76 Anwälte für Weingesetz | Seite 2
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Weingesetz
Fragen und Antworten
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Weingesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Weingesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Weingesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Weingesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Weingesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Weingesetz bzw. Weinrecht trifft Bestimmungen über Produktion, Verkauf und Kennzeichnung speziell von Wein. Danach lässt sich das Weingesetz dem Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarrecht zuordnen.
Das deutsche Weingesetz ist in 11 Abschnitte unterteilt und soll gem. § 1 Anbau, Verarbeitung, Inverkehrbringen und Absatzförderung von Wein und in gewissem Maße auch der anderen Erzeugnisse aus dem Weinbau regeln, soweit nicht eine verbindliche EU-Verordnung vorgeht. Tatsächlich hat das Europarecht über mehrere Verordnungen in den letzten Jahrzehnten großen Einfluss auf das Weinrecht genommen.
Die bestimmten deutschen Weinanbaugebiete sind nach § 3 Weingesetz Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg. Nach dem Weingesetz gibt es strenge Regeln, welche Weine mit welchen Eigenschaften aus welcher Region welche Bezeichnung tragen dürfen. Dabei legt das Weingesetz folgende Qualitätsgruppen zugrunde:
- Prädikatswein und Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung),
- Landwein (Wein mit geografischer Angabe),
- Wein mit Rebsorten- oder Jahrgangsangabe,
- Wein ohne Rebsorten- und ohne Jahrgangsangabe,
- Grundwein.
Die Einfuhr von Wein aus Drittstaaten regelt Abschnitt 7 des Weingesetzes. Innerhalb der Europäischen Union sind die Grundfreiheiten, insbesondere der freie Warenverkehr zu beachten. Zur Absatzförderung der Weine, zur Qualitätssicherung und Einhaltung der Rechtsvorschriften regelt das Weingesetz den sog. deutschen Weinfonds. Der Fonds wird durch Öffentliches Recht bestimmt. Seine Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat. Je nach Nutzfläche ist eine Abgabe an den Weinfonds zu zahlen.
Bei Verstößen gegen das Weingesetz sieht es selbst in seinem 9. Abschnitt Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Weniger schwerwiegende Verstöße sind keine Straftat, aber können als Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld führen. Daneben gilt beispielsweise bei einer Gefährdung der Gesundheit auch das allgemeine Strafrecht. Falsche Angaben zu den Weinen können zudem als Wettbewerbsverstoß bzw. irreführende Werbung verfolgt werden.
(ADS)
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