3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt René Litschner
Anwaltskanzlei Litschner, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt René Litschner
aus 9 Bewertungen René Litschner hat mir auf meine Fragen zeitnah und ausführlich geantwortet und mir einen guten Überblick über meine … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Steinle
Rechtsanwalt Tino Steinle
Gutting Steuerberater & Rechtsanwälte, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen 6858.9002102118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Steinle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(18.04.2024) Herr Steinle ,ist ein sehr kompetenter, freundlicher und zuverlässiger Rechtsanwalt. In alle unseren Anliegen wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno Grunwald
sehr gut
Rechtsanwalt Benno Grunwald
Anwaltskanzlei Grunwald, Kindler-Braun und Braetschkus, Markt 19, 53721 Siegburg 6697.9081158968 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Benno Grunwald
aus 30 Bewertungen Herr Grunwald hat uns in unserer Angelegenheit kompetent und fachmännisch unterstützt. Vielen Dank dafür. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rosenbaum
sehr gut
Kanzlei Rosenbaum, Karlstr. 1a, 69117 Heidelberg 6866.3866647334 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Christian Rosenbaum
aus 27 Bewertungen Herr Rosenbaum hat uns sehr effektiv, zuverlässig und mit Erfolg vertreten. Durch seine professionelle Hilfe haben wir … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Hölscher
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Hölscher
Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 21, 71332 Waiblingen 6936.5259582063 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Saskia Hölscher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 45 Bewertungen Frau Hölscher redet - und das ist in manchen Situation eben das wichtigste - Klartext. Durch ihre nüchterne Sicht … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Braun
Rechtsanwalt Manfred Braun
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 77654 Offenburg 6869.7158505428 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Braun bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Heidl
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Heidl
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Heidl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Frau Heidel ist menschlich wie beruflich eine ganz tolle Anwältin. Ich kann Sie zu 110% weiter empfehlen und möchte … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwälte Fessler, Fiebig & Schuster, Schillerstraße 16, 09217 Burgstädt 7032.6027830057 km
Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christopher Fiebig
aus 6 Bewertungen Schnelle und gute Beratung. Angenehme, einfache und schnelle Terminfindung. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
Hasselmann & Kollegen, Forckestr. 2, 38855 Wernigerode 6859.7601300697 km
Fachanwalt Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Hasselmann
aus 8 Bewertungen Ganz tolle Beratung (12.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Kanzlei Scheichenzuber, Residenzplatz 10, 94032 Passau 7211.2935044226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
(04.05.2024) Sehr freundlich und zuverlässig. Hat gut beraten und sich mit meinen Wünschen sehr eingehend beschäftigt für die beste …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Egerland
sehr gut
EGERLAND - Kanzleigemeinschaft für Insolvenz-, Rüdesheimer Str. 8, 14197 Berlin 6972.4082131816 km
Im Knast, zerstritten, abgebrannt; stets hilft Dir Anwalt Egerland
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz Egerland gerne zur Verfügung
aus 56 Bewertungen Man wird absolut kompetent beraten und unterstützt. (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wiljo Wimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Wiljo Wimmer
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wiljo Wimmer gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Herr Wimmer hat mich in vollem Umfang perfekt vertreten und einen Freispruch erwirgt. Ich bin absolut zufrieden mit … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Kanzlei am Tiergarten – Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte, Schmausenbuckstr. 90, 90480 Nürnberg 7015.2244294193 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(14.07.2022) Angenehmen Person, als ersten Begegnung hab ich mich im vertrauen Händen gefühlt. Kompetent, hilfsbereit, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Michaelis
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Michaelis
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Engagierte und bundesweite Strafverteidigung.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis gerne zur Verfügung
aus 109 Bewertungen Kontakt aufnahme und Kooperation mit den anwälten lief schnell und super freundlich ab. Meine Anliegen wurden ernst … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach 6879.5702642555 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Yvonne Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Schuchna
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Schuchna
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Schuchna ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 265 Bewertungen Ich bin Herrn Schuchna dafür dankbar, dass das Verfahren wegen der mir vorgeworfenen Straftat eingestellt wurde. (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
Rechtsanwaltskanzlei Th. von Lennep, Moerser Landstr. 420, 47802 Krefeld 6629.9577330028 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten von Lennep bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 198 Bewertungen Photovoltaik-Anlage – fehlende Fertigstellung Der Errichter meiner PV-Anlage hatte nach technischer Fertigstellung … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Matthias Maack, Ludwig-Rosenberg-Ring 36, 21031 Hamburg 6735.5881092491 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack
aus 259 Bewertungen Der Schock nach dem Verkehrsunfall war groß. Um so beruhigter war ich nachdem mich Anwalt Dr. Maack schnell und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Karin Schaub bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Posikow
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Rechtsanwalt Igor Posikow
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Zivilrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Igor Posikow hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 105 Bewertungen Das erzielte Ergebnis des Gewährleistungs - Rechtsstreits hat unsere Erwartungen mehr als erfüllt. Dank der sehr … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Köhler
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Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Lothringer Str. 199, 46045 Oberhausen 6641.5087689611 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jens Köhler
aus 40 Bewertungen Herr Köhler beriet mich vollumfänglich über die Chancen und Risiken in dem Verfahren. Seine langjährige Erfahrung … (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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