns funktioniert. Von … (12.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hook
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hook
Rechtsanwalt Andreas Hook, Obere Str. 12, 07318 Saalfeld/Saale 6960.8651327894 km
Ihr Recht ist mein Anliegen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hook ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 58 Bewertungen Toller Kontakt und ganz tolle Beratung. Habe kurzfristig einen Termin bekommen und ich wurde auch ganz toll und … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
RODEGRA Rechtsanwalt, Bundesallee 82, 12161 Berlin 6973.388334626 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell) ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Schulz
Kanzlei am Harztorwall, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Harzstr. 16, 38300 Wolfenbüttel 6827.0218581703 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Sehr ausführliche und verständliche Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen. (15.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • StrafrechtJagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Leipold
Rechtsanwalt Michael Leipold
Kanzlei Michael Leipold, Steindamm 62, 20099 Hamburg 6721.0569976339 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Leipold
(28.08.2023) Ich heisse Muslji Shabani. Bin seit 3,5 Jahren in Deutschland. Meine Vier Kinder sind nun über Familennachzug auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Renz
Rechtsanwalt Jürgen Renz
Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner, Reichsstr. 35, 09112 Chemnitz 7043.25574432 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Renz
(23.10.2023) Auf alle Fälle einige gute Hinweise
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Kroll
Rechtsanwältin Sarah Kroll
Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT), Schloßstr. 26, 12163 Berlin 6973.6767832781 km
Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehe ich meinen Beruf als Fachanwältin für Strafrecht.
Fachanwältin Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Kroll
(09.11.2020) Umgehend kurz, klar und wahr. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Falk
Rechtsanwalt Tobias Falk
Kanzlei Am Amtshaus, Am Amtshaus 18, 44359 Dortmund 6668.1343120243 km
Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun. Johann Wolfang von Goethe
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Tobias Falk ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich. (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Brandt
Rechtsanwalt Kay Brandt
Rechtsanwälte Georg Berg und Kay Brandt, Wedeler Landstr. 48, 22559 Hamburg 6704.5568718915 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kay Brandt
(14.04.2022) Er und sein Kollege, die in einer Anwaltskanzlei zusammen arbeiten, agieren auf keinen guten Taktiken. Es geht nur um …
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf
Kanzlei Khalaf - Strafrecht § Strafverteidigung, Alte Mainbrücke 4, 97070 Würzburg 6921.0589789991 km
Verhandelt wird ein Verhalten - Nicht der Mensch.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 79 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Khalaf ist ein großartiger Anwalt. Insbesondere ist Herr Khalaf sehr zuvorkommend und hilfsbereit. … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg Kanzlei Wollenberg, Gneisenaustr. 8, 40477 Düsseldorf 6648.5946312209 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Irene Wollenberg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(15.09.2022) Die Rechtsanwältin hat mir meine Meinung bestätigt, und ich werde sie weiter kontaktieren.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Brand
Rechtsanwalt Oliver Brand
anwaltskanzlei brand, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.5038960207 km
Wenn der Mandant, der betroffen und niedergeschlagen eingetreten ist, ein Stück aufrechter die Kanzlei verlässt, weil er sich in guten Händen weiß, habe ich alles richtig gemacht.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Oliver Brand
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kramer
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Kramer
Kanzlei René Neumeister, Herzog-Bogislaw Weg 1, 17493 Greifswald 6888.4741079757 km
Ein guter Rechtsbeistand beginnt auf der zwischenmenschlichen Ebene. Neben rechtlicher Kompetenz möchte ich auch dahingehend überzeugen.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tino Kramer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Super sympathisch, kompetente Arbeit, man fühlt sich bei Herr Kramer richtig gut aufgehoben! Ich wurde freigesprochen. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.