3 Anwälte in Wetter (Ruhr)

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Don Kneller
Kanzlei Kneller & Dahlmanns, Kaiserstraße 131, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.6428824222 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Rechtsanwalt in Wetter (Ruhr)
(10.11.2021) Freundlich, Sachlich und Korrekt wurde auf meine Fragen eingegangen. So komme ich in meiner Angelegenheit nun weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Anwaltskanzlei Heiermann, Hauptstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8745431991 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt in Wetter (Ruhr)
(01.08.2020) Schneller Anruf, freundliche und kompetente Bewertung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar, Von-der-Recke-Str. 3, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8527871492 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt und Notar in Wetter (Ruhr)
aus 51 Bewertungen Vielen Dank für die unbürokratische und kompetente Beratung sowie die zeitnahe Bearbeitung. (11.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten aus Wetter (Ruhr)

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Wetter (Ruhr)?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Wetter (Ruhr). Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Wetter (Ruhr) zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Wetter (Ruhr)!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.